Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbetrag, der zweckgebunden erstattet wird. Das LSG Baden-Württemberg hatte nun zu entscheiden, ob der Pflegeentlastungsbetrag auch bei einer „Haushalt-Corona-Hilfe“ durch eine Privatperson zu erstatten ist.mehr
Ehrenamtliche Pflegepersonen sind unter bestimmten Voraussetzungen gegen Arbeitslosigkeit versichert. Auch in der Rentenversicherung wurde der Versicherungsschutz mit dem PSG II verbessert. Wie sieht es mit der gesetzlichen Unfallversicherung aus?mehr
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Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden auch nach der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade grundsätzlich weiter übernommen.mehr
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können in einer vollstationären Pflegeeinrichtung Pflegehilfe beanspruchen. Welche Höchstbeträge gibt es und müssen Betroffene Eigenanteile leisten?mehr
Der Umfang der Pflegebedürftigkeit ist ausschlaggebend für die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Zum 1.1.2017 haben sich die Einordnung und der Begriff der Pflegebedürftigkeit geändert. Bei der Beurteilung wird nun auf den Grad der Selbstständigkeit und die verbliebenen Fähigkeiten abgestellt und statt 3 Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade.mehr
Jeder Pflegebedürftige, bei dem der MDK oder ein externer Gutachter Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, wird ab 1. Januar 2017 einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Bisher gab es drei Pflegestufen.mehr
Pflegebegutachtung ist heute - NBA, ein neues Begutachtungsassessment, ist morgen. NBA, das Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade, kommt zum 1.1.2017.mehr
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist vom Bundestag beschlossen und tritt am 1.1.2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Lesen Sie wichtige Fragen und Antworten rund um das neue Gesetz.mehr
Das Gesetzgebungsverfahren für das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) läuft. Der Tenor lautet: Viele erhalten mehr Leistungen, niemand wird schlechter gestellt. Aber wie gestaltet sich der Übergang von „alt“ zu „neu“, also die Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade?mehr