Pressemitteilung zum neuen Pflegebedüftigkeitsbegriff

Zur Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen soll in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden. Eine Pressemitteilung zum  Pflegebedürftigkeitsbegriff gaben jetzt der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium heraus.

Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Erste Ergebnisse der Erprobungsstudien wurden am 27.1.2015 im Rahmen der dritten Sitzung des Begleitgremiums vorgestellt.

Begutachtungsverfahren bestätigt

Dazu erklärt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Ergebnisse der Erprobung zeigen: Das neue Begutachtungsverfahren funktioniert. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hinweise, wo noch ein Feinschliff nötig ist. Jetzt geht es darum, Tempo zu machen, damit die verbesserte Unterstützung den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen auch zügig zugute kommt. Noch im Sommer werde ich den Gesetzentwurf vorlegen.“

Ungerechtigkeiten beim Pflegebedürftigkeitsbegriff vermeiden

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit diesen beiden Studien haben wir einen wichtigen Schritt getan, um Ungerechtigkeiten und Fehler bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der geplanten fünf Pflegegrade so weit wie möglich zu vermeiden. Nun müssen wir - Politik, Wissenschaft und Krankenkassen - zügig Hand in Hand weiterarbeiten, damit die geplanten Verbesserungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen.“

Begutachtungsassessments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasst insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wird. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt.

Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand

Parallel fand die „Evaluation des NBA - Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ statt. Mit ihr sollte eine solide und aktuelle empirische Grundlage geschaffen werden, um Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen.

Praktikabilitätsstudie und Studie zur Erfassung des Versorgungsaufwands

Der Entwurf der „Praktikabilitätsstudie“ liegt vor, die „zweite“ Studie zur „Erfassung des Versorgungsaufwands“ folgt im Laufe des Februars 2015. Beide Studien werden nach Fertigstellung dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben.

GKV-Spitzenverband / BMG
Schlagworte zum Thema:  Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit