Fachbeiträge & Kommentare zu Pflegeversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / Zusammenfassung

Begriff Beim Zahlstellenverfahren handelt es sich um ein Beitrags- und Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Es stellt sicher, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen u. a. Betriebsrenten, Pensionen und Leistungen aus Direktversicherungen – korrekt und vollständig er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Weiternutzung ... / 2.2 Zuschuss des Arbeitgebers: Kombination aus Arbeitsentgelt und Sachbezug

Der Dienstwagen ist also auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld Bestandteil der Vergütung. Der Arbeitgeber schuldet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld grundsätzlich in Höhe eines bestimmten "Unterschiedsbetrags". Indem er der Arbeitnehmerin den Dienstwagen auch während der Schutzfrist weiter zur Verfügung stellt, wird ein Teil des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld in F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.3.3 Freiwillige Beiträge und Zusatzbeiträge zählen nicht zu gesetzlichen Abzügen

Soweit im Einzelfall bei wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Arbeitnehmern ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart wird, gilt: Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zählen nicht zu den gesetzlichen Abzügen und sind somit beim Abtastverfahren nicht zu berücksichtigen.[1] Das gilt auch für die Pflegeversicherungsbeiträge dieser Person...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 3 Nicht versicherungspflichtige Personen

Lohnsteuerfrei sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine private Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land abschließt. Unter der Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer von der Versicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6 Beitragszahlung

Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Betroffene zusätzlich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.[2] Das gilt sowohl für die Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Anspruchs... / 3.2 Steuerfreiheit des Arbeitgeberzuschusses

Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Pflegeversicherungsbeiträgen eines Arbeitnehmers, der eine private Pflege-Pflichtversicherung abgeschlossen hat, gehören zum steuerfreien Arbeitslohn, soweit der Arbeitgeber zur Zuschussleistung gesetzlich verpflichtet ist.[1] Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmt sich ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen. Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.3 Beitragszuschuss für privat Versicherte

Arbeitnehmer, die bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, haben während der Pflegezeit den bisherigen Beitrag bzw. die bisherige Prämie weiterzuzahlen. Zu diesen Beiträgen zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen einen Beitragszuschuss. Für die Berechnung des Zuschusses zu den Krankenversicherungsbeiträgen werden der allgemeine Beitragssatz sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hauptberuflich Selbstständige / 4.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen sind bei der Beitragsberechnung wie bei allen Selbstständigen sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, die der Selbstständige zum Lebensunterhalt erzielt.[1] Aufgrund des Merkmals der Hauptberuflichkeit gilt allerdings regelmäßig ein Mindesteinkommen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 3 Streik/Kurzarbeitgeldbezieher

Während eines Streiks bleiben Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, auch weiterhin versicherungsfrei. Bei dem Streik handelt es sich um einen vorübergehenden Tatbestand. Somit besteht die freiwillige Mitgliedschaft während des Streiks fort mit der Konsequenz, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zumindest aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der begünstigte Personenkreis aufgrund entsprechender Anwendung des § 3 Nr 62 EStG

Rn. 2115 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Abgeordnete: Aufgrund der Verweisung in § 22 Nr 4 S 4 Buchst a EStG erstreckt sich der Anwendungsbereich des § 3 Nr 62 EStG auch auf Nachversicherungsbeiträge (§ 23 Abs 2, 3 AbgG vom 21.02.1996, BGBl I 1996, 326) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach den AbgeordnetenG iSd § 22 Nr 4 S 1 EStG und für Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beiträge aus Versorgungsbez... / 6.3 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen sind vom Versicherten in voller Höhe alleine zu tragen. Ist der Empfänger von Versorgungsbezügen Mitglied einer Krankenkasse, die einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V erhebt, hat das Kassenmitglied den Zusatzbeitrag stets alleine zu tragen.[1] Die Tatsache, dass Versorgungsempfänger di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1.2 Beitragsfälligkeit für freiwillig Krankenversicherte/Firmenzahlerverfahren

