Bei einer Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete handelt es sich weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen. Dadurch ist sie bei der Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht zu berücksichtigen. Zu dieser Entscheidung kam das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem aktuellen Fall.mehr
Darf ein Versicherer zur Tilgung von Beitragsrückständen in der privaten Krankenversicherung Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung heranziehen und diese einfach kürzen? Dazu hat sich der BGH geäußert.mehr
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Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind grundsätzlich aus allen Einnahmen zu berechnen, die dem Versicherten nach seiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen. Inwieweit das auch für Promotionsstipendien gilt, hatte das LSG Niedersachsen-Bremen (LSG) zu entscheiden.mehr
Mit dem Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist oft die Zahlung einer Abfindung verbunden. Für die sich daraus ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ist insbesondere der Zahlungsgrund und die Abfindungshöhe von entscheidender Bedeutung.mehr
Für Laien aber auch für Profis hält die Entgeltabrechnung manch Erstaunliches oder Skurriles bereit. Robert Knemeyer, Personalberater und Interim-Manager, geht diesen ausgefallenen Fragen nach. Heute: Die Nutzung von Pauschalsteuer macht doch nicht immer alles einfacher.mehr
Das Integrationsgesetz sieht 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge vor. Sozialversicherungs- und Steuerpflicht besteht für diese Beschäftigungsmaßnahmen jedoch nicht.mehr
Seit Inkrafttreten des 5. SGB-IV Änderungsgesetz in 2015 hat sich eine Rechtsänderung in der Sozialversicherungsentgeltverordnung ergeben: Seit diesem Zeitpunkt ist allein die Möglichkeit der Pauschalversteuerung nicht mehr ausreichend für die Beitragsfreiheit bestimmter Bezüge.mehr
Um den künftigen Betrieb kennenzulernen, arbeiten Bewerber dort immer häufiger erst mal ein paar Tage. Handelt es sich dann um Probearbeit oder Schnuppertage, wie ein sog. Einfühlungsverhältnis oft genannt wird? Tritt Versicherungspflicht ein und fallen hierfür Beiträge an?mehr
Tritt bei Arbeitnehmern im Laufe eines Monats eine weitere Beschäftigung hinzu oder fällt eine Beschäftigung weg, gilt eine neue Berechnungsregelung. Damit wird die Beitragsberechnung bei Einmalzahlungen an Mehrfachbeschäftigte vereinfacht.mehr