Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.3 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Auch hier sind bei Bezug von Entgeltersatzleistungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens zu erheben.[1] Bezüglich des Pflegeunterstützungsgeldes gelten 80 % des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Arbeitsentgelts als beitragspflichtige Einnahme.[2] mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.1 Freistellung

Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgesehene Tatbestände ... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2 Abgrenzung zu anderen Freistellungen

2.1 Freistellung Der Begriff der Freistellung ist nicht gesetzlich definiert. Bei einer Freistellung wird der Arbeitnehmer – dauerhaft oder zeitweise, bezahlt oder unbezahlt – von seiner vertraglich festgelegten Arbeitspflicht entbunden. Im Arbeitsverhältnis existieren mehrere Möglichkeiten der Freistellung. Bei der Freistellung im weiteren Sinn werden auch gesetzlich vorgeseh... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und Abgrenzung zu anderen Freistellungen

Zusammenfassung Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des geset... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.2 Bezahlter Sonderurlaub

Im Fall einer persönlichen Arbeitsverhinderung hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist. Diese Freistellung wird häufig als Sonderurlaub bezeichnet. Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber in diesen Fällen das Entgelt fortz... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 2.2 Kürzungsmöglichkeit durch Umrechnung nach § 3 BUrlG

Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung vor, dass der Urlaub anteilig auch für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs, der Kurzarbeit Null, der Altersteilzeit im Blockmodell oder wegen eines Sabbaticals gekürzt werden kann. Denn grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalen... mehr

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Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverh... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. Die Grundlagen und zugleich die Mindestvorgaben des Urlaubs finden sich im Bundesurlaubsgesetz. Dieses Gesetz fußt allerdings auf einer Europäischen Richtlinie, die gerade in jüngerer Zeit über Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes erheblichen Einfluss auf das Verständnis des gesetzlichen Mindest... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 2.3 Unbezahlter Urlaub

Eine besondere Fallgruppe der Befreiung von der Arbeitsverpflichtung stellt der sog. unbezahlte Urlaub dar. Mit Abschluss des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer die Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung in dem jeweils vereinbarten Umfang eingegangen. Demgemäß hat er im Regelfall keinen Anspruch darauf, von eben dieser Verpflichtung – sei es auch unter Fortfall de... mehr

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Urlaub: Erteilung / 6 Schadensersatz bei unterbliebener Urlaubsgewährung

Soweit kein Sonderfall eintritt, etwa aufgrund der neuen Rechtsprechung des BAG zur Übertragung von Erholungsurlaub im Krankheitsfall oder aufgrund von speziellen tariflichen oder einzelvertraglichen Sonderregeln, verfällt nicht genommener Erholungsurlaub entweder mit dem Schluss des Kalenderjahres oder spätestens nach Auslaufen des Übertragungszeitraums. Gewährt hingegen der... mehr

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Urlaub: Erteilung / Zusammenfassung

Überblick Der Urlaub ist wesentliches Element des Arbeitsverhältnisses. In diesem Beitrag sind die Regelungen zur Erteilung des gesetzlichen Urlaubs erläutert. Das Bundesurlaubsgesetz räumt dem Arbeitnehmer zwar gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht ein. Es enthält aber keine näheren Regelungen darüber, auf welche Weise der Arbeit... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Sonderregeln

Rz. 29 Für Jugendliche gilt nach den §§ 15 ff. JArbSchG eine Fünftagewoche von Montag bis Freitag. Die Beschäftigung von Jugendlichen ist ausnahmsweise an Samstagen in den in § 16 Abs. 2 Nr. 1–11 JArbSchG genannten Fällen zulässig. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1–8 JArbSchG ist ausnahmsweise eine Tätigkeit von Jugendlichen an Sonntagen erlaubt. Jugendliche können nach § 18 JArbSchG a... mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.6 Jahresarbeitszeitvereinbarungen

Die Berechnung der Urlaubsdauer gestaltet sich schwierig, wenn die Arbeitsvertragsparteien nur eine bestimmte monatliche oder jährliche Arbeitsstundenzahl festgelegt haben. Vereinbaren die Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bestimmte Jahresarbeitszeit, die der Arbeitnehmer auf Abruf entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, ist eine tageweise Freistellung des Arbeitnehm... mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist.... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.2 Weitgehende Freistellung von den Pflichten des § 25a Abs. 1 KWG