Die Fälligkeitsregelung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt grundsätzlich nicht für die Zahlung der Beiträge von freiwillig Versicherten.[1] Hierfür sind die Satzungsbestimmungen der jeweiligen Krankenkasse maßgebend.[2] Die Krankenkasse kann jedoch die Fälligkeit für diese Beiträge entsprechend dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag bestimmen. Das ist ein Vorteil be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.2 Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

Die Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts trägt allein der Arbeitgeber. Sie werden von ihm an die Minijob-Zentrale abgeführt. In der Pflegeversicherung fallen keine Pauschalbeiträge an. Die Pflegeversicherungsbeiträge aus dem Arbeitsentgelt sind deshalb vom Mitglied an seine Krankenkasse zu zahlen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beitragseinstufung der Sozialhilfeempfänger

Zu den beitragspflichtigen Einnahmen, nach denen die Beiträge der freiwillig versicherten Sozialhilfeempfänger bemessen werden, zählen nur die eigenen Einnahmen des Mitglieds. Dazu zählen die dem Mitglied persönlich zustehende Sozialhilfe (Regelsatz, Mehrbedarf für die Alleinerziehung, die vom Sozialhilfeträger übernommenen Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 5 Sonderfälle zur Beitragsberechnung

Für Altersteilzeitarbeitnehmer, die als bisher Nichtversicherte krankenversicherungspflichtig sind, gilt hinsichtlich der Beitragszahlung ein gesondertes Verfahren. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung an den Altersteilzeitarbeitnehmer aus. Dieser hat die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an seine Krankenkasse zu zah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Landwirtschaftliche Unterne... / 4.2 Rangfolge der Einnahmen

Für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten und Versorgungsbezügen sowie dem außerlandwirtschaftlichen Arbeitseinkommen sind somit folgende Regelungen zu berücksichtigen: Die Beiträge aus der Rente sind – getrennt von den übrigen Einnahmearten – bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nettolohnvereinbarungen in ... / 2.1.2 Beiträge zur Sozialversicherung

Wenn ein Nettoentgelt vereinbart ist, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten, die auf die Einnahmen entfallenden Steuern und die ihrem gesetzlichen Anteil entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.[1] Die Sozialversicherungsbeiträge sind von dem danach zu errechnenden Bruttoarbeitsentgelt zu ermitteln. Hinweis Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung und Zusatz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beiträge aus Versorgungsbez... / 2 Umfang der Beitragspflicht

Versorgungsbezüge i. S. d. Sozialversicherung sind grundsätzlich beitragspflichtig. Tritt an die Stelle laufend gezahlter Versorgungsbezüge (Rente) eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung, gilt 1/120 der ausgezahlten Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, jedoch längstens für einen Zeitraum von 120 Monaten.[1] Im Übrigen unterliegt ein Versorgungsbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 1.5 Beiträge

Die Beiträge für freiwillig Versicherte richten sich grundsätzlich nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit[1] unter Berücksichtigung des maßgebenden Beitragssatzes sowie des Zusatzbeitragssatzes[2] der jeweiligen Krankenkasse. Einzelheiten regeln für alle Krankenkassen einheitlich die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbands. Der Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.2 Beitragszuschuss durch die Pflegekasse

Um die Beitragsbelastung während der Pflegezeit finanziell abzufedern, erhalten die pflegenden Angehörigen auf Antrag einen Zuschuss zu den von ihnen zu zahlenden freiwilligen Krankenversicherungsbeiträgen und den Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der Mindestbeiträge (in der Krankenversicherung unter Zugrundelegun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nichtversicherte GKV / 7.1 Arbeitsentgelt aus nicht geringfügiger Beschäftigung

Soweit bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, sind die Krankenversicherungsbeiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zu erheben. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte auf. In der Pflegeversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 2 Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung

