Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer / 5.1 Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber
Der Steuerabzug ist vom inländischen Arbeitgeber vorzunehmen, wenn nicht ausnahmsweise eine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Betracht kommt.[1] Inländischer Arbeitgeber ist, wer im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat. Beschränkt steuerpflichtige Ar...mehr