Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

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Steuer Check-up 2026 / 4.1 Steuerfreie Aktivrente

Mit einem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz, Stand Bundestagsbeschluss v. 5.12.2025) wird ein neuer Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung im Rentenalter eingeführt (§ 3 Nr. 21 EStG). Danach sind künftig laufende und einmalige Einnahmen aus n...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 4.12 Gesonderte und einheitliche Feststellung bei KGaA

Die hybride Rechtsform der KGaA hat sowohl kapital- als auch personengesellschaftsrechtliche Elemente. Laut BFH ist für eine KGaA und deren persönlich haftende Gesellschafter (phG) eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a AO durchzuführen (BFH, Urteil v. 16.10.2024, I R 24/22, BFH/NV 2025 S. 597). Der BFH sieht au...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.7 Ausländische Dividenden und Mutter-Tochter-Richtlinie

Ähnlich wie die deutsche Körperschaftsteuer sieht die italienische Körperschaftsteuer (IRES) eine grundsätzliche Freistellung von Dividenden vor. Der EuGH sieht die in Italien für Banken geltende besondere Steuer (IRAP), die die grundsätzlich freizustellenden Dividenden in ihre Bemessungsgrundlage einbezieht, für nicht mit der Mutter-Tochter-Richtlinie vereinbar an (EuGH, Ur...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.6.9 KESt-Entlastung: Neues Merkblatt zu § 50d Abs. 3 EStG

Die deutsche Anti-Treaty bzw. Anti-Directive Shopping Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG versagt einen grundsätzlich bestehenden Entlastungsanspruch (§ 43b EStG, § 44a Abs. 9 EStG, § 50g EStG oder nach DBA) von deutscher Quellensteuer (Abzugsteuer gem. § 50a EStG oder Kapitalertragsteuer) in bestimmten Fällen. Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (im Folg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Kündigung/Änderungskündigung

Wesentliche Inhalte Die ordentliche Kündigung ist nach § 622 BGB unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen möglich und muss nach § 623 BGB schriftlich erfolgen.[1] Ein Kündigungsschreiben kann dem gekündigten Arbeitnehmer persönlich gegen Empfangsbestätigung im Betrieb ausgehändigt werden.[2] Kündigungsschreiben werden aber auch per Post an die A...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.8.4 Switch-Over-Klausel – Gesellschaftsbezogene Auslegung und EuGH-Vorlage

Ausländische DBA-Betriebsstätteneinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen werden regelmäßig in Deutschland als Ansässigkeitsstaat von der Besteuerung freigestellt (sog. Freistellungsmethode). Fallen in der Betriebsstätte niedrig besteuerte, passive Einkünfte an und fehlt es an entsprechenden DBA-Klauseln, kann ein Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode na...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 3 Bewertung der Befreiungsregelung

Rz. 43 Kritiker wenden sich gegen die Regelung mit dem Argument, die Grunderwerbsteuer belastete als erhebliches Kostenhindernis in einer Vielzahl von Fällen die Umstrukturierung von Unternehmen und verhinderte diese in manchen Fällen sogar. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Bundesländer ihre Steuersätze auf z. T. bereits bis zu 6,5 % angehoben haben, gewinnt diese Argum...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4.3 Begriff des abhängigen Unternehmens

Rz. 27 Die durch einen Umwandlungsvorgang begünstigungsfähigen Erwerbsvorgänge setzen voraus, dass an diesem Umwandlungsvorgang ausschließlich entweder das herrschende Unternehmen und eine oder mehrere von diesem abhängige Gesellschaft(en) oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind.[1] § 6 a S. 4 GrEStG definiert den Begriff des abhä...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.4 Freistellung von Betriebsräten

Betriebsräte haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für ihre Betriebsratsarbeit[1] und für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen.[2] Entsprechendes gilt für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung[3], teilweise auch für Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten.[4]mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.5 Freistellung von Vertrauensleuten der schwerbehinderten Menschen

Die Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen sind nach § 179 Abs. 4 SGB IX wie Betriebsräte für ihre Arbeit und für erforderliche Schulungs- und Bildungsveranstaltungen unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Für eine Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben Vertrauensleute einen Anspruch auf ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.2 Freistellung Auszubildender zur Teilnahme an Prüfungen

Allgemein für alle in einem Berufsausbildungsverhältnis Beschäftigten begründet § 15 BBiG die Pflicht des Ausbilders zur Freistellung der Auszubildenden für die Prüfung. Der Freistellungsanspruch besteht für die Zeit der Prüfung einschließlich notwendiger Wegezeiten sowie gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 BBiG seit dem 1.1.2020 auch für den Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussp...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2 Freistellung des Arbeitnehmers

Eine erhebliche Anzahl von bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sieht Freistellungen des Arbeitnehmers aus besonderem Anlass für im Regelfall kurze Zeiträume vor. Einige seien anliegend aufgeführt. 2.1 Besuch der Berufsschule § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizu...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.3 Freistellung Jugendlicher zu ärztlichen Untersuchungen

Für den Gesundheitsschutz jugendlicher (Alter 15 bis unter 18 Jahre) Arbeitnehmer sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Reihe ärztlicher Untersuchungen vor.[1] Für diese Untersuchungen schafft § 43 JArbSchG einen eigenen Freistellungsanspruch der Jugendlichen. Der Arbeitgeber hat danach den Jugendlichen für die Durchführung der (aller) in jenem Abschnitt des JArbSchG fest...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.1 Besuch der Berufsschule

§ 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet den Ausbilder, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht (und an den Prüfungen) freizustellen. Die Freistellung umfasst neben den eigentlichen Unterrichtsterminen, einschließlich der Pausen (sachnotwendig), auch die Wegezeiten zwischen betrieblicher Ausbildungsstätte und Berufsschule. Die Freistellung hat in gleic...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung unter Auflage – B... / c) Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer unterliegen Grundstücksübergänge im Wege einer Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings sind Grundstücksschenkungen i.S.d. ErbStG nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. Das gilt allerdings nicht hinsichtlich des Wertes für Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind (§ 3 Nr. 2 ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 1 Das Konzept des Sustainable Human Resource Management

"Sustainable Human Resource Management" oder auch nachhaltiges Personalmanagement beinhaltet "diejenigen langfristig ausgerichteten Denk- und Handlungsansätze [...], welche die sozial verantwortliche und wirtschaftlich zweckmäßige Gewinnung, Entwicklung, Erhaltung und Freistellung von Mitarbeitern zum Ziel haben".[1] Es ist langfristig ausgerichtet und berücksichtigt individ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke si...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.6 Personalfreistellung

Ein "Sustainable Human Resource Management" muss sich schließlich auch mit Fragen der "Personalfreistellung" auseinander setzen. Wichtig Was ist Personalfreistellung? Die Personalfreistellung oder -freisetzung umschreibt Maßnahmen der Reduktion personeller Kapazitäten in Unternehmen, wobei Maßnahmen ohne Entlassungen und mit Entlassungen zu unterscheiden sind.[1] Zu den sozialv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit.[1] Denn der Wert der Arbeitsleistung wird in der Regel in der Festlegung der Vergütung ausgedrückt. Aus diesem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 245. Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 386

Rn. 265 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Grund- und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 wurden bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz v 08.12.2022 (BGBl I 2022, 2230) angepasst (s vor § 1 Rn 240 (Bitz)). Zum 01.01.2024 sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe jedoch stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen. Dem wurde mit der weiteren Anhebung...mehr

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FoVo 12/2025, Früherer Betr... / II. Die Lösung

