EU-Taxonomie-Änderungen in Kraft getreten
Die vereinfachten Regelungen der EU-Taxonomie sind in Kraft getreten und gelten rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025. Unternehmen haben jedoch ein Wahlrecht und können die Änderungen auch erst ein Jahr später anwenden.
Wesentlichkeitsschwelle eingeführt
Die Taxonomie regelt nicht nur, welche Wirtschaftsaktivitäten von Finanzinstituten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind, sie schreibt Unternehmen auch Berichtspflichten vor. Der im vergangenen Juli veröffentlichte delegierte Rechtsakt führt dazu eine Wesentlichkeitsschwelle ein:
Wirtschaftliche Aktivitäten, die weniger als 10 Prozent der Gesamteinnahmen, Investitionsausgaben (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) eines Unternehmens ausmachen, müssen künftig nicht mehr auf ihre Konformität mit der Taxonomie überprüft werden. Für Finanzinstitute bedeutet das, dass sie bis zu 10 Prozent ihrer Investitionen oder Kreditvergaben als nicht-wesentlich einstufen können.
Berichtsumfang soll deutlich reduziert werden
Darüber hinaus wurden auch die Angaben, die Unternehmen und Finanzinstitute in ihrer Taxonomie-Berichterstattung machen müssen, reduziert. Laut EU-Kommission soll dies den Berichtsumfang um 89 Prozent für Finanzunternehmen und um 64 Prozent für Nicht-Finanzunternehmen reduzieren.
Experten aus dem Finanzwesen bezweifeln diese Zahlen jedoch.
So zitiert etwa Tagesspiegel Background den Nachhaltigkeitschef der DKB, Andreas Gruber. „Die EU-Kommission hat zwar Datenfelder gestrichen. Um die übriggebliebenen auszufüllen, muss ich aber trotzdem exakt die gleichen Berechnungen durchführen wie vorher.“
Den Text der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 können Sie hier abrufen.
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