Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.7 Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall

Personen, für die Versicherungspflicht aufgrund eines fehlenden anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall besteht, zahlen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an ihre Krankenkasse.[1]mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2021 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Die Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung ist vor dem Hintergrund einer möglichen Doppelbesteuerung fraglich. Vor dem BFH sind insoweit zwei Verfahren anhängig (X R 20/19; X R 33/19). Ein weiteres Verfahren, das als Musterverfahren geeignet ist, ist vor dem FG Saarland anhängig (3 K 1072/20). Auch auf...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4 Zuschuss zum Pflegeversicherungsbeitrag (Abs. 3, 4)

2.4.1 Bezug von Leistungen Rz. 60 Der Zuschuss zu den Versicherungen nach Abs. 3 Satz 1 setzt voraus, dass die betroffenen Personen Grundsicherungsgeld beziehen, nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und auch nicht familienversichert sind sowie Beiträge zu zahlen haben. Zum Bezug von Grundsicherungsgeld bei Leistungen nur als Darlehen (vgl. die Einze...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.3 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit durch den Pflegeversicherungsbeitrag (Abs. 4)

Rz. 72 Nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ist ein Zuschuss bei Versicherungspflicht aufgrund freiwilliger Krankenversicherung zu zahlen, weil die Begrenzung auf den eigentlichen anspruchsberechtigten Personenkreis eine Schlechterstellung bedeuten würde. Betroffen sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen. Diese sind versicherungspflichtig zur soziale...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3 Leistungsumfang

Rz. 68 Der Zuschuss nach Abs. 2 Satz 1 und 2 ist naturgemäß im Regelfall unterschiedlich hoch. In keinem der Fälle wird jedoch die angemessene private Pflegeversicherung zugrunde gelegt. Angemessen war die Versicherung früher dann, wenn die dargebotenen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in etwa denen aus der sozialen Pflegeversicherung entsprachen. Das mag auch heute n...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2 Beitragszuschuss an Leistungsbezieher

2.4.2.1 Private Pflegeversicherung Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei eine...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Sie wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.2017 neu gefasst. Dana...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3.1 Leistungsumfang bei privater Pflegeversicherung

Rz. 69 Im Fall der privaten Pflegeversicherung darf der Beitrag den Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung von 110,92 EUR (2017) pro Monat nicht übersteigen. Besteht eine Versicherung im Basistarif nach § 12 VAG, mindert sich der Beitrag bei Hilfebedürftigkeit um die Hälfte. Er beträgt höchstens 55,46 EUR monatlich für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II. Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.1 Bezug von Leistungen

Rz. 60 Der Zuschuss zu den Versicherungen nach Abs. 3 Satz 1 setzt voraus, dass die betroffenen Personen Grundsicherungsgeld beziehen, nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig und auch nicht familienversichert sind sowie Beiträge zu zahlen haben. Zum Bezug von Grundsicherungsgeld bei Leistungen nur als Darlehen (vgl. die Einzelregelungen in den §§ 22, ...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.3.2 Leistungsumfang bei Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung

Rz. 71 Die Leistung bei Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 bzw. darlehensweisem Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 können gewährt werden, soweit eine Absetzung des Beitrags nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 nicht möglich ist, die Absetzung des Beitrages vom Einkommen ist vorrangig vorzunehmen. Eine Angemessenheitsprüfung findet nicht statt....mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.1 Private Pflegeversicherung

Rz. 62 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 3 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Pflegeversicherungsunte...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.4.2.2 Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 65 a) Versicherungspflicht der Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 (Abs. 3 Satz 2 HS 1) Als Folge der möglichen Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag bei freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 3 SGB XI). Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung setzt ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 25 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d...mehr

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Sauer, SGB II § 41a Vorläuf... / 2.5 Anrechnung der vorläufig erbrachten Leistungen (Abs. 6)

Rz. 55 Abs. 6 Satz 1 bestimmt, dass die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen auf die anschließend festgestellten Leistungen anzurechnen sind. Da die Leistungen kalendermonatlich erbracht werden, erfolgt die Anrechnung entsprechend der für die Monate gewährten bzw. zu gewährenden Leistungen. Die Anrechnung wird als eigenständiges öffentlich-rechtliches ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird in der Pflegeversicherung seit dem 1.1.2005 erhoben. Zu Beginn betrug dieser Beitragszuschlag 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Mit Wirkung vom 1.1.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose auf 0,35 % erhöht. Seit dem 1.7.2023 beträgt er 0,6 %. Er wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Die Zahlung des Beitrag...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.2 Bezieher von Krankengeld

Beitragsabschläge sind auch bei der Bemessung der Beiträge für Bezieher von Krankengeld zu berücksichtigen. Sie reduzieren nur die vom Mitglied zu tragenden Beiträge.[1] Die vom Mitglied zu tragenden Beiträge werden ausgehend vom halben Beitragssatz errechnet; somit ist zur Ermittlung des vom Leistungsbezieher zu tragenden Beitragsanteils der halbe Beitragssatz um den jeweili...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.3 Aufbewahrung von Nachweisen

