Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.2.3 Fehlende Vorpflichtversicherung

Liegt dagegen zwischen dem Ende der Rentenversicherungspflicht und dem Beginn der Entgeltersatzleistung ein Zeitraum der Rentenversicherungsfreiheit bzw. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vor oder wurden freiwillige Rentenversicherungsbeiträge nach § 7 SGB VI entrichtet, tritt Rentenversicherungspflicht kraft Gesetzes nicht ein. In diesen Fällen mangelt es an der erfo...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 365 Das angefochtene Urteil hielt revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Rz. 366 Mit Recht hatte das Berufungsgericht angenommen, dass die Klägerin gegen den Beklagten aus übergegangenem Recht des Geschädigten nach § 119 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 Fall 2 SGB X in der seit dem 1.1.2001 geltenden Fassung einen Anspruch auf Ersatz ausgefallener Beiträge zur gesetzlichen Rentenversic...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 4.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 450 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2025 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.3 Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Regelaltersrente

Beitragsanteil zur Rentenversicherung Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze wegen einer ...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.5.3 Altersteilzeit

Auch das bei Personen in Altersteilzeit zugrunde zu legende fiktive Arbeitsentgelt wird für die Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt. Wird während der Altersteilzeit Mehrarbeit geleistet, kann es vorkommen, dass die Vergütungen hierfür durch die vorrangige Anrechnung des fiktiven Arbeitsentgelts für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wegen Überschreitens de...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.2 Privat Krankenversicherte

Sachverhalt Eine Aushilfe erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Entgelt von 420 EUR. Die Tätigkeit wird neben einer Haupttätigkeit ausgeübt. Die Aushilfe ist privat krankenversichert und beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wie ist die Aushilfsbeschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als g...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 8.000 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis Beträgt das Regelarbeitsentgelt mindestens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (= 7.245 EUR), entfällt die Verp...mehr

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Aushilfen / 2.4 Beiträge/Umlagen

Für kurzfristige Beschäftigungen sind keine Sozialversicherungsbeiträge (Pauschalbeiträge) zu zahlen, und zwar auch dann nicht, wenn die kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt. Zur gesetzlichen Unfallversicherung fallen hingegen Beiträge an. Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwen...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 9 Bezug von Krankengeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Aufgrund einer längerer Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gewährt. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 556 EUR (bis zum 31.12.2023: 520 EUR, bis 30.09.2022: 450 EUR, bis 31.12.2012: 400 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / 6 Beitragsberechnung bei Arbeitsunfähigkeit während der Altersteilzeit

Tritt in der Arbeitsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell Arbeitsunfähigkeit ein, besteht für diese Zeit nach der Entgeltfortzahlung Altersteilzeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies gilt nur, wenn hierfür – neben der sog. Basispflichtversicherung – Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zahlt ein Arbeitgeber für nicht fö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1 Beschäftigungsverhältnis

Bei pflichtversicherten Beschäftigten ist nur der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber der Einzugsstelle Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das gilt für die zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes[1] Verpflichteten hinsichtlich der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entsprechend. Beitragsschuldner der Rentenversicherungsbeiträge im Verfahren ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.7 Hinweispflichten und Nebenpflichten des Arbeitgebers

Auch den geringfügig Beschäftigten ist ein Nachweis nach § 2 NachwG, der den wesentlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen enthält, zu erteilen. Verletzt der Arbeitgeber seine Pflicht, den vom Arbeitnehmer gestellten Antrag auf Weiterleitung des Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht fristgerecht an die Minijob-Zentrale weiterzuleiten, können Schadens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Rentenversiche... / 2.4 Änderung des Pflegegrades, des Pflegeumfangs oder der Art des Leistungsbezugs

Wird im Rahmen einer erneuten Begutachtung festgestellt, dass sich der Pflegegrad verändert hat, ist die Beitragsbemessungsgrundlage von dem Zeitpunkt an anzupassen, von dem an die neue Pflegegradzuordnung leistungsrechtlich wirksam wird. Dies gilt auch, wenn sich die Art der aus der sozialen bzw. privaten Pflegeversicherung bezogenen Leistung des Pflegebedürftigen ändert (a...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.3 Brutto-/Nettovereinbarung, Pauschalsteuer, SV-Beiträge

