Unbezahlte Freistellung Ungeimpfter war rechtswidrig
Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken hat voriges Jahr für viel Unmut gesorgt. Durften Einrichtungen betroffene Mitarbeiter mit Verweis auf das Gesetz ohne Bezahlung freistellen?
Arbeitsgericht Dresden: Kein Recht zur Suspendierung
«Der Beklagte war nicht berechtigt, die Klägerin von ihrer vertraglichen Leistungspflicht zu suspendieren», heißt es in dem Urteil des Arbeitsgerichts Dresden vom 11. Januar 2023 (Az. 4 Ca 688/22).
Wie eine Gerichtssprecherin sagte, ging es im konkreten Fall um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden. In der Folge hatte die Frau bis Jahresende keinen Lohn erhalten. Aus Sicht der Arbeitsrichter war das nicht rechtens. Sie verurteilten den Arbeitgeber dazu, der Frau das Geld nachzuzahlen. Die Rede ist von mehr als 18.000 Euro brutto abzüglich Arbeitslosengeld.
Die Richter sprachen der Frau auch eine Entschädigung von 2.500 Euro zu. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Frist für Rechtsmittel dagegen läuft bis Ende Februar 2023.
Gericht: Unterscheidung zwischen bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen
Die Kammer sei der Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot unterschieden werden musste - zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen.
Demnach hätte der Arbeitgeber im Fall der heute 60-Jährigen nur eine Mitteilung ans Gesundheitsamt machen müssen, nicht aber die Frau unbezahlt freistellen dürfen. Ein Sanktionsrecht gebe das Gesetz den Betreibern der Einrichtungen nicht in die Hand, heißt es im Urteil.
Impfpflicht Ende 2022 ausgelaufen
Von einem «ersten wegweisenden Urteil» in Sachsen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sprach der Anwalt der Frau, Carsten Ullrich. Seit dem 1. Januar arbeite sie bereits wieder regulär in dem Pflegeheim in der Sächsischen Schweiz.
Die Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen gegen das Corona-Virus ist Ende 2022 ausgelaufen.
Lesen Sie hierzu auch: Einrichtungsbezogene Impfpflicht für Ärzte und Pflegepersonal ausgelaufen
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
3.055
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.0111
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
9882
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
798
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
787
-
Gewerkschaften stimmen der TV-L Tarifrunde 2026 zu
658
-
Entgelttabelle TV-L
577
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
427
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
398
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
363
-
AfD-Mitgliedschaft kann für Beamte in Sachsen dienstrechtliche Folgen haben
29.04.2026
-
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Oberärztin
23.04.2026
-
Besoldungserhöhung für Bundesbeamte fällt geringer aus
21.04.2026
-
Der Beamtenbund dbb vermeidet Kontakte und Auftritte mit AfD
15.04.2026
-
Zweifel an Verfassungstreue rechtfertigen Entlassung von Polzeikommissaranwärtern
13.04.2026
-
Ausschluss eines Polizeibewerbers wegen Harnstein
08.04.2026
-
Kontakt zum inhaftierten Lebensgefährten: Justizvollzugsbeamtin fristlos entlassen
02.04.2026
-
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen
01.04.2026
-
Beschäftigte des Landes Hessen erhalten 5,8 Prozent mehr Gehalt
30.03.2026
-
Polizeihauptkommissar wegen Verstoß gegen Verfassungstreue um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft
23.03.2026