Der Beitragssatz ändert sich in der Bemessungsgrundlage nicht. Wurde vor Beginn der Kurzarbeitsperiode der Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet, so ist dieser sowohl auf das tatsächlich erzielte als auch auf das fiktive Arbeitsentgelt anzuwenden.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %. Für die Zahlung des "Ausfal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Meldepflichten zu Versorgun... / 5.4 Beitragsnachweise von Zahlstellen

Neben den abzugebenden Meldungen über die den einzelnen Versorgungsempfänger betreffenden Sachverhalte haben die Zahlstellen darüber hinaus monatlich einen Beitragsnachweis an die bei ihr vorhandenen Krankenkassen abzugeben. Die Beitragsnachweise dürfen ebenfalls nur auf elektronischem Wege an die Krankenkassen übermittelt werden. Der Beitragsnachweis beinhaltet die Gesamtsu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zahlungen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB VIII (§ 3 Nr 9 EStG Fall 2)

Rn. 285 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 9 EStG Fall 2 betrifft die Zahlungen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB VIII, also die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Rn. 285a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Daraus folgt: Wie bei § 23 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB VIII Fall 1 und 2 sind die Aufwendungen nachzuweisen (s Rn 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 5.3 Praktikanten/zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt

Kranken- und pflegeversicherungspflichtige Praktikanten und zur Berufsausbildung Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt haben die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein zu tragen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung hat dagegen der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe zu übernehmen. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegev...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 3 Folgen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 2 Geringfügig entlohnt Beschäftigte

Zu den in der Krankenversicherung beitragspflichtigen Einnahmen eines freiwillig Versicherten gehört nicht das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung.[1] Die Zahlung von Pauschalbeiträgen aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen schließt die zusätzliche Berechnung von Beiträgen aus diesem Arbeitsentgelt im Rahmen der freiwilligen Versicherung aus. Abw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmeranteil / 2.2 Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Personen versicherungspflichtig, die keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz[1] haben. Sofern es sich bei diesen Personen um Arbeitnehmer handelt, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Beiträge jeweils zur Hälfte. Wichtig Regelungen zum GSV-Beitrag gelten nicht Die Regelungen über die Za...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 3 Entschädigungsleistungen nach dem IfSG – Auswirkungen auf die KV und PV

Im Zuge einer Pandemiekönnen Behörden die Quarantäne von Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen anordnen. Dadurch bedingte Freistellungen von der Arbeit ohne Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, für die Entschädigungsleistungen nach dem IfSG bezogen werden, wirken sich auf das Versicherungsverhältnis von freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern wie folgt aus:[1] Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beiträge aus Versorgungsbez... / 7 Beitragsabführung

Für krankenversicherungspflichtige Rentner haben alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu ermitteln, von den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse abzuführen.[1] Für freiwillig versicherte Rentner gilt die Verpflichtung der Zahlstelle zur Beitragsabführung nicht. In diesen Fällen werden die Krankenve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 4.2 Bezieher von Krankengeld

Beitragsabschläge sind auch bei der Bemessung der Beiträge für Bezieher von Krankengeld zu berücksichtigen. Sie reduzieren nur die vom Mitglied zu tragenden Beiträge.[1] Die vom Mitglied zu tragenden Beiträge werden ausgehend vom halben Beitragssatz errechnet; somit ist zur Ermittlung des vom Leistungsbezieher zu tragenden Beitragsanteils der halbe Beitragssatz um den jeweili...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 5 Versicherungsbeiträge bedingt abzugsfähig

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Pflegezeitgesetz erhalten Beschäftigte auf Antrag Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Zusätzlich entrichtet die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.[1] Die Versicherungsbeiträge des pflegenden Arbeitnehmers zu seiner Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind nur insoweit als Vorsorgeaufwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.2 Einheitliche Zuordnung aller Versicherungszweige

Soweit Einmalzahlungen in der Zeit von Januar bis März geleistet werden, kann es durch die Anwendung der Märzklausel zu einer Zuordnung ins Vorjahr kommen. Die Zuordnung der Beiträge zum Vorjahr gilt immer einheitlich für alle Versicherungszweige, in denen Versicherungspflicht besteht. Wegen der unterschiedlich hohen Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit / 2.2.1 Höhe der Beiträge

Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei einer pflegebedingt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebli... / 1 Nebeneinander externer und interner Durchführungswege

Sachverhalt Um einen wichtigen Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen im Unternehmen zu halten, bietet der Arbeitgeber ihm im Jahr 2024 folgende betriebliche Altersvorsorge an: Zusage einer Betriebsrente: Der Mitarbeiter erhält mit Ausscheiden zum Ablauf seines 67. Lebensjahres vom Arbeitgeber eine monatliche Rente von 10 % seines letzten Bruttoarbeitslohns vor Eintritt in den Ru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zahlstellenverfahren (Verso... / 6.4 Fälligkeit der Beiträge/Verjährung

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen sind am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Achtung Nachträglicher Beitragseinbehalt Die Beiträge aus Versorgungsbezügen trägt allein der Versorgungsempfänger. Versäumt ein zahlstellenpflichtiger Arbeitgeber die Beiträge von seinen Versorgungsempfängern einzubehalten, so kann er nach der Rechtsprechu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherung, Beiträge ab 1.7.2023 – die wichtigsten Inhalte im Überblick

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 3 Arbeitgeberzuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag

3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 3.2 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder aufgrund des Ausschlusses von der Krankenversicherungspflicht für über 55-Jährige krankenversicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für die private Krankenversicherung (PKV). Allerdings muss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 3.1 Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.[1] Dieser ist in der Höhe zu zahlen, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte. Für...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 4.2 Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt

Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die nicht familienversichert sind, haben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zu zahlen. Als beitragspflichtige Einnahme gelten monatlich 812 EUR.[1] Bei einem Beitragssatz von 10,22 % (allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, davon 7/10) ergibt sich ein monatlicher Beitrag zur Krankenversicherung von 82...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 3 Aufbewahrung von Nachweisen

Die Nachweise über die Elterneigenschaft sind von der beitragszahlenden Stelle zusammen mit den übrigen Unterlagen, die für die Zahlung der Pflegeversicherungsbeiträge relevant sind, aufzubewahren. Ein Vermerk "als Nachweis hat vorgelegen …" ist nicht ausreichend. Der Nachweis ist für die Dauer des die Beitragszahlung zur Pflegeversicherung begründenden Versicherungsverhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsbemessung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Wie für freiwillig Versicherte generell, sind auch für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen. Mangels einer gesetzlichen Konkretisierung dieser Begrifflichkeit der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" wird auf das Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV abgestellt. Erzielt der Selbststän...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Leitfaden / 5 Werbungskosten

Rz. 263 Ohne Nachweis von Einzelaufwendungen berücksichtigt das Finanzamt bei allen Renten (Anlagen R und R-AV/bAV) und Unterhaltsleistungen (Zeile 6 der Anlage SO) den gesetzlichen Werbungskostenpauschbetrag i. H. v. insgesamt 102 EUR (bei Ehegatten personenbezogen für jeden Ehegatten mit entsprechenden Einkünften). Liegen höhere tatsächliche Werbungskosten (z. B. für einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 265 Wichtig Erhaltene Unterhaltszahlungen und Spekulationsgewinne Die Anlage SO ist für folgende Fälle gedacht: Sie haben vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner Unterhalt erhalten bzw. er hat Ihre Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt und Sie haben der Versteuerung zugestimmt. Sie haben Einkünfte aus sonstigen Leistungen (z. B. g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 247 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.9 Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen

Rz. 546 [Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 37, 38 und 42, eZeilen 39–41] Der Steuerpflichtige kann grds. die Aufwendungen, die er als Versicherungsnehmer schuldet und geleistet hat, als Sonderausgabe abziehen. Beiträge für die eigene Person und die des Ehegatten sind in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 11–27) einzutragen. Hat der Steuerp...mehr