Risikoländer in der Lieferkette: Spielräume nutzen statt alles prüfen
Risikoländer: Ein Begriff, viele Missverständnisse
„Risikoland“ klingt erstmal eindeutig, ist es aber nicht. Weder das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeiten mit festen Länderlisten. Das Gesetz fordert stattdessen: Unternehmen müssen Risiken entlang ihrer Lieferketten systematisch, nachvollziehbar und risikobasiert analysieren.
Gemeint sind Länder und Regionen, in denen menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auftreten. Entscheidend ist nicht die politische Bewertung eines Staates, sondern die Frage, ob strukturelle Bedingungen das Risiko von Rechtsverletzungen erhöhen. Zu den relevanten Faktoren gehören eine schwache Arbeitsaufsicht, mangelnde Umweltkontrollen und eingeschränkte Rechtsdurchsetzung.
Das LkSG verlangt einen Perspektivenwechsel: Es soll nicht um Reputations- oder Geschäftsrisiken für Unternehmen, sondern um mögliche negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt gehen.
Warum Risikoländer für Unternehmen relevant sind
Die Analyse von Risikoländern gehört zur operativen Steuerung eines Unternehmens. Die Analysen bestimmen, wo Unternehmen Präventionsmaßnahmen ergreifen. Ressourcen einsetzen und dementsprechend handeln müssen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, drei Ebenen zu betrachten:
- Eigener Geschäftsbereich: Risiken im eigenen Unternehmen
- Unmittelbare Zulieferer: Regelmäßige Prüfung der direkten Geschäftspartner
- Mittelbare Zulieferer: Analyse bei substantiierten Hinweisen auf mögliche Verstöße
„Im ersten Schritt ist es wesentlich, sich um die Transparenz und Kenntnis der eigenen Lieferkette zu bemühen und eine Risikoanalyse durchzuführen“, erklärt das BAFA auf Anfrage. Das bedeute, dass Unternehmen zunächst im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern die Bereiche identifizieren müssten, die besonders hohe menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bergen.
Bei mittelbaren Zulieferern greift die Analysepflicht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, wie etwa Berichte über die schlechte Menschenrechtslage in einer Produktionsregion, die Zugehörigkeit zu einer Branche mit besonderen Risiken oder Hinweise von Behörden.
Die Unternehmen haben einen großen Spielraum bei der Entscheidung, welche Risiken zuerst angegangen werden und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Dabei betont das BAFA den unternehmerischen Spielraum: „Die Unternehmen haben einen großen Spielraum bei der Entscheidung, welche Risiken zuerst angegangen werden und welche Maßnahmen sinnvoll sind. Das heißt, Unternehmen dürfen priorisieren. Diesen Spielraum wird das BAFA bei der behördlichen Kontrolle berücksichtigen.“
Risikomuster statt pauschaler Länderbewertung
Risiken folgen weniger Landesgrenzen als bestimmten Mustern. Drei Dimensionen sind besonders relevant:
- Menschenrechtliche Risiken: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, fehlender Arbeitsschutz, unzureichende Löhne
- Umweltbezogene Risiken: Umweltverschmutzung, Wasserknappheit, Umgang mit gefährlichen Stoffen, illegale Abfallverbringung
- Governance-Risiken: Schwache Behörden, Korruption, fehlende Rechtsdurchsetzung
Diese Risiken treten gehäuft dort auf, wo bestimmte Branchen dominieren, wie in arbeitsintensiven Industrien, der Rohstoffförderung oder der Landwirtschaft. Das BAFA spricht deshalb von länder- und branchenspezifischen Risiken, die zunächst abstrakt ermittelt und anschließend konkretisiert werden müssen.
Risikoprodukte: Wenn Branche und Region zusammentreffen
Besonders kritisch wird es, wenn sich Länder- und Branchenrisiken überlagern. Typische Beispiele hierfür sind:
- Agrarrohstoffe wie Kakao, Kaffee, Palmöl
- Textilien und Leder
- Rohstoffe und Metalle
- Elektronische Vorprodukte
Nicht das Produkt selbst ist hierbei problematisch, sondern die Herstellungsbedingungen und regionalen Rahmenbedingungen. Deshalb fordert das LkSG eine differenzierte Betrachtung nach Beschaffungskategorien und Lieferkettenstufen.
Hot-Spot-Analyse: Risiken gezielt priorisieren
Viele Unternehmen setzen auf sogenannte Hot-Spot-Analysen. Das Ziel: nicht Vollständigkeit, sondern Fokussierung.
Die
BAFA-Handreichung zur Risikoanalyse
beschreibt ein mehrstufiges Vorgehen:
- Abstrakte Analyse auf Basis externer Daten
- Konkrete Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere
- Priorisierung der wesentlichen Risiken
Auf seiner Webseite stellt das BAFA ein vielfältiges Informationsangebot mit Fragen und Antworten zum LkSG sowie Handreichungen zur Verfügung. Diese Veröffentlichungen enthalten konkrete Informationen zur Umsetzung der Risikoanalyse, zur Angemessenheit und zum risikobasierten Vorgehen.
Fragebögen allein reichen nicht aus
In der Praxis hapert es teilweise noch an der Umsetzung. Juliane Bing, Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, beobachtet: „Aus unserer Sicht verlassen sich derzeit noch zu viele Unternehmen auf standardisierte Fragebögen, die undifferenziert an sämtliche Zulieferer versandt werden.“
Dieses Vorgehen weise mehrere Schwächen auf. Zum einen würden alle Zulieferer, darunter häufig KMUs, mit teils unnötigem administrativem Aufwand belastet, was die Kritik an überbordender Bürokratie weiter verstärke.
Zum anderen widerspreche diese Praxis dem risikobasierten Ansatz, den das LkSG eigentlich vorsehe. „Unternehmen, die unter das LkSG fallen, dürfen in ihren konkreten Risikoanalysen priorisieren und sich zunächst auf jene Zulieferer konzentrieren, bei denen Risiken als besonders schwerwiegend oder wahrscheinlich eingeschätzt werden. In der Praxis geschieht dies jedoch häufig nicht“, kritisiert Bing. Die Folge seien wenig zielgerichtete Risikoanalysen, bei denen relevante Risiken unter Umständen gar nicht erkannt würden.
Lokale Perspektive als blinder Fleck
Stattdessen empfiehlt Germanwatch einen Methodenmix, der über Fragebögen hinausgeht. „Die Kombination quantitativer und qualitativer Ansätze wie zum Beispiel ergänzende qualitative Interviews mit relevanten Stakeholdern, kann dazu beitragen, Risiken sichtbar zu machen, die in rein schematischen Erhebungen verborgen bleiben würden“, erklärt Bing.
Die Perspektiven von Akteuren vor Ort, etwa aus der Zivilgesellschaft, sind jedoch zentral für eine ganzheitliche und realistische Risikobewertung und sollten deutlich stärker berücksichtigt werden.
Ein weiterer Schwachpunkt: Lokale Stakeholder würden bislang noch zu selten systematisch einbezogen. „Die Perspektiven von Akteuren vor Ort, etwa aus der Zivilgesellschaft, sind jedoch zentral für eine ganzheitliche und realistische Risikobewertung und sollten deutlich stärker berücksichtigt werden“, betont die Germanwatch-Referentin.
Gerade bei mittelbaren Zulieferern können solche Hinweise eine substantiierte Kenntnis begründen und damit eine vertiefte Analyse auslösen.
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