Pflegestufe 0: Dies sind die Voraussetzungen und Leistungen
Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es wurde eine eingeschränkte Alltagskompetenz fest gestellt und es besteht ein Hilfebedarf in der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), der unterhalb Pflegestufe 1 liegt (mind. 46 Min. pro Tag).
Was heißt eingeschränkte Alltagskompetenz?
Es gibt keine Begriffsdefinition hierzu. Die Mehrzahl der Fälle betrifft Menschen mit einer demenziellen Entwicklung. Aber auch die Personenkreise vom Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit einer geistigen Behinderung können betroffen sein.
Werden häufig Termine vergessen, z. B. Geburtstage, Arzttermine? Zeigt sich Hilflosigkeit in der Organisation des Tages oder fehlt der Antrieb, alltägliche Dinge zu tun? War der Betroffene immer aufgeschlossen, traf sich gerne mit anderen Menschen und zieht sich jetzt aber immer weiter zurück?
In diesen Fällen lässt die Selbständigkeit und Unabhängigkeit nach und es entsteht ein Bedarf an Beaufsichtigung, Organisation und Anleitung durch andere Menschen.
Antrag auf Pflegestufe 0 bei Pflegekasse stellen
Werden diese ersten Anzeichen, kann darüber nachgedacht werden, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen. Eine endgültige Beurteilung der Alltagskompetenz nimmt der Medizinische Dienst anhand von 13 festgelegten Fragen vor.
Auch zusätzliche Betreuungsleistung beanspruchen
Ziel ist es, Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz weiter zu Hause zu versorgen und die Pflegenden Angehörige zu entlasten.
Ein Standbein sind die zusätzlichen Betreuungsleistungen von 100 EUR oder 200 EUR im Monat. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der Stärke der Einschränkung der Alltagskompetenz.
Diese Mittel werden nicht ausgezahlt, sondern können z. B. für die Tagespflege, spezielle Betreuungsgruppen oder auch die stundenweise häusliche Begleitung durch speziell ausgebildetes Personal eingesetzt werden.
Vorteile von Betreuungsgruppen
Mit einer Teilnahme an einer wöchentlichen Betreuungsgruppe schafft der Angehörige sich freie Zeit, um sich zu erholen und sich etwas Gutes zu tun. Auf der anderen Seite erlebt der Betroffene z. B. Ausflüge, gemeinsames Singen oder Kochen. Dies trägt dazu bei, sein Gedächtnis zu trainieren und den Tag erlebbar zu machen.
Für Pflegestufe 0 seit 1.1.2013 Leistungen erweitert
In der Pflegestufe 0 wird auch Pflegegeld in Höhe von 120 EUR oder Pflegesachleistungen (bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes) in Höhe von 225 EUR im Monat zur Verfügung gestellt. Außerdem besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Wichtig ist die Inanspruchnahme!
Am Anfang spielt oftmals der körperliche Unterstützungsbedarf noch keine so große Rolle. Es besteht vielmehr ein permanenter Betreuungsbedarf. Beides nimmt aber im Laufe der Zeit zu.
Daher ist es wichtig, den pflegenden Angehörigen bzw. Betroffenen frühzeitig Entlastungsangebote anzubieten und sie für eine die Angebote zu gewinnen.
Die Pflegekassen - speziell die Pflegeberatung - oder auch die örtlichen Pflegestützpunkte sind hier die richtigen Ansprechpartner und beraten über die Angebote in der Nähe.
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