Regelmäßig kommt bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ("Minijob") die vereinbarte Vergütung netto zur Auszahlung, da der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und die Pauschalsteuer trägt. Gleichwohl sollte man sich davor hüten, hier eine Nettolohnvereinbarung mit dem Arbeitnehmer zu treffen, sondern die tarifliche Vergütung als Bruttolohn vereinb...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 322 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Rz. 323 Im Ergebnis zutreffend hielt das Berufungsgericht die Klage für zulässig. Zwar machte das klagende Land – anders als das Berufungsgericht zu meinen schien – keine eigenen, auf das Land "als Träger der örtlichen Sozialhilfe gemäß § 179 Abs. 1a, S. 4 SGB VI übergegangen[en]" Schadensersatz...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 1.1 Antrag des Arbeitnehmers notwendig

Für die Aufrechnung ist weiterhin Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgibt, dass ihm kein Bescheid über eine Forderung eines Leistungsträgers vorliegt und seit Beginn des Erstattungszeitraums Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht beantragt, nicht bewilligt oder gewährt worden sind. Er muss bestätigen, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 2.1 Durchführung der Verrechnung

Verrechnungen durch die Einzugsstelle sind in den Beitragsunterlagen zu vermerken und dem Arbeitgeber zwecks Dokumentation in den Entgeltunterlagen bekannt zu geben. Die Einzugsstelle hat den zuständigen Rentenversicherungsträger über die im Wege der Verrechnung vorgenommene Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge zu benachrichtigen. Achtung Verrechnung der Beiträge für ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherungs-Beitrag... / 6 Reihenfolge der Tilgung

Schuldet der Versicherte dem Träger der Rentenversicherung Auslagen (des Trägers der Rentenversicherung), Gebühren, insbesondere Mahn- und Vollstreckungsgebühren, wie Gebühren zu behandelnde Entgelte für Rücklastschriften, Rentenversicherungsbeiträge, Säumniszuschläge, Zinsen, Geldbußen oder Zwangsgelder, so kann er bei der Zahlung bestimmen, welche Forderung zuerst getilgt werden so...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 398 Der Arbeitgeber muss auch die Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Nach der – freilich unglücklich formulierten – gesetzlichen Regelung dient das Regelarbeitsentgelt als Berechnungsbasis zur Ermittlung der Aufstockungsleistungen. Ausgehend vom (hälftigen) Altersteilzeitbrutto, dem Regelarbeitsentgelt, werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindest...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / III. Muster: Erklärung betreffend Rentenversicherungspflicht – opt out (Kurzfassung)

Rz. 9 Erklärung für: geringfügig Beschäftigte zur Rentenversicherungspflicht / Verzichtsmöglichkeitmehr

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§ 9 Altersteilzeit / A. Allgemeines

Rz. 1 Die frühere Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum 31.12.2009 ausgelaufen. Das AltTZG regelt indes nach wie vor die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Aufstockungsbeiträgen gem. § 3 Nr. 28 EstG und der zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Abs. 1 AltTZG. Hinsichtlich dieser steuerrechtlichen Vorschrift u...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / D. Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beiträge von Arbeitnehmern werden gem. § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig getragen. Bei Versicherten, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, und deren Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt, oder bei Beschäftigten, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr ausüben oder die einen Bundesfreiw...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag mit geringfügig entlohntem Beschäftigten zur Beschäftigung in einem Privathaushalt

Rz. 15 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/Die Mitarbeiter/in wird ab dem _________________________ als Teilzeitbeschäftigte/r für die Tätigkeit als ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 11 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn/Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: der/die Mitarbeiter/in– wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der/...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / A. Grundlagen der Besteuerung

Rz. 1 Das an einen geringfügig entlohnten Beschäftigten gezahlte Arbeitsentgelt ist entweder pauschal oder nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu versteuern. Arbeitsentgelte für eine geringfügige Beschäftigung sind Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und damit nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer vom Arbeits...mehr

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / II. Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Rz. 61 Gerade in Fällen eher plötzlich auftretenden Pflegebedarfs und des damit einhergehenden zeitkritischen Organisationsaufwands und wegen der Komplexität der Regelungsmaterie wird von Arbeitnehmerseite aus oft übersehen, welche negativen sozialversicherungsrechtlichen Folgen die Inanspruchnahme einer Pflegezeit nach sich ziehen kann.[43] Rz. 62 § 7 Abs. 3 S. 4 SGB IV stel...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 2. Allgemeines zur Entgeltobergrenze

