Action Plan for Affordable Energy

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 26. Februar 2025 den „Action Plan for Affordable Energy“. Mit ihm wird ein Fahrplan für eine bezahlbare und sichere Energieversorgung vorgestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.

Im folgenden Beitrag finden Sie eine Übersicht zu den Kernpunkten dieses Fahrplans.

Die Aktionspläne der EU

Die Energiepreise in der EU sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen, was Haushalte, Unternehmen und die Industrie gleichermaßen belastet. Besonders energieintensive Branchen sehen sich mit wachsenden Kosten konfrontiert, die ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt gefährden. Gleichzeitig verschärfen geopolitische Unsicherheiten und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten die Situation.

Bereits Ende Januar 2025 hat die EU-Kommission daher in ihrem „Competitiveness Compass for the EU“ (Kompass für Wettbewerbsfähigkeit), der auf dem sog. „Draghi-Bericht“ basiert, Maßnahmen beschrieben und angekündigt, die zur schnelleren Transformation der EU und zur Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit führen sollen.

Als Teil dieses Kompasses ist nun der „Green Industrial Deal“ (Grüner Industrieplan) veröffentlicht worden. Mit ihm stellt die EU-Kommission u.a. den "Action Plan for Affordable Energy" (Aktionsplan für bezahlbare Energie) vor.

Ziel dieses Plans ist es, Energiekosten kurzfristig zu senken, strukturelle Reformen zu beschleunigen und langfristig ein stabiles, klimafreundliches und wettbewerbsfähiges Energiesystem in der EU zu schaffen.

Hohe Energiekosten in der EU

Die Kommission nennt mehrere Faktoren, die für die eingangs beschriebenen hohen Energiekosten verantwortlich sind. Zum einen wird die starke Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen, insbesondere von Gas genannt. Durch hohe Preisschwankungen auf den globalen Märkten und geopolitische Spannungen werden die Kosten in die Höhe getrieben. Zum anderen sieht der Bericht einen Nachteil in der noch unzureichenden Integration des europäischen Stromnetzes, was insbesondere zu Netzengpässen und Ineffizienzen und damit zu höheren Kosten führt. Darüber hinaus werden die hohen Steuern, Netzentgelte und Abgaben der einzelnen Mitgliedstaaten als ein wesentlicher Faktor für die hohen und steigenden Energiepreise genannt.

Die vier Säulen des Action Plans

Um daher schnell und gezielt diese hohen Energiekosten zu senken und das Energiesystem zukunftsfähig zu machen, stellt der Action Plan vier Säulen vor, die insgesamt acht Maßnahmen (Actions) enthalten: Senkung der Energiekosten (1. Säule), Vervollständigung der Energieunion (2. Säule), Steigerung der Attraktivität für Investitionen (3. Säule) und Vorbereitung auf Energiekrisen (4. Säule).

1. Säule: Senkung der Energiekosten

Innerhalb der ersten Säule benennt die EU-Kommission vier Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten.

Action 1: „Making electricity bills more affordable“

Zunächst sollen Netzentgelte reduziert und Steuern und Abgaben gesenkt werden. Die Kommission will hierfür neue Tarifstrukturen einführen, die insbesondere die flexible Netznutzung sowie die Netzstabilität fördern sollen. Außerdem will sie Empfehlungen an die Mitgliedstaaten herausgeben zur Senkung von Steuern und Abgaben, deren Kosten in die Staatshaushalte verlagert werden sollen. Darüber hinaus soll der Wechsel von Energieversorgern für Verbraucher erleichtert und sog. Energiegemeinschaften gefördert werden.

Action 2: Kostensenkung für die Elektrizitätsversorgung

Daneben plant die Kommission die Entwicklung von rechtlichen Leitlinien für Power Purchase Agreements (PPA) und für sog. CfDs (Contracts for Difference), um günstigere Beschaffungsmodelle und die Integration von erneuerbaren Energien auch für solche Verbraucher zu fördern, die bislang noch wenig Zugang zu dieser Art der Stromversorgung hatten. Regulatorische Hürden sollen durch die Mitgliedstaaten abgebaut und Instrumente zur Risikominimierung eingeführt werden.

Darüber hinaus will die Kommission Legislativvorschläge machen, um Genehmigungsverfahren für Netze, Speicher und erneuerbare Energien weiter zu verkürzen. Die Mitgliedstaaten sollen dabei unterstützt werden, Genehmigungsbehörden personell und finanziell besser aufzustellen. Genehmigungsfristen sollen sich dadurch z.B. auf weniger als sechs Monate bei einfacheren Projekten, wie Repowering-Projekten in Beschleunigungsgebieten, reduzieren.

Mit der Vorlage eines Europäischen Netzpakets, das auf dem bereits seit 2023 bestehenden Netz-Aktionsplan aufbaut, soll außerdem die Modernisierung sowie die Digitalisierung der Netze in Europa beschleunigt werden. Außerdem soll die Systemflexibilisierung durch den weiteren Aufbau von Speicherkapazität aber auch von Nachfragesteuerung (demand response) erhöht werden. Hierfür sollen die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften über den Marktzugang schneller umsetzen und bessere Förderanreize bieten, damit die Nutzung von Flexibilität für die einzelnen Stakeholder vorteilhafter ist.

