Gesetz zur Großelternzeit ist in Vorbereitung
Die Pläne von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für eine Großelternzeit nehmen konkrete Formen an. Berufstätige Großeltern sollen bis zu 3 Jahre am Arbeitsplatz eine Auszeit nehmen können, um ihre Enkel zu betreuen. Die Großelternzeit sieht allerdings weder einen Lohnersatz noch Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers während der Auszeit vor.
Zielgruppe der neuen Initiative
Junge Eltern, denen nach der Geburt eines Kindes durch eine längere Auszeit am Arbeitsplatz Karriereprobleme drohen, sollen unterstützt werden. Oma oder Opa sollen die Betreuung übernehmen können und wie die Eltern einen Rechtsanspruch auf befristete berufliche Freistellung erhalten - mit Kündigungsschutz und Rückkehrrecht auf den alten Arbeitsplatz.
Dauer der Freistellung
Die Großelternzeit soll wie das Gesetz über die Elternzeit gestaltet werden. Damit wäre auch für die Großeltern eine Freistellung von bis zu 3 Jahren möglich - allerdings ohne Bezahlung. Die bisherige Elternzeit sieht vor, dass die Auszeit nicht an einem Stück, sondern zeitlich gestaffelt beansprucht werden kann - bis das Kind das 8. Lebensjahr erreicht hat. Eine Ausweitung bis auf das 12. Lebensjahr wird angestrebt.
Wie groß sind die Chancen der Großelternzeit?
Gesetzesinitiativen, die ein Jahr vor einer Bundestagswahl noch nicht einmal mit dem Koalitionspartner abgestimmt sind, haben in der Regel einen schweren Stand. In der CDU wurde die Idee im Frühjahr sehr positiv aufgenommen, als erstmals im Vorstand und in Arbeitskreisen darüber diskutiert wurde. Die FDP hat dagegen die Kritik der Arbeitgeber im Blick, wobei weniger um finanzielle Auswirkungen als vielmehr um Probleme bei der Arbeitsorganisation befürchtet werden.
Sozialpolitiker fürchten zudem, dass vor allem den Großmüttern während einer beruflichen Auszeit zur Enkelbetreuung weitere Beitragsmonate in der Rentenversicherung verloren gehen.
Die Opposition kritisiert die Idee dahingehend, dass weder das Betreuungsgeld noch die Großelternzeit ein bedarfsgerechtes Angebot von Kita-Plätzen ersetzen könnten. Gerade der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für unter 3-Jährige stockt vor allem in den Großstädten.
-
Sachbezugswerte 2026
9532
-
Rentner im Minijob: Was zu beachten ist
6425
-
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmenden
397
-
Vorzeitiges Ende der Elternzeit bei neuer Schwangerschaft
3511
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
341
-
Datenübermittlung: Krankenkassen melden gezahlte Beiträge an das Finanzamt
212
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
146
-
RV-Beitragsgruppenschlüssel 0 bei Minijobbern
108
-
Sind Probearbeit und Schnuppertage sv-pflichtig?
107
-
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung bei einem unbezahlten Urlaub
100
-
LSG bestätigt Beitragspflicht für Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung
24.03.2026
-
Streit um Betriebsprüfungen in Privathaushalten
13.02.2026
-
Keine Familienversicherung über Bezug einer Teilrente
26.01.2026
-
Einkommensgrenze bei Familienangehörigen beachten
15.01.2026
-
Wann besteht ein Anspruch auf Familienversicherung?
15.01.2026
-
Ermittlung des Gesamteinkommens im Rahmen der Familienversicherung
15.01.2026
-
Plötzlicher Herztod nach Schwitzkasten als Arbeitsunfall anerkannt
07.01.2026
-
Krankenkassen drehen an der Beitragsschraube
02.01.2026
-
Keine Rentenversicherungspflicht für Pfleger von EU-Ausländern
29.12.2025
-
Sachbezugswerte 2026
19.12.20252