Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 %. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft gibt es immer wieder Befürchtungen vor stark steigenden Beiträgen und einer Überlastung der Rentenkassen. Allerdings sehen Regierung und Experten zumindest für die nächsten Jahre keine unmittelbare Gefahr.mehr
Das FG Köln entschied, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, sofern sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden.mehr
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Die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigen - das wäre schön. Wer diesen Gedanken hatte, dem macht das Finanzgericht Köln nun einen Strich durch die Rechnung.mehr
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind zwar als Sonderausgaben abziehbar. Diese dürfen jedoch nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.mehr
Die Beitragserstattungen an einen Versicherten nach § 210 SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung) sind als Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerbar und nach § 3 Nr. 3 Buchst. b EStG steuerfrei. Sie sind nicht mit den Altersvorsorgeaufwendungen zu verrechnen.mehr
Das FG Düsseldorf hat in zwei Klageverfahren entschieden, dass für die Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung kein Sonderausgabenabzug zu gewähren ist.mehr
Nach einem Urteil des FG Düsseldorf sind Erstattungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als steuerfreie Einnahmen zu behandeln und stellen keine negativen Sonderausgaben dar. mehr
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung mindern in Deutschland die Einkommensteuer, auch wenn sie auf im Ausland erhaltenen Arbeitslohn entfallen. Voraussetzung ist, dass sie nicht bereits im Tätigkeitsland steuerlich berücksichtigt wurden.mehr
Das FG Düsseldorf hat zum Sonderausgabenabzug inländischer Rentenversicherungsbeiträge auf steuerfreien ausländischen Arbeitslohn entschieden.mehr
Die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen eines Minijobs vermindern den als Vorsorgeaufwendungen abziehbaren Betrag nur, wenn der Steuerpflichtige die Hinzurechnung der Beiträge (Arbeitgeber- und ggf. Arbeitnehmeranteil) zu den tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen beantragt hat.mehr
Arbeitgeber von Minijobbern, die Zeitungen zustellen, sollen für eine befristete Zeit einen geringen Rentenversicherungsbeitrag zahlen. Das geht aus dem Koalitionsvertrag der GroKo hervor. Welche Auswirkungen ergeben sich dadurch für die beschäftigten Minijobber und Arbeitgeber in dieser Branche?mehr
Insbesondere Steuerbüros müssen sich häufig mit den Besonderheiten der Versicherungspflicht von Handwerkern befassen. Die üblichen Spielregeln gelten für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Handwerkern nämlich nicht.mehr
Der Koalitionsvertrag ist fertig. Viele lang diskutierte Wahlkampfthemen insbesondere zur Rente und Pflegeversicherung finden sich darin wieder. Auch in der Finanzierung der Krankenversicherung tut sich etwas. Was wirkt sich in der Entgeltabrechnung aus?mehr
Das FA kann die durch Berufung auf ein vorgreifliches Verfahren bewirkte Verfahrensruhe durch einen Vorläufigkeitsvermerk derselben Reichweite beenden.mehr
Ursula von der Leyen verteidigt ihre Zuschussrente. Doch die Union lässt ihre Ministerin auflaufen. Und will den Streit um das beste Rezept gegen Altersarmut aus dem Wahlkampf lieber heraushalten.mehr