Rz. 12 Eine geringfügige Beschäftigung in der Ausprägung der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Entgeltgeringfügigkeit) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die jeweilige Geringfügigkeitsgrenze (zurzeit 538 EUR je Monat) nicht übersteigt, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Ob dies der Fall ist, kann schwieriger zu entscheiden sein als auf den erste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / II. Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Rz. 122 In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht sind vor allem die komplizierten Zusammenrechnungsregelungen ein wichtiges Beratungselement. Arbeitgeber wie Berater sind dabei auf Informationen angewiesen, die nur der Beschäftigte selbst kennt und also preisgeben muss. Das ist bisweilen nicht ganz einfach, nicht erst seit der Erstarkung des allgemeinen Bewusstseins für Da...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / D. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 28 Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV ist steuerpflichtig. Die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ist pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben. Wie auch bei den geringfügigen Beschäftigungen sonst, gibt es die Möglichkeit, auf das Arbeitsentgelt aus der geringfügigen Beschäftigung in Priv...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / I. Träger des Haushaltsscheckverfahrens

Rz. 33 Das bis zum Inkrafttreten der "Hartz-Gesetze" in Privathaushalten alternativ für versicherungsfreie geringfügige wie auch für versicherungspflichtige Beschäftigungen Anwendung findende Haushaltsscheckverfahren ist seit dem 1.4.2003 nur noch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten anzuwenden. Es ist obligatorisch, d.h. es ist dem Arbeitgeber nunmehr verweh...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / C. Beitragssatz und Bemessungsgrundlage

Rz. 14 Die Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für das jeweils nachfolgende Kalenderjahr festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch eine Verordnung. Die Verordnungsermächtigung findet sich in § 160 Nr. 1 SGB VI. Seit dem 1.1.2018 beträgt der allgemeine Beitragssatz 18,6 %, in der knappschaftlichen...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Förderungsumfang

Rz. 400 Altersteilzeit wird – unabhängig von den früheren Förderansprüchen der BA, aber nicht von den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 2 und 3 Abs. 1 ATG – steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert.[1031] Sowohl die Aufstockungsbeträge (§ 3 Abs. 1 Nr. 1a ATG) – selbst wenn diese über die gesetzlichen Mindestbeträge hinausgehen – als auch die zusätzlichen Rentenver...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Checkliste: Altersteilzeit

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VI. Ausgleichsverfahren zur Erstattung, Umlage U1

Rz. 52 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung wird Arbeitgebern ein Teil der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) erstattet. Rz. 53 Das Ausgle...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / IV. Ausgleichsverfahren zur Erstattung

Rz. 31 Zum 1.1.2006 wurden die bis dahin noch geltenden Normen des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) bei Krankheit bzw. Schwangerschaft/Mutterschaft abgelöst. Im Rahmen der Umlageversicherung werden den Arbeitgebern 100 % der Aufwendungen bei Mutterschaft erstattet, sog. Umlage U2. Rz. 32 Am Ausgleichsverfahr...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 1 Grundregelung und Geltungsdauer

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften besteht, kann der Arbeitnehmer die Altersteilzeit nicht einseitig fordern oder einklagen. Hinweis Gleichbehandlungsgrundsatz Schließt der Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.8 Geringfügige Beschäftigung

Hinweis Haben Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (538-Euro-Minijob) gearbeitet, sind Sie im Regelfall rentenversicherungspflichtig und müssen pauschale Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung entrichten. Ihr Arbeitgeber hat ebenfalls (pauschale) Arbeitgeberbeiträge gezahlt. Der Arbeitnehmerbeitrag ist in Zeile 6, der Arbeitgeberbeitrag in Zeile 10 einzutrage...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.10 [Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder Einmalauszahlung → Zeile 47]

Hier tragen Sie Rentenversicherungsbeiträge (mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor 2005) ein, die für die Auszahlung der Versicherungsleistung in einem Betrag erfolgt oder die ein Kapitalwahlrecht (Einmalauszahlung oder regelmäßige Zahlungen) vorsehen. Die zugrunde liegenden Kapitallebensversicherungen müssen eine mindestens zwölfjährige Laufzeit vorweisen. Begün...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 [Öffnungsklausel → Zeilen 10–12]

Überblick In der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden Beiträge nur bis zu einer Beitrags(bemessungs)grenze berechnet. Auf freiwilliger Basis ist es möglich, höhere Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, um einen höheren Rentenanspruch zu erwerben. Wurden bis zum Jahr 2004 in bzw. für mindestens zehn Jahre Beiträge über de...mehr