Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4 Rentenversicherungsbeiträge dürfen nicht bescheinigt werden

Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für weiterbeschäftigte Rentner[1] dürfen nicht in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden.[2] Dies gilt auch, wenn dieser Arbeitnehmerkreis geringfügig beschäftigt ist. Hat der Beschäftigte jedoch auf die Versicherungsfreiheit[3] verzichtet, sind die Arbeitgeberanteile/-zuschüsse und Arbeitnehmeranteile nach den ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 9 Beschäftigung von früheren Beamten

Sachverhalt Eine im November 2026 neu eingestellte Fachkraft im Alter von 68 Jahren war im früheren Berufsleben bis zur Frühpensionierung bei der Stadt X verbeamtet beschäftigt. Er erhält einen Monatslohn von 2.000 EUR. Kann die steuerfreie Aktivrente in Anspruch genommen werden? Ergebnis Ja, die frühere Beamtentätigkeit ist kein Ausschlusskriterium für die steuerfreie Aktivre...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 11 Aktivrentner mit Dienstwagen

Sachverhalt Ein 2026 in Teilzeit im Außendienst angestellter Vollrentner (Alter 68) erhält neben einem Monatsgehalt von 1.500 EUR einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 50.000 EUR. Eine erste Tätigkeitsstätte liegt nicht vor. In welchem Umfang kann der Arbeitslohn steuerfrei bleiben? Ergebnis Der Beschäftigte erfüllt im Jahr 2026 die Voraussetzungen für die Aktivrente nac...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 13 Aktivrente mit Nachtzuschlägen

Sachverhalt Ein Beschäftigter hat die Regelaltersgrenze erreicht und wird von einem Unternehmen als Wachmann an mehreren Tagen ausschließlich nachts (zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens) eingesetzt. Er erhält einen Stundenlohn von 20 EUR zzgl. 25 % Nachtzuschlag. Im Mai 2026 kommt der Beschäftigte auf 100 Arbeitsstunden. Der Arbeitgeber führt für den Beschäftigten Rente...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 2 Neueinstellung im laufenden Monat

Sachverhalt Am 16.3.2026 wird eine 67-jährige Fachkraft mit langjähriger Berufserfahrung befristet neu angestellt. Vereinbart ist ein Monatslohn von 4.000 EUR, der im März zur Hälfte ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge. Übermittelt werden ELStAM mit der Steuerklasse I. Wie ist die Lohnsteuer für März/April 2026 zu ermit...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 8 Gehaltsoptimierung bei Aktivrentnern

Sachverhalt Einer in Teilzeit weiterbeschäftigten Vollrentnerin (Regelaltersgrenze erreicht) werden im Jahr 2026 zusätzlich zu ihrem Monatsgehalt von 2.000 EUR ein Job-Ticket für die Wege zur Arbeit und ein seniorengerechtes Smartphone, auch zur privaten Nutzung, überlassen. Zudem führt der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für die Beschäftigte ab. In welcher...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 10 Altersentlastungsbetrag und Geschäftsführer

Sachverhalt Ein Geschäftsführer (nicht am Unternehmen beteiligt) wird auch im Rentenalter weiterbeschäftigt und erhält im Jahr 2026 einen Arbeitslohn von 4.000 EUR monatlich. Sein 64. Lebensjahr hat er in 2022 vollendet. Ergebnis Auch ein Geschäftsführer erfüllt grds. die Voraussetzungen für die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Monatlich kann der Arbeitslohn bis zur Höhe von 2...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Aktivrente / 1 Zwölftelung

Sachverhalt Ein Beschäftigter, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab Mai 2026 eine neue Beschäftigung auf. Er erhält einen monatlichen Arbeitslohn von 2.000 EUR. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge. Ergebnis Der neue Beschäftigte erfüllt ab Mai 2026 die Voraussetzungen für die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Monatlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.5 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktivrente / Zusammenfassung

Begriff Mit der steuerfreien Aktivrente werden ab 2026 finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gewährt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, erhält den Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Steuerbefreiung wird neben dem Grundfreibetrag gewährt (2026: 12.348 EUR); es gibt keinen steuererhöhend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aktivrente / 1.1 Grundsätze

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Nach dem ab 2026 in das Gesetz eingefügten § 3 Nr. 21 EStG [1] sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 2.000 EUR monatlich, insgesamt 24.000 EUR im Jahr, steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Gewährung erfolgt regelmäßig bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Begünstigt sind un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bosnien und Herzegowina / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korea / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanada / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Quebec / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosovo / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Republik Moldau / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Korea / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Philippinen / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordmazedonien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
USA / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Uruguay / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Australien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kanada / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Brasilien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Israel / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
China / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Chile / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Albanien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Uruguay / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Türkei / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bosnien und Herzegowina / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kosovo / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordmazedonien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Philippinen / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Australien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr