Fachbeiträge & Kommentare zu Freistellung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antragstellung (§ 67 S 1 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nach § 67 S 1 EStG nur auf Antrag gezahlt. Hierin kann keine verfassungsrechtlich unzulässige Einschränkung des Anspruchs der Eltern auf Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder gesehen werden, obwohl die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes durch Berücksichtigung der Fr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.2 Bildung einer Rückstellung in der Handelsbilanz

Ob sich im Einzelfall eine Pflicht zur Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Altersfreizeit bzw. Altersfreizeittagen ergibt, hängt von der Ausgestaltung der Regelung ab. Im Fall eines vor dem Niedersächsischen FG verhandelten Sachverhalts ging es um ein Unternehmen, das aufgrund einer Altersfreizeitvereinbarung seinen Arbeitnehmern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 8.1 Überblick

Zur Bildung von Rückstellungen für zukünftig zu nehmende "Urlaubstage" kann es nicht nur durch einen Erfüllungsrückstand aufgrund nicht genommenem Jahresurlaub kommen, sondern unter bestimmten Bedingungen auch aufgrund der Verpflichtung zur Gewährung von sog. Altersfreizeittagen. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Anspruch auf (tageweise) Freistellung bei gleichblei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inhalt und Zweck der Normen

Rn. 2650 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das VersAusglG regelt im Fall der Ehescheidung die Teilung der während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche. Am 01.09.2009 trat mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft. Der bis dahin geltende Einmalausgleich wurde durch die interne Teilung (§ 10 VersAusglG) und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Trinkgelder

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden z. B. in einer Vereinsgaststätte von Gästen oder anlässlich von Vereinsveranstaltungen freiwillig und ohne, dass ein Rechtsanspruch besteht, Trinkgelder an das Bedienungspersonal gezahlt, sind diese in vollem Umfang steuerfrei, wenn sie zusätzlich zur Arbeitsleistung gegeben werden (s. § 3 Nr. 51 EStG, Anhang 10)). Arbeitnehmer des Vereins h...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.9 Verbeitragung von abgegoltenen Entgeltguthaben

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 1.1.2023 eine Grundlage zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.[1] In den Fällen, in denen der Beendigung de...mehr

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zfs 04/2026, Drittfeststell... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten Ziff. 2, der Bekl. Ziff. 1 Deckungsschutz zu gewähren, um eine Einstandspflicht der Bekl. Ziff. 2 für weitere Schäden sowie um die Freistellung von den Kl. entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Die Kl. Ziff. 1 ist der gesetzliche Krankenversicherer und die Kl. Ziff. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsfolge der Steuerbefreiung

Rn. 11 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rechtsfolge der Freistellung in § 3 EStG ist: Die Einnahmen, die unter § 3 EStG fallen, werden einkommensteuerlich so behandelt, als hätte sie der StPfl nicht erzielt. Wo der Rechnungszusammenhang keine lückenlose Aufzeichnung aller vermögenswirksamen Vorgänge verlangt, können die steuerfreien Einnahmen bei der Einkünfteermittlung daher über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rn. 14 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit der ganz oder teilweisen Freistellung von Einnahmen wird im Ergebnis die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt (dh das zvE, s § 2 Abs 5 EStG) insoweit gekürzt. Je nach Höhe des zvE wirkt die Kürzung der Bemessungsgrundlage unterschiedlich. Während die Steuer progressiv ausgestaltet ist, bewirkt der Abzug von der Bemessungsgrundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 154. Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft u zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v 07.12.2006, BStBl I 2007, 4

Rn. 174 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf Vorgaben des europäischen Rechts hinsichtlich grenzüberschreitender Umstrukturierungen, enthält darüber hinaus aber auch wesentliche Änderungen des Einkommens-, des Umwandlungs- und des KSt-Rechts, die auch für nationale Tatbestände von Bedeutung sind. Wegen Einzelheiten zu den nachstehenden Änderungen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 5 Ermittlung des steuerlichen Werts der Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Jahresurlaub

Rückstellungen für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie gegenüber einem Dritten bestehen, sie im abgelaufenen Jahr entweder rechtlich entstanden oder zumindest wirtschaftlich verursacht sind und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Steuerpflichtige hieraus in Anspruch genommen wird. Wahrscheinlich ist die Inanspruchnahm...mehr

