TKG-Novelle

Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern


TKG-Novelle: Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern

In Mehrfamilienhäusern soll der Glasfaseranschluss im Zuge der TKG-Novelle quasi verpflichtend werden. Verbände der Wohnungswirtschaft und Eigentümervertreter haben den Referentenentwurf auseinandergenommen. Die konkreten Vorschläge.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) will den Glasfaserausbau beschleunigen. Doch der vorliegende Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) torpediert eher Investitionen in Mehrfamilienhäusern, finden Vermieter und Eigentümer.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) und die Eigentümervertretung Haus & Grund Deutschland haben eine gemeinsame 34-seitige Stellungnahme veröffentlicht, in der sie konkrete Vorschläge für Korrekturen machen.

Glasfaser bis in die Wohnung ohne bürokratische Hürden

Die Verbände sehen im Referentenentwurf zum TKG erhebliche Risiken für den schnellen Glasfaserausbau. Statt Tempo, Planungssicherheit und Kooperation zu stärken, drohten neue bürokratische Hürden, Eingriffe in Eigentumsrechte und massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der Wohnungswirtschaft, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.

Sie sind der Ansicht, dass Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich vorantreiben, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene Investitionen. Im Neubau sei Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard.

Gesetzliches Vollausbaurecht

Das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz: Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das sei realitätsfern und laufe dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider.

Die Verbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen, während sich Anbieter in weniger rentablen Beständen und Regionen eher zurückziehen dürften.

Neue Zugangsrechte zu Gebäudenetzen

Auch die vorgesehenen neuen Zugangsrechte zu Gebäudenetzen bergen dem Bündnis zufolge Risiken: Wer als privater Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen plant, könnte den Schutz der Investition und der Entscheidungsfreiheit verlieren. "Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit zentrale Treiber der Digitalisierung im Wohnungsbestand", heißt es weiter.

Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden grundsätzlich begrüßt, allerdings müssten bürokratische Hürden noch abgebaut werden.

Stellungnahme zum BMDS-Referentenentwurf TKG-Änderungsgesetz 2026

Glasfaserausbau: Schlüsselrolle der Wohnungswirtschaft

Die Mehrheit der Wohnungsunternehmen strebt bis 2035 einen umfassenden Ausbau von Glasfasernetzen an. Doch Komplexität, Fachkräftemangel und unklare regulatorische Vorgaben bremsen den Fortschritt, wie bereits eine Studie der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) und der TKI mbh von Oktober 2025 zeigt.

Die befragten Unternehmen fordern klare, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und freiwillige Kooperationen mit Netzbetreibern. Zwangslösungen werden abgelehnt. Der zentrale Appell lautet: Fairer Wettbewerb durch offene Netze (Open Access), um Investitionen zu sichern und Monopole zu verhindern.

Aktuell klafft laut Studie noch eine Lücke zwischen Ausbauaktivität und tatsächlicher Anschlussquote ("Homes Connected") von etwa 27,3 Prozent, das liegt vor allem am Bestand. Außerdem kann die Mehrheit der Unternehmen nur zwischen 250 Euro und 499 Euro Netto-Baukosten pro Wohneinheit (Netzebene 4) investieren, um wirtschaftlich tragfähig zu bleiben. Zwangslösungen werden auch hier als Bedrohung der Investitionssicherheit betrachtet.

Ergebnisse der Studie im Kurzüberblick:

  • Wohnungswirtschaft forciert Glasfaser-Vollausbau: Die Mehrheit der Wohnungsunternehmen strebt eine flächendeckende, strukturierte FTTH-Erschließung bis 2035 an. Neubauten werden bereits konsequent mit Glasfaser ausgestattet, im Bestand wächst die Ausbaupipeline stetig.
  • Kooperation statt Zwang – Wohnungswirtschaft fordert partnerschaftliche Lösungen: Die Wohnungswirtschaft spricht sich klar gegen regulatorischen Zwang aus und setzt auf freiwillige Kooperationen mit Netzbetreibern, um Planungssicherheit und Akzeptanz zu gewährleisten.
  • Regulatorische Eingriffe hemmen Ausbau: Duldungspflichten, Mitnutzungsrechte und unklare TKG-Regelungen werden kritisch gesehen. Die Wohnungswirtschaft fordert klare Rahmenbedingungen und Schutz bestehender Ausbaukooperationen.
  • Wettbewerb auf dem Glasfasernetz statt Doppelausbau: Die Wohnungswirtschaft fordert einen Paradigmenwechsel: Statt kostspieligem Überbau und Doppelstrukturen soll der Wettbewerb auf Dienste- und Anbieterebene stattfinden. Offene Netze und Kooperationen sichern Investitionen und fördern faire Marktbedingungen.
  • FTTH-Ausbau als Projekt, nicht mit der Brechstange: Großflächiger Zwangsausbau wird abgelehnt. Die Wohnungswirtschaft fordert Ausbauprojekte mit klaren Investitionsplänen, abgestimmten Ausschreibungen und Kooperationen aller Beteiligten.
  • Fachkräftemangel und lange Genehmigungsprozesse bremsen Ausbau: Komplexe Genehmigungsprozesse in der Netzebene 3 (NE 3), Engpässe bei Fachkräften und Komplexität des NE 4 (Netzebene 4)-Ausbaus verzögern Ausbauprojekte erheblich.
  • Standardisierung und klare Kommunikation gefordert: Die Wohnungswirtschaft plädiert für einheitliche technische Standards und eine transparente Kommunikation mit Mietern, Netzbetreibern und Behörden, um den Ausbau effizienter zu gestalten.
  • Marktbeherrschendes Unternehmen gefährdet Wettbewerb: Strategischer Überbau durch das marktbeherrschende Unternehmen und mangelnde Open-Access-Modelle gefährden faire Investitionsbedingungen.

Studie "Die Wohnungswirtschaft als Schlüsselakteur zur Beschleunigung des FTTH-Ausbaus" (PDF)

Telekom und GdW: Fünf Millionen Glasfaser-Anschlüsse beauftragt

Der GdW und die Deutsche Telekom hatten im Februar 2025 ihre Zusammenarbeit beim Glasfaserausbau noch einmal verstärkt. Auf erste Positionen hatten sich Verband und Konzern im Mai 2023 verständigt: Die Telekom bot den GdW-Unternehmen den Ausbau und Betrieb von Glasfasernetzen kostenlos an.

In der erweiterten Rahmenvereinbarung inklusive Musterregelungen sind erstmals Kooperationen beim Bau von Glasfaser-Gebäudenetzen möglich, unabhängig davon, ob das jeweilige GdW-Wohnungsunternehmen selbst investiert oder die Telekom den kompletten Ausbau übernimmt – bis zum Jahr 2030 sollen alle Mieter schnelleres Internet erhalten. Aufgrund der Vereinbarung von 2023 wurden bereits mehr als fünf Millionen Wohnungsanschlüsse bei der Telekom beauftragt.

Mehr als 40 weitere Telekommunikationsanbieter – darunter viele regionale – nutzen nach Angaben der Telekom die Netze ebenfalls. Mit der neuen Vereinbarung werden die individuellen Glasfaserstrategien der Wohnungsunternehmen stärker eingebunden.


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dpa

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