EU AI Act

Was der KI-Omnibus für Arbeitgeber ändert


KI-Agent

Mit einem digitalen Omnibus-Paket will die EU-Kommission die KI-Verordnung der EU (AI Act) vereinfachen. Die Vorschläge sehen neben einer zeitlichen Verschiebung der Compliance-Anforderungen und vereinfachten Verfahren für den Mittelstand auch eine Anpassung der KI-Kompetenzpflicht vor. Was die geplanten Änderungen für Arbeitgeber bedeuten, erklärt Rechtsanwältin Manuela Rauch.

Im Februar 2025 trat mit Artikel 4 der EU-Verordnung 2024/1689 (KI-VO) die Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz in Kraft – eine Verpflichtung, die Arbeitgeber dazu anhält, ihr Personal im Umgang mit Künstlicher Intelligenz angemessen zu schulen. Bereits kurz nach Inkrafttreten dieser Bestimmung zeichneten sich auf EU-Ebene Bestrebungen ab, den regulatorischen Rahmen der KI-Verordnung erneut anzupassen. Mit dem sogenannten "Digital Omnibus on AI" (KI-Omnibus) hat die Europäische Kommission zwischenzeitlich einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der unter anderem auch die Anforderungen an die KI-Kompetenz betrifft. 

Was ist der KI-Omnibus zum EU AI Act?

Der KI-Omnibus ist ein Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, der im Rahmen des sogenannten "Competitiveness Compass" und der allgemeinen Bürokratieabbau-Strategie vorgelegt wurde. Ziel ist es, die Regelungen der KI-Verordnung gezielt zu vereinfachen, Innovationshürden abzubauen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten – ohne dabei den risikobasierten Schutzansatz der KI-Verordnung grundsätzlich aufzugeben. 

Digitaler Omnibus KI: Relevante Änderungen für Arbeitgeber

Der KI-Omnibus enthält eine Reihe an Änderungen, die auch für Arbeitgeber mittelbar von Bedeutung sein können:

  1. KI-Kompetenzpflicht: Bereits in der geltenden Fassung war die KI-Kompetenzpflicht als Appell ausgestaltet und nicht bußgeldbewehrt. Der KI-Omnibus geht nun einen Schritt weiter: Die bisherige Verpflichtung der Anbieter und Betreiber, die KI-Kompetenz ihres Personals sicherzustellen, soll in eine Empfehlung umgewandelt werden. Anstelle einer bindenden Pflicht sollen die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission aufgefordert werden, KI-Kompetenz aktiv zu fördern und entsprechende Initiativen zu unterstützen. Für die Praxis bedeutet dies zunächst eine regulatorische Entlastung. Arbeitgeber wären nicht mehr unmittelbar adressiert, ein bestimmtes Maß an KI-Kompetenz bei ihrem Personal sicherzustellen. Stattdessen verlagert sich die Verantwortung stärker auf die öffentliche Hand, die durch Förderprogramme, Leitlinien und Bildungsinitiativen die KI-Kompetenz in der Breite vorantreiben soll.
  2. Anpassung von Fristen und Übergangsregelungen: Der Omnibus sieht verlängerte Übergangsfristen für bestimmte Compliance-Anforderungen vor. Insbesondere für die Pflichten im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen sowie für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) werden die Umsetzungsfristen angepasst, um den betroffenen Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben.
  3. Erleichterungen für den Mittelstand: Ein wesentlicher Schwerpunkt des KI-Omnibus liegt auf der Entlastung von kleineren Unternehmen und "Small Mid-Caps" (bis 750 Mitarbeitende oder 150 Millionen Euro Umsatz). Bürokratische Hürden sollen abgebaut und vereinfachte Verfahren ermöglicht werden, etwa durch erleichterte Konformitätsbewertungen oder reduzierte Dokumentationspflichten für bestimmte Anwendungsfälle. Auch Bußgeldreduktionen sind vorgesehen.
  4. Governance und Zuständigkeiten: Weiter sieht der KI-Omnibus Anpassungen bei der Governance-Struktur vor. Die Rolle des EU AI Office und die Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden sollen präzisiert und gestrafft werden, um eine einheitlichere Anwendung der KI-Verordnung in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
  5. Hochrisiko-KI-Systeme: Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme sollen teilweise praxistauglicher gestaltet werden. Dies betrifft etwa die Risikobewertung und die Anforderungen an die technische Dokumentation, die stärker an die tatsächliche Risikosituation angepasst werden sollen.
  6. Regulatorische Sandboxes: Der Omnibus stärkt den Rahmen für regulatorische Sandboxes, die es Unternehmen ermöglichen, KI-Anwendungen in einem kontrollierten Umfeld zu testen, bevor sie die vollständigen regulatorischen Anforderungen erfüllen müssen.

Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum KI-Omnibus

Der KI-Omnibus befindet sich derzeit in der letzten Phase des europäischen Gesetzgebungsverfahrens. Seit April 2026 laufen die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament - es wird davon ausgegangen, dass eine politische Einigung im Frühsommer 2026 erzielt werden kann. Im Anschluss daran ist erfahrungsgemäß innerhalb weniger Wochen mit der formellen Annahme und der Veröffentlichung im Amtsblatt zu rechnen, sodass der KI-Omnibus noch im Laufe des ersten Halbjahres 2026 rechtsverbindlich werden könnte.

Was bedeutet dies konkret für die Verpflichtungen zur KI-Kompetenz?

Auch wenn die geplante Umwandlung der KI-Kompetenzpflicht in eine Empfehlung auf den ersten Blick eine Erleichterung darstellt, sollten Arbeitgeber nicht vorschnell auf Schulungsmaßnahmen verzichten. Die in diesem Beitrag dargestellten Überlegungen zur Vermittlung von KI-Kompetenz – von der Bedarfsanalyse über allgemeine und individuelle Schulungen bis hin zur Etablierung einer KI-Governance – bleiben ungeachtet des regulatorischen Rahmens sinnvoll und empfehlenswert.

Zum einen kann eine unzureichende Schulung im Umgang mit KI-Systemen weiterhin haftungsrechtliche Konsequenzen haben, etwa wenn durch fehlerhafte Bedienung Schäden entstehen und dies als Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht ausgelegt wird. Zum anderen ist die Sicherstellung von KI-Kompetenz nicht nur eine Frage regulatorischer Pflichterfüllung, sondern bietet auch einen echten Wettbewerbsvorteil: Gut geschulte Mitarbeitende setzen KI-Systeme effizienter und risikoärmer ein.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der KI-Omnibus bislang lediglich ein Vorschlag der Kommission ist. Ob und in welcher Form die Änderungen letztlich verabschiedet werden, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Solange der KI-Omnibus nicht endgültig verabschiedet ist, bleibt Artikel 4 KI-VO unverändert in Kraft. Unternehmen unterliegen also derzeit weiterhin der Pflicht zur Sicherstellung von KI-Kompetenz. Erst mit Inkrafttreten des Omnibus würde die formale Verpflichtung aufgeweicht.

KI-Omnibus: Kein Freibrief, um auf Schulungsmaßnahmen zu verzichten

Der KI-Omnibus markiert einen bemerkenswerten regulatorischen Kurswechsel bei der KI-Kompetenzpflicht: Von einer bindenden Verpflichtung hin zu einer Empfehlung und staatlichen Förderung. Für Arbeitgeber bedeutet dies eine potenzielle Entlastung, jedoch keinen Freibrief, auf Schulungsmaßnahmen zu verzichten. Die haftungsrechtlichen Risiken und der betriebliche Nutzen gut geschulter Mitarbeitender bestehen unabhängig von der konkreten regulatorischen Ausgestaltung fort. Es empfiehlt sich daher, die im Rahmen der bisherigen Pflichterfüllung eingeleiteten Maßnahmen – insbesondere Schulungskonzepte und KI-Governance-Strukturen – beizubehalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollten Unternehmen den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens im Blick behalten, um auf etwaige Anpassungen rechtzeitig reagieren zu können.


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