Der Nachweis über die Elterneigenschaft und der Nachweis über die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder sind von der beitragsabführenden Stelle zusammen mit den übrigen Unterlagen, die für die Zahlung der Pflegeversicherungsbeiträge relevant sind, aufzubewahren.[1] Ein Vermerk "als Nachweis hat vorgelegen..." ist nicht ausreichend. Der Nachweis ist für die Dauer des die...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge: Berücksichtigung von Kindern

Zusammenfassung Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den j...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4 Berechnung der Beiträge

4.1 Arbeitnehmer Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der S...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1 Vom Beitragszuschlag ausgenommene Personengruppen

2.1.1 Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2 Wirkung der Nachweise

Bei den Nachweisen war zwischen Kindern zu unterscheiden, die vor dem 1.7.2023 geboren wurden, im Zeitraum zwischen dem 1.7.2023 und dem 30.6.2025 geboren wurden und nach dem 1.7.2025 geboren wurden bzw. werden. 6.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023 Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirkten vom 1.7.2023 an. Hinweis Nachweise wirken weiter Der gegenüber der beitragsa...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.2 Automatisiertes Übermittlungsverfahren

Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und eine möglichst effiziente, schnelle und bürgerfreundliche Umsetzung zu gewährleisten, ist ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt worden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist in dem elektronischen Abrufverfahren die zentrale Datenquelle und s...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.1 Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Nachweisverfahren sollte die Mitglieder bis zum 30.6.2025 von der Vorlage von Nachweisen zur Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder und die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung und Erfassung dieser Nachweise entlasten und den Zeitraum überbrücken, bis das digitale Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1.3 Analoges Verfahren

Die Grundsätzlichen Hinweise vom 31.3.2025 dienen als Orientierungshilfe für die Pflegekassen und die beitragsabführenden Stellen für den Nachweis der Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder. Sie sind in den Fällen relevant, in denen die Angaben für Kinder nicht über das automatisierte Übermittlungsverfahren erhoben werden können (z. B. für steuerlich nicht erfasste Kind...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.1 Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied nicht zu einer der Personengruppe gehört, die von der Beitragspflic...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.3 Wehrdienstleistende

Wehrdienstleistende sind ohne weitere Differenzierung vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Hierbei handelt es sich nicht um eine personenbezogene, sondern um eine auf die Tätigkeit der Person und der daraus resultierenden Einnahmen bezogene Ausnahme von der Beitragspflicht. Sofern daneben weitere beitragspflichtige Einkünfte erzielt werden (z. B. Renten, Arbeit...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2 Elterneigenschaft

Ebenfalls vom Beitragszuschlag ausgenommen sind Personen, die die Elterneigenschaft haben.[1] Dazu gehören die Eltern i. S. d. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Dies sind die leiblichen Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Bei den Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sind jeweils zusätzliche Voraussetzungen erforderlich. Die Elterneigenschaft unter...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.4 Pflegeeltern

Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind als Pflegekind aufgenommen haben. Ein Pflegekindschaftsverhältnis setzt voraus, dass das Kind im Haushalt der Pflegeeltern sein Zuhause hat und diese zu dem Kind in einer familienähnlichen, auf längere Dauer angelegten Beziehung wie zu einem eigenen Kind stehen. Hieran fehlt es, wenn ein Kind von vornherein nur für eine begrenzte Zeit...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.2 Adoptiveltern

Bei einer Adoption geht die rechtliche Mutterschaft auf die Adoptivmutter und/oder die Vaterschaft auf den Adoptivvater über. Alle Rechte und Pflichten aus dem bisherigen Verwandtschaftsverhältnis, insbesondere gegenüber den Herkunftseltern, gehen unter. Das adoptierte Kind erhält durch die Adoption die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes. In Deutschland wird die Annahme ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3 Kinderzahlabhängige Beitragsentlastung

Für Eltern[1] reduziert sich der Beitragssatz i. H. v. 3,6 % für jedes Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um jeweils einen Abschlag i. H. v. 0,25 Beitragssatzpunkten. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.[2] Achtung Begrenzung des Beitragsabschlags Die Entlastung in Form von Beitragsabschlägen gilt i...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023

Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirkten vom 1.7.2023 an. Hinweis Nachweise wirken weiter Der gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse vor dem 1.7.2023 erbrachte Nachweis der Elterneigenschaft (für ein vor dem 1.7.2023 geborenes Kind) bleibt – unabhängig vom Ergebnis des Abrufs der Daten zur Elterneigenschaft im automatisierten Übermittlungsv...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6 Nachweise

Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle (z. B. dem Arbeitgeber) nachgewiesen werden, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind. Selbstzahler müssen diese selbst gegenüber der Pflegekasse bekunden. Mitglieder, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse zahlen (z. B. f...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.3 Geburt des Kindes ab dem 1.7.2025

Seit dem 1.7.2025 ist für die Wirkung des Nachweises danach zu unterscheiden, ob der Nachweis im Datenaustauschverfahren abgerufen wird oder außerhalb dieses Verfahrens erbracht wird. Digitales Verfahren Nachweise für Kinder, die im Datenaustauschverfahren abgerufen werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt.[1] Dies gilt unabhängig davon, wann die entsprechende Kinderzahl ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.4 Spätere Berücksichtigung der Beitragsabschläge