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AGS 04/2026, Rückzahlung vo... / I. Sachverhalt

Im Namen und mit Vollmacht des 1939 geborenen Klägers ließ sich dessen Tochter am 22.6.2022 in einer erbrechtlichen Angelegenheit – dem Erbfall nach seiner Ehefrau – von dem Beklagten beraten. Die Kosten gem. Rechnung vom 23.6.2022 i.H.v. 218,10 EUR für diese Erstberatung wurden vom Rechtsschutzversicherer des Klägers übernommen. An einem weiteren Beratungstermin beim Beklagt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 185. Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes u von steuerlichen Vorschriften v 08.05.2012, BGBl I 2012,1030

Rn. 205 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die Länder sind verpflichtet, an die Gemeinden einen bestimmten Anteil an ihrem Aufkommen an LSt und veranlagter ESt sowie am Aufkommen an KapSt abzuführen. Der bei der Aufteilung des Aufkommen aus veranlagter ESt sowie LSt und KapSt zwischen Ländern u Gemeinden anzuwendende Verteilungsmaßstab wird nach Art 106 Abs 5 GG bundesgesetzlich fes...mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerinnen nehmen die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 14.10.2021 in ("Ort 01"), ("Adresse 01") auf Höhe des Filmmuseums, ereignete. Die Klägerin zu 1) befuhr mit dem nach ihrer Behauptung in ihrem Eigentum stehenden Pkw Toypta Yaris, amtliches Kennzeichen: … , die ("Adresse 01"), ihre Tochter, die Kläge...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale "Steuerklasse" und "Zahl der Kinderfreibeträge" für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Zur Rechtsnatur der Merkmale

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale liegt die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen iSd § 179 Abs 1 AO zugrunde, die von Gesetzes wegen unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) steht (§ 39 Abs 1 Satz 4 EStG). Ein solcher Feststellungsbescheid ist ein > Verwaltungsakt (> Rz 17; zu weiteren Einzelheiten > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 205. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie u von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen u -verlagerungen v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3000 (kurz Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)-Umsetzungsgesetz)

Rn. 225 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Es handelt sich um ein Gesetz mit umfangreichem Anhang iS eines Jahressteuergesetzes. Neben Maßnahmen gegen Gewinnkürzung u Gewinnverlagerung enthält das Gesetz Vorschriften zur Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds u des Kinderzuschlags sowie zum Ausgleich der sog kalten Progression sowie in Rea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Terminologisches

Rn. 9 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG ist in seiner Wortwahl uneinheitlich. Teils sind steuerfrei: Einnahmen (s die Überschrift über §§ 3–3c EStG, ebenso zB § 3 Nr 10, 26, 26a, 35, 36, 40d EStG), s dazu Rn 9b Einkünfte (s § 3 Nr 63 aF EStG). Rn. 9a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Außerdem verwendet § 3 EStG weitere Begriffe:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

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zfs 04/2026, Fehlendes Vers... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Mit ausführlicher, sorgfältiger und zutreffender Begründung hat das LG der Klage stattgegeben. Ergänzend … merkt der Senat Folgendes an: a) Gemäß Ziffer (A) 1.1 Satz 1 AVB gewährt der VR dem VN Versicherungsschutz (Deckung) für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit als selbstständiger Handelsvertreter oder Versicherungsmakler gemäß §§ 34 f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

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zfs 04/2026, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[10] A. Die zulässige Revision der Klägerin ist im Sinne der Aufhebung und Zurückverweisung begründet (§ 170 Abs. 2 Satz 2 SGG). Das Urteil des LSG leidet an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, da die notwendige Beiladung des Mandanten der Klägerin bislang nicht erfolgt ist … [12] 2. Die Revision ist zulässig. Insbesondere steht dem nicht entgegen, da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überführung zwischen zwei Betriebsvermögen eines StPfl (§ 6 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 1561 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 5 S 1 EStG regelt die Überführung (s Rn 1515) eines Einzel-WG aus einem BV in ein anderes BV desselben StPfl. Diese Überführung hat zwingend zu Buchwerten zu erfolgen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist (s Rn 1565 ff). Eine Änderung der Rechtslage hat sich durch die Gesetzesentwicklung seit 01.01.1999 (s...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Urlaubsrückst... / 4 Handelsrechtliche Bewertung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Gewährung von Jahresurlaub

