Freistellung auch bei Weiterbildung mit sozial- und gesellschaftspolitischen Themen
Ein Mitarbeiter eines Unternehmens beantragte Freistellung für ein Seminar zum Thema „Arbeitnehmer/innen in Betrieb, Wirtschaft und Gesellschaft“. Das Unternehmen sah darin keine politische Weiterbildung im Sinne des Bildungszeitgesetzes und lehnte die Freistellung ab. Hiergegen klagte der Mitarbeiter und bekam in erster Instanz Recht. Über die Berufung entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
„Politische Weiterbildung“ im Bildungszeitgesetz ist weit auszulegen
Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass der Mitarbeiter für das Seminar freigestellt werden muss. Der Begriff der „politischen Bildung“ im Bildungszeitgesetz ist weit auszulegen und beschränkt sich nicht auf Politik im engsten Sinne. Daher zählen auch sozial- und gesellschaftspolitische Themen hierzu. Als Begründung orientiert sich das Gericht an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Bildungsgesetzen anderer Länder. Politische Weiterbildung bezweckt demnach „das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern“.
Hintergrund zur Bildungszeit
Anspruch auf Bildungszeit besteht für Beschäftigte bis zu 5 Arbeitstagen im Jahr. Der Arbeitgeber muss sie dann unter Fortzahlung der Bezüge während der Bildungszeit freistellen. Neben Maßnahmen der politischen Weiterbildung ist auch Bildungszeit für berufliche Weiterbildung sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten zu gewähren.
(LArbG Baden-Württemberg, Urteil v. 9.8.2017, 2 Sa 4/17)
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.834
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
8382
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
8031
-
Entgelttabelle TV-L
637
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
580
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
506
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
485
-
Entgelttabelle TV-V
421
-
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst - das gilt es zu beachten
367
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
273
-
Geplante Änderungen des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
22.06.2026
-
Tarifeinigung für Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken
18.06.2026
-
Ferienlücke zwischen Referendariat und Schuldienst darf Pension nicht schmälern
16.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Ärzte/VKA
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-V
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-Hessen
12.06.2026
-
Entgelttabelle Pflegedienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L
12.06.2026
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
12.06.2026