Omnibus I

Durchbruch in Brüssel: Einigung zum Nachhaltigkeitsomnibus erzielt


Einigung zum Nachhaltigkeitsomnibus erzielt

Die EU hat sich nach langem Ringen auf ein Update seiner Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen geeinigt. Die aktualisierten Vorschriften sollen Unternehmen entlasten und gleichzeitig die Transparenz in sozialen und ökologischen Belangen stärken.

In der Nacht auf Dienstag einigten sich die Verhandler von EU-Kommission, Rat und Parlament auf das sogenannte Omnibus-I-Paket. Der Kompromiss umfasst unter anderem angepasste Schwellenwerte für den Adressatenkreis der zentralen Nachhaltigkeitsregelungen. Unternehmen können künftig von reduzierten Berichtspflichten und breiten Ausnahmeregelungen profitieren.

CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten Pflicht

Die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden deutlich angehoben: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro sind künftig verpflichtet, über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berichten. Die nun vereinbarte Schwelle liegt unter jener von 1.750 Beschäftigten, auf die sich konservative und rechte Fraktionen zuvor im EU-Parlament geeinigt hatten. Dennoch fallen damit mehr als 80 Prozent der ursprünglich von der CSRD betroffenen Unternehmen aus dem Adressatenkreis. Die Schwellenwerte gelten auch für Nicht-EU-Unternehmen, sofern der Umsatz in der EU erzielt wird.

Für Unternehmen, die ab dem Geschäftsjahr 2024 berichten müssten (sogenannte „erste Welle“), gelten Übergangsregelungen: Sie werden für die Jahre 2025 und 2026 von den Pflichten ausgenommen. Zudem werden Finanzholdinggesellschaften ausgenommen.

Ein digitales Portal der EU-Kommission soll Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützen. Vorlagen und Leitlinien sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Berichterstattung erleichtern.

CSDDD: Sorgfaltspflicht nur für große Unternehmen

Die größten Veränderungen ergeben sich bei der Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD). Sie gilt künftig nur für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Auch hier gelten die gleichen Schwellenwerte für Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind.

Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferketten risikobasiert analysieren, um negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu minimieren. Die Risikoanalyse entlang der Wertschöpfungskette wird jedoch spürbar entschärft: Statt umfassende, verpflichtende Risiko-Mappings zu erstellen, sollen Unternehmen sich auf die am wahrscheinlichsten betroffenen Geschäftsbereiche konzentrieren.

Transitionspläne zur Anpassung des Geschäftsmodells an das Pariser Abkommen sind nicht mehr erforderlich. Die Haftung für Verstöße bleibt auf nationaler Ebene und kann Geldstrafen von bis zu 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes nach sich ziehen – ursprünglich war eine maximale Bußgeldhöhe von 5 Prozent des Nettoumsatzes geplant. Schließlich wurde eine weitere Verschiebung beschlossen, Unternehmen müssen die neuen Anforderungen erst ab Juli 2029 einhalten. Die EU-Kommission wird Leitlinien zur Umsetzung bereitstellen.

Stimmen zur Einigung

Morten Bødskov, der dänische Wirtschaftsminister, bezeichnete die Einigung als „großartigen Tag für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Menschen“. Sein Land hat noch bis Ende Dezember die Ratspräsidentschaft inne. Bødskov betonte, dass die Annahme, „grüne Regulierung“ führe zu „grünem Wachstum“, falsch gewesen sei. Das Omnibus-Paket korrigiere diesen Irrtum.

Berichterstatter Jörgen Warborn erklärte: „Wir haben einen sehr guten Kompromiss erzielt. Wir vereinfachen die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvorschriften, sorgen für historische Kostensenkungen für Unternehmen und liefern dennoch Ergebnisse für die europäischen Bürger.“

Kritik kommt hingegen von der Initiative Lieferkettengesetz, die bemängelt, von den Kernelementen der CSDDD bleibe nur noch wenig übrig. Dies sei besonders besorgniserregend, da die Abschwächungen maßgeblich durch den Einfluss US-amerikanischer Fossil-Konzerne zustande gekommen seien, so die Initiative unter Berufung auf Recherchen des niederländischen Centre for Research on Multinational Corporations.

Auch die Deutsche Umwelthilfe kritisierte die Einigung scharf und bezeichnete sie in einem Statement als „Frontalangriff auf den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima“.

Die nächsten Schritte zum Abschluss des Omnibus-Verfahrens

Am 11. Dezember wird der Rechtsausschuss über die Vereinbarung abstimmen, gefolgt von einer finalen Abstimmung im EU-Parlament in Straßburg am 16. Dezember. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Kompromissvorschlag eine Mehrheit erhält.


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