Für die Ermittlung des handelsrechtlichen Wertansatzes einer Urlaubsrückstellung gelten die allgemeinen Grundsätze. Die Verpflichtung zur Gewährung von rückständigem Urlaub ist nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Voraussetzung für das Vorliegen eines Erfüllungsrückstands ist, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Beim unentgeltlichen Übergang von ausländischem Vermögen kann der Erwerb dieses Vermögens der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer sowohl nach deutschem als auch nach ausländischem Steuerrecht unterliegen (s. § 2 ErbStG Rz. 221 f.). Eine solche Doppelbesteuerung kann durch bilaterale oder unilaterale Maßnahmen vermieden bzw. abgemildert werden. Auf dem Gebiet ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 195. Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318

Rn. 215 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Schrifttum: Benz/Placke, Die neue gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-AnpassungsG zur "angeschafften Drohverlustrückstellung" in § 4f u § 5 Abs 7 EStG, DStR 2013, 2653. Der Deutsche Bundestag hat das AIFM-StAnpG mit, betr speziell das EStG,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 122. Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001, BGBl I 2001, 2267

Rn. 142 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Das G ist zu sehen im Zusammenhang mit dem im Rahmen des StEntlG 1999/2000/2002 eingeführten u zwischenzeitlich wieder abgeschafften Steuerabzugsverfahren bei Vergütungen an ausl Werkvertragsunternehmer gem § 50a Abs 7 EStG aF, s Rn 133, zu ah) und s Rn 129, zu fc). Die nunmehrige Regelung versucht – beschränkt auf den Bereich des Baugewerbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2026, Dauertestamen... / II. Ausweich-/Alternativgestaltungen

Soweit der Erblasser sein Ziel, die dauerhafte und umfassende Verwaltung des Gesellschaftsanteils und die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch den Testamentsvollstrecker, durch Anordnung von Dauertestamentsvollstreckung nicht erreichen kann, z.B. weil diese entgegen der hier vertretenen Auffassung von der Rspr. nicht anerkannt wird oder die Mitgesellschafter ihre Zusti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verstrickungseinlage iSd § 4 Abs 1 S 8 und 9 EStG (§ 6 Abs 1 Nr 5a und 5b EStG)

Rn. 1191 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Die Bewertung in sog Verstrickungsfällen wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2035 neu geregelt. Die Regelungen zur Bewertung dieser Einlagen enthalten § 6 Abs 1 Nr 5a und 5b EStG, für den Anwendungsbereich knüpfen diese an § 4 Abs 1 S 3, 8 u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4 Antrag auf Freistellung im Steuerabzugsverfahren

4.1 Allgemeines Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1 Annahmeverzug

In der Praxis stellt der Annahmeverzug einen wichtigen Fall der Entgeltfortzahlung ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers dar. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Gläubiger die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.[1] Im Arbeitsverhältnis ist der mit Abstand häufigste Anwendungsfall, dass der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. In der Pr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Antragstellung vor Ablauf des Mindestbeteiligungszeitraums

Rz. 24 Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der für die Quellensteuerentlastung nach § 43b EStG erforderlichen Bescheinigung über die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist nach § 43b Abs. 2 S. 4 EStG die unmittelbare Beteiligung an der Tochtergesellschaft für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (Rz. 36ff.). Ist dieser Mindestbeteiligungszeitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Mindestbeteiligungsdauer und Erhöhung der Beteiligungsquote

Rz. 49 Eine Schachtelbeteiligung i. S. d. § 43b EStG setzt eine unmittelbare Beteiligung von 10 % voraus, die im Zeitpunkt des Entstehens der KapESt (d. h. im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge) bestanden haben muss und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gehalten wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erteilt das BZSt die Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrarbeit / 2 Zulässigkeit

Inwieweit Mehrarbeit zulässig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Schutzbestimmungen, insbesondere dem ArbZG. Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden.[1] In bestimmten Fällen ist die Überschreitung dieser Grenze zulässig.[2] In der Regel darf jedoch in einem bestimmten Zeitraum (sog. Ausgleichszeitraum) eine bestimmte durchschnittliche werktägliche od...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung

Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindestbeteiligungsdauer von 12 Monaten. Weil der A...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.5 Freistellung

Rz. 29 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, für den Zeitraum der Untersuchung von der Arbeit freigestellt zu werden.[1]mehr