Action 3: Verbesserung des Gasmarkts

Die Wettbewerbsfähigkeit der Gasmärkte soll durch faire Preise verbessert werden. Eine Task Force für den Gasmarkt soll diesen umfassend prüfen und Maßnahmen ergreifen, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Marktes sicherzustellen und Marktverzerrungen zu verhindern. Es soll eine breit angelegte Konsultation der Interessengruppen durchgeführt werden, die die Bereiche der Regulierungsaufsicht, Angleichung und Stärkung der Energie- und Finanzmarktvorschriften, Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen, die auf den Finanzmärkten für Energie handeln, und die Einrichtung einer gemeinsamen harmonisierten Datenbank betrifft. Die Arbeit der Task Force soll bis zum 4. Quartal 2025 in Form einer Empfehlung abgeschlossen sein.

Action 4: Energieeffizienz

Als ein weiterer Aspekt zur Verringerung der Energiekosten soll die Reduzierung des Energieverbrauchs, also die Energieeffizienz verbessert werden. Der Zugang zu Energieeffizienz-Dienstleistungen soll erleichtert und finanzielle Anreize erhöht werden, sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher. Insbesondere für Letztere soll ein einfacherer Zugang zu energieeffizienten Produkten und Produkten mit längerer Lebensdauer ermöglicht werden. Hierfür sollen die Regelungen zur Kennzeichnung und zu Ökodesigns angepasst werden.

2. Säule: Vervollständigung der Energieunion

Die Kommission adressiert in der 2. Säule des Action Plans – die gleichzeitig auch Action 5 darstellt – die Vervollständigung der Energieunion. Um diese zu erreichen, sind langfristige strukturelle Maßnahmen erforderlich. Die Kommission sieht hierfür u.a. die Einführung einer „Energy Union Task Force“ zur besseren Koordination zwischen den Mitgliedstaaten vor, die Überarbeitung der bestehenden Governance-Regelungen der Energie Union sowie die Einführung einer Strategie für Wärme und Kühlung („Heating & Cooling Strategy“). Außerdem soll eine Investitionsstrategie für saubere Energie sowie ein strategischer Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor vorgelegt werden.

3. Säule:    Steigerung der Attraktivität für Investitionen

In der dritten Säule beschäftigt sich die Kommission mit dem Thema Finanzierung der Energiewende. Diese soll erleichtert werden, damit die langfristig stabile und erschwingliche Energieversorgung für die europäische Industrie gesichert werden kann.

In Action 6 sieht der Action Plan daher vor, dass durch einen dreiseitigen Vertrag für bezahlbare Energie zwischen Energieerzeugern, dem öffentlichen Sektor und der Industrie ein günstiges Investitionsklima geschaffen wird. Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Kommission sowie die Mitgliedstaaten sollen die Beteiligten dabei unterstützen. Ziel soll sein, Vorhersehbarkeit und Skalierbarkeit zu bieten.

4. Säule:    Vorbereitung auf Energiekrisen

Um die Widerstandsfähigkeit des Energiemarkts in künftigen Energiekrisen zu erhöhen und die Versorgungssicherheit zu stärken, sollen den Mitgliedstaaten in der vierten Säule entsprechende Instrumente an die Hand gegeben werden.

In Action 7 kündigt die Kommission daher einen Vorschlag zur Überarbeitung des derzeitigen EU-Rechtsrahmens für die Energieversorgungssicherheit an. Dieser soll zu mehr Preisstabilität beitragen, indem auf die Erfahrungen aus der aktuellen Energiekrise zurückgegriffen wird. Dadurch soll weiterhin eine bessere Verfügbarkeit von Energie gewährleistet werden und das zu jeder Zeit.

Außerdem sollen in Action 8 die Mitgliedstaaten angehalten werden, Anreize durch ein entsprechendes Vergütungssystem zu schaffen, um die Nachfrage bei Spitzenzeiten zu senken. Die Netzbetreiber werden angehalten, Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu Stoßzeiten zu implementieren. Damit soll die Energieendrechnung begrenzt und die Preisvolatilität verringert werden. Durch Action 8 wird die Stabilisierung des Energiemarktes und die bessere Kontrolle von Preisen angestrebt. In Fällen, in denen ein Netzengpass oder eine Überbelastung den Energiefluss stark behindert, wird weiterhin auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) und den nationalen Behörden gesetzt. Insgesamt soll der grenzüberschreitende Stromhandel maximiert werden, um lokale Preisspitzen abzuschwächen und die Energieversorgung zu gewährleisten.

Fazit und Ausblick

Die im Action Plan for Affordable Energy vorgestellten Maßnahmen sind umfangreich und reichen von konkreten Anpassungen bestehender Regelungen bis hin zu Berichten aus noch zu gründenden Task Forces, aus denen sich die konkreten Maßnahmen erst noch entwickeln müssen. Das mit dem Action Plan verfolgte Ziel, die Energiepreise in der EU zu senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, dürfte für alle Mitgliedstaaten, die Verbraucher sowie die Industrie gleichermaßen wichtig und richtig sein. Welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden und wie diese im deutschen Rechtsrahmen integriert werden können und müssen, bleibt noch abzuwarten. Die Zeitschiene für die Umsetzung der im Action Plan aufgeführten Maßnahmen spannt sich von „unverzüglich“, über das 1. Quartal 2025 bis in den Jahresanfang 2026.



Schlagworte zum Thema:  EU-Kommission, Energie, Energieversorgung