Konnten die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen nicht zeitnah berücksichtigt werden, waren sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30.6.2025 zu erstatten. Die Erstattung erfolgte durch die beitragsabführenden Stellen, bei Selbstzahlern durch die Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist. Der Erstattungsanspruch auf die Beitragsabsc...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.6 Überblick über Zeitpunkt der Befreiung von der Zahlung des Beitragszuschlags

Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die Auswirkungen der Befreiung von der Zahlung der Zuschlagspflicht und den Beginn der Zuschlagspflicht:mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.1 Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder

Für den Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder standen bis zum 30.6.2025 optional 2 Verfahren zur Verfügung. Es bestand die Möglichkeit sich die Angaben zu den Kindern ohne weitere Prüfung mitteilen zu lassen (vereinfachtes Verfahren) oder sich die Nachweise entsprechend den Empfehlungen vorlegen zu lassen und diese zu prüfen. Inzwischen steht für Zwecke der Be...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.2 Geburtsjahrgänge vor 1940

Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht von Mitgliedern zu zahlen, die vor dem 1.1.1940 geboren sind.[1] Personen der Geburtsjahrgänge vor 1940 sind generell vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Kinder haben oder jemals hatten. Es handelt sich um eine Stichtagsregelung. Das festgelegte Datum verändert sich nicht.mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.1 Leibliche Eltern

Der Begriff der Eltern umfasst die Mutter und den Vater des Kindes. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteina...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.5 Elterneigenschaft für mehrere Personen

Elterneigenschaft kann bei weiteren Elternteilen gegeben sein mit der Konsequenz, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose für alle beteiligten Elternteile des Kindes nicht zu erheben ist. Praxis-Beispiel Elterneigenschaft bei Scheidung der leiblichen Eltern Die leiblichen Eltern von Kind A lassen sich scheiden. Die Mutter heiratet einige Jahre darauf erneut und nimmt das Kind...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.2.3 Stiefeltern

Stiefeltern sind Ehegatten oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft in Bezug auf nicht zu ihnen in einem Kindschaftsverhältnis stehende leibliche oder angenommene Kinder des anderen Ehegatten oder Lebenspartners. Sie gehören allerdings dann nicht zu den Eltern i. S. d. § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB XI, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Begründung der...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.1 Elterneigenschaft

Zu den Eltern im Sinne dieser Regelung zählen neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern auch Stiefeltern und Pflegeeltern. Die Definition ist grundsätzlich dieselbe wie für den Beitragszuschlag für Kinderlose.[1] Eine einmal begründete Elterneigenschaft nimmt Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose aus. Die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2.1 Beginn der Beitragsentlastung

Damit die Beitragsentlastung zum Tragen kommt, sind mindestens 2 Kinder erforderlich, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neugeborene Kinder werden – vorbehaltlich der Regelungen zum Nachweis[1] – jeweils ab dem 1. des Monats der Geburt des Kindes berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beitragsentlastung bei neugeborenen Kindern Der versicherungspflichtige Arbeitnehmer ...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.3 Beitragsentlastung für Eltern unter 23 Jahren

Der Beitragszuschlag für Kinderlose kommt nur für Personen zum Tragen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Beitragsentlastung bezieht sich jedoch auf die Erziehungsleistung der Eltern. Diese ist unabhängig vom Alter der Eltern. Daher gilt die Beitragsentlastung auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.[1]mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.2.2 Geburt des Kindes in der Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025

Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 geboren wurden, wirkten ab Beginn des Monats der Geburt. Der Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises gegenüber der beitragsabführenden Stelle oder der Pflegekasse war insofern unbedeutend. Hinweis Vereinfachte Nachweise gelten weiter Der in der Zeit vom 1.6.2023 bis zum 30.6.2025 im vereinfachten Nachweisverfahr...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.5 Verzinsung der Erstattungsansprüche

Der Erstattungsbetrag war grundsätzlich zu verzinsen, um finanzielle Nachteile für die Betroffenen durch die nicht rechtzeitige Berücksichtigung der Beitragsabschläge bei der Beitragsbemessung auszugleichen. Dieser Erstattungsanspruch war nach Ablauf des Kalendermonats der Beitragszahlung bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Erstattung mit 4 % pro Jahr zu verzinsen. Ein...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 5 Zahlung/ Tragung der Beiträge

Grundsätzlich sind die Beiträge von demjenigen zu zahlen, der sie zu tragen hat. Kinderlose Beschäftigte tragen den Beitragszuschlag grundsätzlich allein. Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, haben den Beitragszuschlag ebenfalls selbst zu tragen.[1] Für Geringverdiener zahlt der Arbeitgeber auch den Beitragszuschlag z...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / Zusammenfassung

Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den jeweiligen Fallk...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 2.1.4 Bezieher von Grundsicherungsgeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Mitglieder, die wegen des Bezugs von Grundsicherungsgeld [1] nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[2] Werden weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge), ist die Ausnahmeregelung auf diese weiteren beitragspflichtigen Einnahmen nicht anzuwend...mehr