Merkblatt zum Kindergeld 2016
Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Im laufenden Kalenderjahr wird zunächst das Kindergeld als Steuervergütung gezahlt. Die steuerlichen Freibeträge für Kinder werden beim Abzug der Lohnsteuer grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt nachträglich, ob durch den Anspruch auf Kindergeld die Steuerfreistellung des Existenzminimums des Kindes auch tatsächlich erreicht worden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die steuerlichen Freibeträge abgezogen und das zustehende Kindergeld mit der Steuerschuld des Kindergeldberechtigten verrechnet. Dies gilt selbst dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde.
Das Merkblatt gibt einen Überblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld, kann aber nicht auf jede Einzelheit eingehen. Es beantwortet auf 48 Seiten die folgenden Fragen:
- Wer erhält Kindergeld?
- Was müssen Sie als Kindergeldberechtigter Ihrer Familienkasse mitteilen?
- Für welche Kinder kann man Kindergeld erhalten?
- Welche Voraussetzungen müssen über 18 Jahre alte Kinder zusätzlich erfüllen?
- Wie hoch ist das Kindergeld?
- Was ist ein Zählkind?
- Wer erhält das Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
- Welche Leistungen schließen die Zahlung des Kindergeldes ganz oder teilweise aus?
- Wann beginnt und wann endet Ihr Anspruch auf Kindergeld?
- Was müssen Sie tun, um Kindergeld zu bekommen?
- Welche Nachweise müssen Sie vorlegen?
- Wie wird Ihnen das Kindergeld gezahlt?
- Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?
- Wann ist das Kindergeld auf meinem Konto geschützt?
- Wie erfahren Sie von der Entscheidung Ihrer Familienkasse?
- Was können Sie gegen eine Entscheidung tun?
- Wann müssen Sie Kindergeld zurückzahlen?
- Wann wird Ihr Kindergeldanspruch überprüft?
- Wie werden Ihre persönlichen Daten geschützt?
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.116
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3456
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.150
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
805
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
801
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
520
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
504
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
468
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
-
Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026