Pflegeversicherung: Pflegereform ist beschlossene Sache

Der Deutsche Bundestag hat am 29.6.2012 das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Zum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht berücksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angehörige und Pflegebedürftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Außerdem stärken wir neue Wohnformen, damit die Menschen so lange wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können und nicht ins Heim gehen müssen. Mehr Transparenz und Service der Pflegekassen sind weitere Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit dem Aufbau einer staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge wird die Absicherung für den Pflegefall gestärkt.“ 

Die Leistungen im PNG im Überblick

•        Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Ambulante Pflegedienste bieten künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Auch nicht an Demenz Erkrankte können auf sie ausgerichtete Betreuungsleistungen als Sachleistungen in Anspruch nehmen. 

•        Ab 2013 wird es in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 EUR für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 EUR. 

Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein Pflegegeld von 305 EUR oder Pflegesachleistungen bis zu 665 EUR. 

Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein Pflegegeld von 525 EUR oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 EUR. 

•        Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können neben den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen.

•        In einem Modellvorhaben wird geprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren. 

•        Künftig können in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliche Betreuungskräfte einsetzen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. 

•        Bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen werden die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. 

•        Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von 2 oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden. 

•        Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr, also insgesamt 8 Mio. EUR jährlich, von der Pflegeversicherung, bereitgestellt.

•        Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Hierfür steht eine Summe von 30 Mio. EUR zur Verfügung. 

•        Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Antragsteller haben einen Anspruch darauf , das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Reha-Auskunft. 

•        Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von 2 Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten.  

•        Wenn innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung keine Begutachtung erfolgt, muss die Pflegekasse dem Versicherten mindestens 3 Gutachter zur Auswahl zu benennen, damit es auch ohne den MDK voran gehen kann. Wenn die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, erhält der Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 EUR als erste Versorgungsleistung. 

•        Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln.  

Maßnahmen der Finanzierung 

Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte zum 1.1.2013 ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.

Zur Förderung der privaten Pflege-Vorsorge wird eine staatliche Zulage von 60 EUR im Jahr eingeführt. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.

BMG