Leichterer Zugang zu Unternehmensinformationen – nun erst ab 2026
Der Europäische Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird. Dies ist die erste einer Reihe von Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion.
Digitalisierung und Nachhaltigkeit des Finanzwesens
Der freie, benutzerfreundliche, zentrale und digitale Zugang zu finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, die von europäischen Unternehmen, einschließlich kleiner Unternehmen, veröffentlicht werden, wird den Entscheidungsprozess für ein breites Spektrum von Anlegern, einschließlich Kleinanlegern, erleichtern. Durch die verstärkte Verbreitung von Informationen, auch über Grenzen hinweg, und die zunehmend digitale Nutzung dieser Informationen wird das ESAP die Integration von Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkten in der Union weiter fördern und zur Verwirklichung der Ziele der Strategie für ein digitales Finanzwesen beitragen.
Keine zusätzlichen Informationspflichten
In dem Vorschlag sind keine zusätzlichen Informationspflichten für europäische Unternehmen vorgesehen, da das ESAP Zugang zu Informationen bieten wird, die bereits in Anwendung der einschlägigen europäischen Richtlinien und Verordnungen veröffentlicht wurden. Auch ist eine automatisierte Weitergabe der Daten vorgesehen, so dass die Unternehmen weiterhin die gerade erst eingerichtete zentrale Stelle für Unternehmensveröffentlichungen wie insb. Jahresabschlüsse und Lageberichte mit dem Unternehmensregister nutzen müssen und die Informationen somit nur einmal einzureichen haben. Auch die Einreichungen von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen, die mit der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie ab 2024 bzw. für alle großen Kapitalgesellschaften ab 2025 verpflichtend werden, soll in dem ESAP zentralisiert werden, um die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals zu unterstützen. Informationen sollen auch auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden können. Dies soll nicht-börsennotierten Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), eine höhere Sichtbarkeit und einen erleichterten Kapitalzugang ermöglichen. Hier könnte sich somit eine Abwendung von der bisher in Deutschland bei der Unternehmensfinanzierung vorherrschenden Kreditvergabe von Hausbanken hin zu börsengehandelten Finanzierungen abzeichnen, die in anderen europäischen Ländern bereits stärker verbreitet ist.
Schrittweise Einführung zwischen 2026 und 2030
Nachdem zunächst eine Umsetzung ab 2024 angekündigt wurde, plant die EU nun eine schrittweise Einführung des ESAP, um eine solide Umsetzung zu ermöglichen. Auf der Grundlage kohärenter Phasen wird mit der schrittweisen Einführung sichergestellt, dass die europäischen Verordnungen und Richtlinien gemäß ihrer Priorität zwischen 2026 und 2030 in den Geltungsbereich des ESAP fallen. Dadurch wird sichergestellt, dass genügend Zeit für die Festlegung und Umsetzung der erforderlichen technischen Aspekte des Projekts zur Verfügung steht. Der Standpunkt des Rates sieht ferner eine regelmäßige Bewertung der Funktionsweise des ESAP und eine Überprüfungsklausel vor, die gewährleisten soll, dass das Portal den Bedürfnissen seiner Nutzer und seiner technischen Effizienz gerecht wird.
Aufbau auf bestehenden Systemen
Zur Gewährleistung einer möglichst effizienten Organisation auf Ebene der Mitgliedstaaten ist im Standpunkt des Rates auch ein Höchstmaß an Flexibilität bei der Organisation der Erhebung von Informationen in den Mitgliedstaaten vorgesehen; dabei wird auf bereits bestehenden Systemen aufgebaut, um die Anpassungskosten für die nationalen Behörden und die meldenden Stellen zu begrenzen.
Die Presseerklärung der EU Kommission ist hier abrufbar und enthält weiterführende Links.
Auch das DRSC hat ein Projekt dazu aufgesetzt und hat eine ausführliche Übersichtsseite dazu eingerichtet.
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.874
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.8671
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
2.697
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.127
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.077
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.727
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.6892
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.652
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.579
-
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bildung und Höhe
1.216
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
-
IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024
-
IASB veröffentlicht den Entwurf „Bilanzierung nach der Equity-Methode“
17.10.2024
-
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Unterstützung zur Umsetzung
01.10.2024
-
Lagebericht: Neu anzugebende wichtigste immaterielle Ressourcen
26.09.2024
-
Berücksichtigung von Verlust aus GmbH-Beteiligung
24.09.2024
-
Thematischer Review des FRC zu den Anhangangaben nach IFRS 17 im Jahr der Erstanwendung
19.09.2024
-
ESRS Set 1 und Art. 8 XBRL-Taxonomie von der EFRAG veröffentlicht
17.09.2024
-
Zahlungen von Geschäftsführergehalt und gleichzeitigen Zahlungen aufgrund Pensionszusage
16.09.2024