Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßnahmen gegen Berufskrankheiten ... / 2.2.4 Minderung des Verdienstes
Rz. 30 Die Ermittlung der ausgleichspflichtigen wirtschaftlichen Nachteile unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (BSG, Urteil v. 4.7.1995, 2 RU 1/94, HVBG-INFO 1995 S. 2410). Der Minderverdienst ist ein Teil der wirtschaftlichen Nachteile. Er wird ermittelt, indem das Nettoentgelt oder das Nettoeinkommen, das der Versicherte nach Aufgabe der Tätigkeit erzielt, verg...mehr