Wohnungsbau: EU-Kommission rüffelt Deutschland
Die EU-Kommission stellt in ihrem Länderbericht fest, dass die Investitionen in den Wohnungsbau in Deutschland 2025 das fünfte Jahr in Folge zurückgegangen sind – insgesamt um 20 Prozent seit 2020. Brüssel warnt davor, auf Mietregulierungen zu setzen.
Darauf weist der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hin und sieht sich bestätigt. Das sind die länderspezifischen Empfehlungen.
EU-Kommission: Empfehlungen für den Wohnungsbau
"Die EU-Kommission trifft den Nagel auf den Kopf. Brüssel sagt klar, was die Wohnungswirtschaft seit Jahren anmahnt", sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Der Weckruf aus Brüssel ist unmissverständlich: Deutschland muss beim Wohnungsbau vom Regulieren ins Ermöglichen kommen." Immer neue mietrechtliche Daumenschrauben schafften keine einzige zusätzliche Wohnung.
Die Kommission fordert Deutschland ausdrücklich auf, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen, Regeln zu straffen, digitale Dienste nutzerfreundlicher und bundesweit einheitlicher verfügbar zu machen. Kritisiert werden zu komplexe, nur teilweise digitalisierte Verfahren, wiederholte Behördengänge und eine mangelnde Abstimmung zwischen den staatlichen Ebenen. "Solange Bauanträge in Deutschland digital angekündigt, aber analog bearbeitet werden, bleiben wir im Genehmigungsstau stecken", so Gedaschko.
Als zentrale Hebel werden außerdem bessere Flächenmobilisierung, niedrigere Baukosten, mehr sozialer Wohnungsbau und die Umsetzung eines einfachen Gebäudestandards nach dem Vorbild des Gebäudetyp E genannt. Entscheidend ist dem GdW zufolge jetzt, dass die Bundesregierung die europäischen Empfehlungen als Arbeitsauftrat verstehe und konsequent in nationales Handeln übersetze.
Vorschläge der Wohnungswirtschaft an Brüssel
Am 16.5.2025 hatten sich führende Vertreter der deutschen Wohnungs- und Bauverbände in Brüssel mit EU-Kommissar Dan Jørgensen getroffen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen Maßnahmen für bezahlbaren Wohnungsbau und Klimaschutz im Bestand.
Mit von der Partie waren neben GdW-Präsident Gedaschko auch Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke und Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Bauindustrie (HDB). Sie präsentierten konkrete Vorschläge in vier Kernbereichen und boten ihre Zusammenarbeit an, aktiv zur Umsetzung der europäischen Wohnungsbauagenda beizutragen. Ein Überblick:
- Klimaziele bezahlbar erreichen – Investitionen nach Kosten-Nutzen-Prinzip priorisieren: Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD muss auf Wirtschaftlichkeit basieren. Klimapolitische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht zu Lasten der Bezahlbarkeit gehen. Es geht nicht darum, theoretisch höchstmögliche Energieeinsparungen zu erzielen, sondern CO2 dort einzusparen, wo es pro investiertem Euro den größten Effekt gibt. "Klimaschutz darf nicht zum Mietpreistreiber werden – weder in Deutschland noch in Europa", betonte Gedaschko.
- Planen, Genehmigen und Bauen beschleunigen: Mehr Agilität und Geschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, um die Ausweisung von neuem Bauland, die Änderung von Bebauungsplänen zu beschleunigen. Klare Zeit- und Fristvorgaben in den rechtlichen Vorgaben, Standards und faire Regelungen. "Rechtssicherheit ist die zentrale Voraussetzung, um den dringend benötigten Wohnraum in Europa schnell und zuverlässig zu schaffen", so Salewski.
- Baukosten senken durch Abbau von Standards sowie industrielle Verfahren: "Die Europäische Union muss den Bürokratieabbau ambitioniert vorantreiben", sagte Hübner. Die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung müsse eine deutliche Entlastung für die Unternehmen bringen. Darüber hinaus seien praktikable Rahmenbedingungen nötig, um industrielles und serielles Bauen zu fördern. Hier könne eine Überarbeitung der EU-Vergabevorschriften einen Rechtsrahmen schaffen.
- Fördermittel gezielter einsetzen und Finanzierung erleichtern: "Die Energiewende ist vielfach nur mit Hilfe öffentlicher Fördermittel möglich. Damit alle Eigentümergruppen entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsmarkt Fördergelder nutzen können, sollten diese getrennt zugänglich sein", ergänzte Warnecke. Nur so könne Chancengleichheit zwischen privaten und unternehmerischen Akteuren gewährleistet werden.
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