Familienpflegeauszeit

Lohnersatz für Pflegezeit auch für unverheiratete Paare


Lohnersatz für Pflegezeit auch für unverheiratete Paare

Auch Paare, die nicht verheiratet sind, sollen die geplante, bezahlte Pflegeauszeit in Anspruch nehmen können. Für eine Dauer von bis zu zehn Tagen soll dabei Lohnersatz gewährt werden.

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), sagte einem Nachrichtenmagazin, die große Koalition habe für sie «eine lebensnahe, gute Lösung gefunden». Solche Paare müssten schließlich auch nach dem Sozialrecht füreinander aufkommen.

Gemeinsamer Haushalt als Voraussetzung bezahlte Pflegezeit

Voraussetzung ist dem Bericht zufolge, dass die Paare einen gemeinsamen Haushalt haben. Die bezahlte, aber auf zehn Tage begrenzte Freistellung vom Arbeitgeber - analog etwa zu den Regelungen bei der Pflege kranker Kinder - soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Pflegezeit , Pflege , Lohn , Pflegezeitgesetz
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