Rz. 57 Gemäß § 2a Abs. 2 KWG kann die Aufsichtsbehörde auf Antrag ein Institut von bestimmten Anforderungen an das Management von Risiken nach § 25a Abs. 1 Satz 3 KWG – mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos und der Compliance-Funktion – weitgehend freistellen, sofern die Voraussetzungen für den Waiver nach Art. 7 CRR vorliegen. Die Freistellung erstreckt sich auf die Festlegung... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10.3 Antragsverfahren

Rz. 61 Ein Institut, das von der Waiver-Regelung Gebrauch machen will, hat seit Inkrafttreten des CRD IV-Umsetzungsgesetzes am 1. Januar 2014 bei der Aufsichtsbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen, aus dem der Umfang des beantragten Waivers ersichtlich ist. Der Waiver muss getrennt für die Eigenmittel- und Großkreditanforderungen, die Anforderungen an Verbriefungen,... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sind Arbeitslohnspenden beitragsfrei in der Sozialversicherung?

Nein, das Sozialversicherungsrecht sieht nach der geltenden Rechtslage für Arbeitslohnspenden, die nicht in einem Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe im Inland stehen, keine Freistellung von der Beitragspflicht vor. mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 16.3 "Waiver" auf Gruppenebene

Rz. 488 Die Diskussion der Kreditwirtschaft mit der deutschen Aufsicht über mögliche Erleichterungen gruppeninterner und ggf. gruppenexterner Auslagerungen ist gegenwärtig noch nicht beendet und wird parallel auch auf europäischer Ebene geführt. Den EBA-Leitlinien zufolge haben diejenigen gruppenangehörigen Institute, denen die Aufsichtsbehörde einen "Waiver" gemäß Art. 7 CR... mehr

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zfs 08/2026, Jahresbericht ... / VI. Weisungen des Rechtsschutzversicherers

Das AG Zwickau[28] beschäftigt sich mit einer Weisung des Rechtsschutzversicherers im Rahmen der Leistungsart des Straf-Rechtsschutzes, für die Einholung eines verkehrstechnischen Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Verteidigung einen bestimmten Sachverständigen zu beauftragen. Das Gericht hält eine solche Weisung wegen einer unzulässigen Einschränkung der Verteidigung... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkommensteuer/Gewerbesteuer

Rn. 7 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Freiberufler genießen Buchführungserleichterungen (s Rn 410 ff); ihnen steht ein Wahlrecht der Gewinnermittlung zu (s Rn 412, 413). Der derivative Praxiswert des Freiberuflers wird grundsätzlich als abschreibungsfähiges WG behandelt (s Rn 510 ff). ArbN-bezogene Regelungen sind für selbstständig Tätige nicht von Bedeutung. Das betrifft zunächst... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; BFH BStBl II 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; BFH/NV 2002 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer in... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Waiver-Regelung

Rz. 51 Die sogenannte "Waiver-Regelung" gewährt ein nationales Wahlrecht, das der deutsche Gesetzgeber zugunsten der deutschen Kreditwirtschaft zunächst in § 2a KWG umgesetzt hatte.[1] Seit Inkrafttreten der CRR am 1. Januar 2014 sind die materiellen Voraussetzungen an den Waiver für die Eigenmittelanforderungen, die Großkreditregelungen, die Offenlegungsanforderungen und da... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Leistungsempfänger

Rz. 1351 [Autor/Stand] Steuerhinterziehung kann der Leistungsempfänger nicht zu eigenen Gunsten, sondern nur zugunsten des Leistenden begehen, da Steuerschuldner derjenige ist, für den der Abzug vorgenommen wird (§ 48 Abs. 1 EStG). Er erfüllt den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die Bauabzugsteuer nicht fristgemäß anmeldet (§ 48a Abs. 1 Satz 1 EStG). ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Durchlaufspendenverfahren

Tz. 21 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Das Durchlaufspendenverfahren spielt seit der Überarbeitung des Spendenrechts im Jahr 2000 in der Praxis keine Rolle mehr, da seit diesem Jahr sämtliche steuerbegünstigten Organisationen selbst zum unmittelbaren Empfang von Zuwendungen (Spenden) berechtigt sind. Gleichwohl ist es auch weiterhin möglich und zulässig, dass Zuwendungen über öff... mehr

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zfs 08/2026, Festsetzung de... / 3 Anmerkung:

Die kurze Entscheidung des BayVGH gibt Anlass, sich etwas ausführlicher mit dem Gegenstandswert in PKH-Beschwerdeverfahren zu befassen, weil dabei in der Praxis immer wieder Fragen auftauchen. Die gesetzliche Regelung des Gegenstandswertesin PKH-Beschwerdeverfahren Früher war der Gegenstandswert für das PKH-Verfahren in Abs. 1 der Anm. zu Nr. 3335 VV RVG geregelt. Diese Gebühr... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner

Rz. 34 [Autor/Stand] Nimmt das Finanzamt den Schenker anstelle des Erwerbers in Anspruch, muss es sein Auswahlermessen (§ 5 AO) anhand hinreichender Sachgründe nachvollziehbar begründen (s. allerdings § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO).[2] Dies dürfte nicht allzu schwer sein, wenn der Erwerber nicht liquide (z.B. bei nicht steuerbefreiten Sanie rungszuwendungen – s. hierzu § 13 ErbStG R... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eingefügt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser sondern erst nachträglich binnen 24 Monaten einem begünstigten Zweck zufließen. Die Regelung so... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7.3 Anwendbarkeit des § 25b KWG auf Gruppenebene

Rz. 54 Das KWG regelt nicht ausdrücklich, ob das übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe, gemischten Finanzholding-Gruppe oder Unterkonsolidierungsgruppe nach Art. 22 CRR für die Einhaltung des § 25b KWG auf Gruppenebene verantwortlich ist. Dagegen spricht, dass § 25a Abs. 3 Satz 1 KWG nur die in § 25a Abs. 1 und 2 KWG genannten Organisationspfl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.11.1 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Rz. 94 Die von der EBA im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zu Auslagerungen[1] aktualisieren die CEBS-Leitlinien aus dem Jahr 2006 und integrieren die Empfehlungen der EBA zu Outsourcing an Cloud-Anbieter. Darüber hinaus konkretisieren sie die Anforderungen an die Überwachung der Auslagerungen im SREP. Ziel der Leitlinien ist es, die Anforderungen an Auslagerungen eu... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1 Risikosteuerungs- und -controllingprozesse auf Gruppenebene

Rz. 95 Die Anforderungen an die Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken (Risikosteuerungs- und -controllingprozesse) auf Gruppenebene wurden im Zuge der zweiten MaRisk-Novelle vom September 2009 geschärft. Bis dahin war auf Gruppenebene lediglich ein "Verfahren zur Steuerung und Überwachung der wesentlichen... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XIV. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 1515 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer hat seit jeher wegen ihrer weniger fiskalischen (0,74 Prozent des Gesamtsteueraufkommens) als vielmehr rechtspolitischen Bedeutung eine bewegte Geschichte. Zu früheren verfassungsrechtliche Bedenken im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht für die Jahre 1987–1996 vgl. den Beschl. des BVerfG vom 22.6.1995[2]. Mit Blick auf die vergleic... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Zum Innenverhältnis zw. Schenker und Erwerber

Rz. 41 [Autor/Stand] Ob und inwieweit der jeweils in Anspruch genommene Gesamtschuldner intern Ausgleich verlangen kann, richtet sich nach dem Innenverhältnis zwischen Schenker und Erwerber (§ 426 BGB). Ohne entsprechende – rechtlich verbindliche (§ 518 Abs. 1 BGB)[2] – Absprachen wird man dabei von einer alleinigen Zahlungspflicht des Erwerbers ausgehen dürfen; sonst wäre d... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 11 Rheinland-Pfalz

Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz) vom 30.3.1993[1] Anspruchsberechtigung In Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte (nur für die gesellschaftspolitische Bildung), Heimarbeiter und andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter Zweck B... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 12 Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz vom 10.2.2010[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Auszubildende, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte sowie andere arbeitnehmerähnliche Personen, Beamte und Richter, deren Arbeitsstätte im Saarland liegt. Zweck Berufliche und politische Weiterbildung in staatlich anerkannten und allen offen stehenden Einrichtungen. Integrati... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 13 Sachsen-Anhalt

Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung vom 4.3.1998[1] Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche, Arbeitslose, Heimarbeiter sowie Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt. Zweck Berufliche Weiterbildung in staatlich anerkannten Einrichtungen Dauer 5 Arbeitstage im Kalenderjahr oder 10 Arbeitstage in 2 Kalenderjah... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 4 Brandenburg

Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz vom 20.12.2023, gültig ab 1.1.2024[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen samt der ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als beschäftigte Personen anzusehen sind. Zweck Berufliche, kulturelle oder politische Weiterbildung in staatl... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bildungsurlaub ist bezahlte oder unbezahlte Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen oder staatsbürgerlich-politischen Bildung (z. T. auch der allgemeinen Bildung und zur Qualifikation für die Ausübung eines Ehrenamts). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Die jeweiligen Landesbildungsurlaubsgesetze (s. u. im Einzelnen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 3 Berlin

Berliner Bildungszeitgesetz vom 5.7.2021, in Kraft getreten am 1.9.2021[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte sowie arbeitnehmerähnliche Personen haben einen unabdingbaren Mindestanspruch auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nach dem Berliner Bildungszeitgesetz (Berlin – BiZeitG... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 7 Hessen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 13.12.2022[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Zweck Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und berufliche We... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 15 Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 15.7.2015, in Kraft seit dem 1.1.2016[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, in Heimarbeit Beschäftigte und andere arbeitnehmerähnliche Personen, in Berufsausbildung Beschäftigte, Personen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind. Weitere allgemeine V... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bildungsurlaub / 9 Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.1.1991[1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte, andere arbeitnehmerähnliche Personen und in Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderungen. Kein Anspruch besteht, wenn dem Arbeitnehmer für die Bildungsveranstaltung nach anderen Gesetzen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.1 Sanierungsertrag durch Schuldenerlass

Rz. 33 Der Begriff des Sanierungsertrags ist in § 3a Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Hierunter fallen Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung nach § 3a Abs. 2 EStG. Rz. 34 Durch das Abstellen auf "Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass" kann abgeleitet werden, d... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Welche Aufgaben hat der Bet... / 1.4 Kosten und Nutzen

Das BetrVG schreibt vor, wann ein Betriebsrat zu wählen ist. Verfügen die Mitglieder des Betriebsrats nicht über ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz, sind entsprechende Schulungen durchzuführen. Die damit verbundenen Kosten für Schulung und ggf. Freistellung sind eine lohnende Investition: Gesunde Mitarbeiter, verringerte Ausfallzeiten und verringerte Unfallhäufigkeit. ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.5 Ablehnung einer Festsetzung (Satz 3 Alt. 2)

Rz. 34 Von der Freistellung von einer Steuer durch Freistellungsbescheid ist die Ablehnung einer Festsetzung zu unterscheiden. Bei der Ablehnung einer Steuerfestsetzung handelt es sich nicht um eine verbindliche Entscheidung darüber, dass eine Steuer nicht entstanden ist, sondern darüber, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines Steuerbescheids im geprüften Einzelfall n... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 155 St... / 2.4 Freistellungsbescheid (Satz 3 Alt. 1)

Rz. 27 Nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO sind auch Freistellungsbescheide Steuerbescheide, für die § 155 Abs. 1 S. 1 und 2 AO gilt.[1] Für sie gelten damit die gleichen Regelungen wie für Steuerbescheide i. S. d. § 155 Abs. 1 S. 1 AO, insbesondere die Vorschriften über die Verjährung[2] und über die Änderung oder Aufhebung.[3] Sie können auch mit Nebenbestimmungen[4] verbunden werde... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 2.2 (Elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 6 Als (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen in Betracht (vgl. § 39 Abs. 4 EStG): Die Steuerklasse (§ 38b Abs. 1 EStG) bzw. bei Anwendung des Faktorverfahrens der Faktor (§ 39f EStG) Die Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Abs. 2 EStG) Auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG) Die Höhe der monatl... mehr