Pflegereform benachteiligt neue Pflegefälle
Die geplante Pflegereform könnte in den kommenden Jahren Hunderttausende neue Pflegefälle schlechter stellen. Jeweils 27 Prozent der Heimbewohner in den Pflegestufen 1 und 2 dürften unter den geplanten Bestimmungen weniger Geld bekommen, als es nach dem jetzt geltenden Gesetz der Fall wäre. Das betrifft lediglich Menschen, die neu pflegebedürftig werden. Die Zahlen gehen aus einer Studie der Universität Bremen zu den möglichen Auswirkungen der Reform hervor.
Pflegereform führt auch zu Besserstellung
In Pflegestufe 3 würden neun Prozent der neu Pflegebedürftigen im Vergleich zu heute schlechter gestellt. Den meisten Betroffenen drohen aber keine Nachteile - im Gegenteil. 31 Prozent in Stufe 1 und 38 Prozent in Stufe 2 würden bessergestellt. In Stufe 3 wären es sogar 45 Prozent.
Ab 2017 sollen für alle, die auf ihren Pflegebedarf begutachtet werden, neue Kriterien gelten. Betroffene sollen nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden eingruppiert werden. Ein Kernziel der Reform ist es, jene Demenzkranken, die heute weitgehend leer ausgehen, in die Pflegeversicherung aufzunehmen. Diese Menschen mit geistigen Leiden werden heute benachteiligt, weil die Pflegeversicherung vor allem Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen zugutekommt.
Eingeplant sind dafür rund 2,4 Milliarden Euro mehr im Jahr. Ein offizieller Expertenbeirat ging von bis zu 4 Milliarden aus, die man für die Großreform braucht. Von der Finanzausstattung der Reform hängt es ab, wie viel bei den einzelnen Gruppen ankommt.
Pflegestufen und Pflegegrade nicht vergleichbar
Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sprach von «falschen Annahmen» über die Auswirkung der Reform. Die Studie diene zwar der Vorbereitung der Erarbeitung eines Gesetzes, stelle aber nicht den Inhalt des Gesetzes dar. Die bisherigen Pflegestufen und die neuen Pflegegrade seien nicht miteinander vergleichbar.
«Kein Pflegebedürftiger, der heute Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, wird durch die Umstellung schlechter gestellt», sagte die Sprecherin. Die große Mehrheit erhalte mehr.
Künftige Pflegebedürftige benachteiligt
Die Grünen kritisierten, dies sei gar nicht der Punkt. «Es geht vielmehr um die Menschen, die noch keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, im neuen System aber weniger Leistungen bekommen würden als im heutigen. Dazu sagt das Ministerium aber nichts.»
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Gerechtigkeitsproblemen. «Die Regelung benachteiligt künftige Pflegebedürftige in einem viel zu großen Ausmaß», sagte Vorstand Eugen Brysch. Maximal dürfe dies zehn Prozent betreffen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband mahnte Nachbesserungen an den Plänen an. Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sei überfällig. «Diese Reform birgt große Chancen für die Pflegebedürftigen», sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Dies dürfe nicht durch Sparen an der falschen Stelle verspielt werden.
Diese Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:
Mehr Betreuungspersonal in Pflegeeinrichtungen
Pressemitteilung zum neuen Pflegebedüftigkeitsbegriff
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.010
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
702
-
Neue Arbeitsverhältnisse
636
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
358
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
338
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
248
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
235
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
227
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
191
-
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
183
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026
-
Lungenkrebs-Früherkennung ab April Kassenleistung für Risikogruppen
16.03.2026
-
Einigung über sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen erzielt
13.03.2026
-
Ursprüngliche Pflegegradeinstufung bleibt maßgeblich bei Zweifeln
12.03.2026
-
Gericht erkennt Schülerunfall auf Umweg als versichert an
11.03.2026
-
GKV-Spitzenverband übergibt neunten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses
10.03.2026
-
Bundestag beschließt Änderungen an der Krankenhausreform
09.03.2026
-
Rentenerhöhung 2026
09.03.2026