Freistellungsanspruch ist pfändbar Es handelt sich bei dem Freistellungsanspruch nicht um eine Geldforderung, sodass er nicht unmittelbar nach § 829 ZPO pfändbar ist. Allerdings kann der Freistellungsanspruch in eine Geldforderung umgewandelt werden, sodass es sich um ein sonstiges Vermögensrecht nach § 857 ZPO handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH, 24.11.1975 – II ZR 53/74) ha...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Koblenz, Beschl. v. 30.10.2024 – 13 UF 305/24

1. Zur Auslegung einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell. 2. Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Vereinbarung über die gegenseitige Freistellung vom Kindesunterhalt beim paritätischen Wechselmodell infolge Nichtumsetzung des paritätischen Wechselmodells. 3. Zur Verwirkung des Anspruchs auf Vertragsanpassun...mehr

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AGS 12/2025, Schadensersatz... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsschutzversicherung, nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers V auf Ersatz eines Kostenschadens wegen angefallener Sachverständigengebühren in Anspruch. Zwischen der Klägerin und Herrn V besteht eine Rechtsschutzversicherung. Die Klägerin finanzierte für den Versicherungsnehmer V seine Verteidigung gegen den Vorwurf von V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Werde...mehr

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FoVo 12/2025, Früherer Betr... / I. Das Problem

Vollstreckung gegen einen betreuten Schuldner Wir sind Inkassodienstleister und haben für unsere Auftraggeberin zwei Vollstreckungsbescheide gegen einen unter Betreuung stehenden Schuldner erwirkt. Der Schuldner scheint über kein pfändbares Einkommen oder Vermögen zu verfügen und daher wird die Realisierung der Ansprüche extrem schwierig. Schuldner hat titulierten Freistellung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerbegünstigte Körperschaften mit Zuschüssen

Tz. 38 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften, die Zuschüsse der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Landesverbänden, z. B. dem DSB u. a.) erhalten, müssen ihren Zuschussgebern i.d. Regel ihre Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung nachweisen. Daher ist auf Antrag für jeden Veranlagungszeitraum (jedes Jahr) nach Überprüfung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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AGS 12/2025, Gegenstandswer... / III. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Für die hier allein in Rede stehende 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV, die dem antragstellenden Kläger-Vertreter angefallen war, bestimmt sich der Gegenstandswert des PKH-Beschwerdeverfahrens nach den weiteren Ausführungen des VGH Mannheim nach Maßgabe der §§ 23 ff. RVG. a) Wert im Beschwerdeverfahren Gem. § 23 Abs. 2 S. 1 RVG ist der Gegenstandsw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Anschließend wird abschlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

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AGS 12/2025, Schadensersatz... / II. Unzumutbare Weisung

Das AG hat einen Anspruch der Rechtsschutzversicherung aus übergegangenem Recht (§ 86 VVG) verneint. Für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schadensersatz komme es auf das Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Beklagten an. Der Beklagte sei dem Versicherungsnehmer V – seinem Mandanten – aber nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Ein solcher Anspruch besteht ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 185. Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes u von steuerlichen Vorschriften v 08.05.2012, BGBl I 2012,1030

Rn. 205 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die Länder sind verpflichtet, an die Gemeinden einen bestimmten Anteil an ihrem Aufkommen an LSt und veranlagter ESt sowie am Aufkommen an KapSt abzuführen. Der bei der Aufteilung des Aufkommen aus veranlagter ESt sowie LSt und KapSt zwischen Ländern u Gemeinden anzuwendende Verteilungsmaßstab wird nach Art 106 Abs 5 GG bundesgesetzlich fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslief...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 122. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001, BGBl I 2001, 2267

Rn. 142 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Das G ist zu sehen im Zusammenhang mit dem im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführten u zwischenzeitlich wieder abgeschafften Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen an ausl Werkvertragsunternehmer gem § 50a Abs 7 EStG aF, s Rn 133, zu ah) und s Rn 129, zu fc). Die nunmehrige Regelung versucht – beschränkt auf den Bereich des Baugewerbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr