Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.1 Fehlversicherungen

Rz. 6 Eine sog. Fehlversicherung liegt vor, wenn Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht an den nach §§ 126 bis 137, 273, 273a für die Durchführung der Versicherung sachlich und örtlich zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Aufgrund des in § 219 Abs. 1 geregelten Finanzverbunds gelten fehlgezahlte Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.2 Fehlgezahlte Beiträge innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung

Rz. 8 Nach dem in § 219 Abs. 1 geregelten Finanzverbund haben die Träger der allgemeinen Rentenversicherung ihre Ausgaben für Renten, Beitragserstattungen etc. nach dem Verhältnis ihrer Beitragseinnahmen gemeinsam zu tragen und eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage zu bilden. Ergänzt wird die Finanzierung der allgemeinen Rentenversicherung durch Bundeszuschüsse, deren Höhe...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind wirksam, wenn die Beitragszahlung zulässig (= Zugehörigkeit des Versicherten zu dem nach §§ 1 bis 4, 8 Abs. 2, 229, 229a versicherten Personenkreis bzw. Berechtigung zur freiwilligen Versicherung gemäß §§ 7, 204 bis 207, 232, 282 bis 285), fristgerecht (= Einhaltung der Verjährungsfrist bei Zahlung von Pflichtbeiträgen ge...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 247 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

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Anlage AV 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 98 Wichtig Anlage AV bei Riester-Versicherung Die Anlage AV benötigen Sie, um für Altersvorsorgebeiträge (= Beiträge zu Riester-Rentenversicherungen) einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen. Zusammen veranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage AV ab, wenn jeder Ehegatte einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat. [Überblick]mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.2 Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: "Unmittelbar vorhergehender" Bezug von Erwerbseinkommen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 17 Das Übergangsgeld hat Entgeltersatzfunktion. Übergangsgeld soll somit nur derjenige erhalten, der gleichzeitig einen Entgelt-/Einkommensausfall hat, also noch zu den Erwerbstätigen zählt. Bei Leistungen zur Prävention (§ 14), medizinischen Rehabilitationsleistungen (§ 15), Leistungen zur Nachsorge (§ 17) und sonstigen Leistungen zur Teilhabe (§ 31 Abs. 1 Nr. 2) fordert § ...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Aufgabe, den Lebensunterhalt des Rehabilitanden für die Zeit der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI i. V. m. §§ 49 SGB IX) sicher zu stellen (vgl. § 65 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). Der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.5.3 Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 9 Neben der Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge besteht im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Möglichkeit der Erstattung von zu Recht entrichteten Beiträgen. Auf die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge ist § 26 nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar. a) Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden unter den Voraussetzungen...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.3 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rz. 5 Abs. 1 gewährt Vertrauensschutz für zu Unrecht entrichtete Rentenversicherungsbeiträge aus Arbeitsentgelten trotz Fehlens der Versicherungspflicht, soweit sie bei der nächsten, auf die Beitragsentrichtung folgenden Betriebsprüfung unbeanstandet geblieben sind; § 45 Abs. 2 SGB X gilt entsprechend. Unerheblich ist, wer diese Prüfung durchgeführt hat. Prüft nicht die Rent...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.4 Säumniszuschläge für verspätete Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch Selbständige

Rz. 4b Die Beiträge zur Rentenversicherung sind nach § 173 SGB VI – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist – von demjenigen, der sie zu tragen hat, unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung zu zahlen. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden bei selbständig Tätigen nach § 169 Nr. 1 SGB VI von ihnen selbst getragen. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind nach § 169 N...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.2 Verjährung des Erstattungsanspruchs bei Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Soweit Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 trotz Fehlens der Versicherungspflicht nicht spätestens bei der nächsten Prüfung beim Arbeitgeber beanstandet worden sind, gilt § 45 Abs. 2 SGB X (vgl. § 26 Abs. 1) . Wenn die Beiträge zur Rentenversicherung beanstandet werden, beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung der beanstande...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.4 Ausschluss der Erstattung verjährter Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 5a Nach Abs. 1 Satz 2 und 3 ist die Erstattung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen, wenn diese Beiträge nicht mehr beanstandet werden dürfen bzw. wenn die Erstattung wegen der Verjährung des Erstattungsanspruchs nach § 27 Abs. 2 Satz 1 ausgeschlossen ist. Die Verjährung der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung tritt 4 Jahren nach Abl...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.2.1 Beitragsaufteilung für Mehrfachbeschäftigte mit Arbeitsentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 10 Die in Rz. 9 bereits skizzierte anteilige Kürzung des Arbeitsentgelts aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) und damit die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus jeder Beschäftigung ist nach folgender Formel vorzunehmen:mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.6 Bruttoentgelt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Rz. 12 Im Gegensatz zu den sonst in der Sozialversicherung üblichen Bestimmungen (vgl. Abs. 2) gilt bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (vgl. §§ 8 und 8a) mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von derzeit bis zu 520,00 EUR das gezahlte Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie die Pausch...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.1 Zuständiger Versicherungsträger für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

Rz. 3 Zu Unrecht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge sind zu erstatten, es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat. Gemäß § 351 Abs. 1 SGB III gilt abweichend von § 26 Abs. 2 für d...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.3 Zusammentreffen von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

Rz. 12 Die in Rz. 9 ff. erläuterten Regelungen gelten entsprechend, wenn eine abhängige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit oder eine selbständige Tätigkeit mit Entgeltersatzleistungen oder mehrere selbständige Tätigkeiten zusammentreffen. Diese Vorschrift kann nur für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Bedeutung haben, weil hauptberuflich Selbständig...mehr

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Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.5.4 Altersteilzeitarbeit

Rz. 28 Während der Altersteilzeitarbeit sind die Beiträge zunächst nach dem gezahlten Arbeitsentgelt zu berechnen. Der vom Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetrag von mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts ist nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungsbeiträge sind jedoch mindestens in Höhe des Beitrags zu entrichten...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.4 Nachentrichtung und Verjährung

Rz. 7 Bis zum 31.12.1991 waren nach § 1418 Abs. 1 RVO und § 140 Abs. 1 AVG u. a. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung unwirksam, wenn sie nach Ablauf eines Jahres nach Schluss des Kalenderjahres, für das sie gelten sollen, entrichtet wurden. Nunmehr sind nach § 197 Abs. 1 SGB VI Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch a...mehr

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Jansen, SGB IV § 26 Beansta... / 2.6 Ausschluss der Erstattung von Beiträgen

Rz. 10 Abs. 2 schließt einen Erstattungsanspruch dann aus, wenn der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund der zu Unrecht entrichteten Beiträge oder für den Zeitraum, für den diese Beiträge entrichtet worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat; Beiträge, die für Zeiten entrichtet worden sind, die während des Bezugs von Leistu...mehr

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Jansen, SGB IV § 28 Verrech... / 2.2 Verrechnung von Beitragsansprüchen für einen Leistungsträger

Rz. 4 Als Voraussetzung für eine Verrechnung muss sowohl der Erstattungsanspruch des Berechtigten auf zu Unrecht entrichtete Beiträge gegeben sein als auch ein Anspruch eines anderen Sozialleistungsträgers gegen den Berechtigten bestehen. Die Verrechnung von Erstattungsansprüchen stellt eine Aufrechnung unter Verzicht auf die Gegenseitigkeit von Schuldner und Gläubiger dar. De...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.7 Fälligkeit der Beiträge zur Rentenversicherung für rentenversicherungspflichtige Pflegepersonen

Rz. 11 Personen, die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, sind nach § 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI rentenversichererungspflichtig, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pf...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6 Hemmung der Verjährung

Rz. 9 Für die Hemmung der Verjährung gelten nun §§ 203 bis 208 BGB sinngemäß. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts v. 26.1.2001 (BGBl. I S. 3138) ist das in Bezug genommene Recht der Hemmung der Verjährung erheblich ausgeweitet worden. Insbesondere hemmen nunmehr auch die Verhandlung über den Anspruch oder über die diesen begründenden Umstände (§ 203 BGB) und...mehr

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Altersteilzeit / 2.1.1 Die gesetzliche Grundregelung der Altersteilzeit seit dem 1.1.2010

Das Jahr 2010 brachte einen einschneidenden Wandel in die rechtliche Ausgestaltung der Altersteilzeit. Erstattungsleistungen der BA nach § 4 AltTZG sind für neue Altersteilzeitverträge weggefallen. Altersteilzeitvereinbarungen auf Grundlage des TV ATZ aus der Zeit vor 2010 dürften durch Zeitablauf restlos erledigt sein. Damit sind die bisher ungekündigten Altregelungen fakti...mehr

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Altersteilzeit / 1.15.2 Rentenversicherung im Störfall

In der Phase der Arbeitsleistung wurden für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber bereits zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge von mind. 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsmessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – gezahlt. Die Rentenversicherungsbeiträge wu...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.4 Tarifregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich mehrere Fragen mit Blick auf die Altersteilzeit. Corona-Sonderzahlung Gegenstand der Tarifeinigung vom 25.10.2020 war unter anderem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung, mit der im Rahmen der Gesamteinigung die Steuerfreiheit derartiger Zusatzleistungen (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt) genutz...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.1.2 Möglichkeit/Inanspruchnahme von Altersteilzeit

Mit Ablauf der Stichtagsregelung am 31.12.2022 endete zwar der tarifvertragliche Rechtsanspruch auf Altersteilzeit, nicht jedoch die grundsätzliche Möglichkeit, Altersteilzeit freiwillig auf gesetzlicher Grundlage zu vereinbaren. Sofern dies beabsichtigt ist, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, die tarifvertraglichen Regelungen in Bezug zu nehmen. Dabei ist jedoch zu beac...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.5 TV Fahrradleasing (VKA)

Mit dem „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020” wurde die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zugunsten sogenannter Job-Bike-Vereinbarungen geschaffen. Im Wesentlichen besteht die Tarifregelung darin, dass Arbeitnehmer auf einen Teil des Entgelts verzichten können, um damit ...mehr

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Altersteilzeit / 2.4.3.6 Tarifvertrag zu Inflationsausgleichszahlungen

Im Rahmen der Tarifeinigung 2023 haben die VKA und der Bund zeitgleich mit der Einigung zum TVöD/TV-V mit den Gewerkschaften den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vereinbart. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass den Beschäftigten ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 EUR (Teilzeit jeweil...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Option zur Aufstockung des Beitrags zur Rentenversicherung

Rz. 1697 Der geringfügig Beschäftigte hat die Möglichkeit, den Arbeitgeberpauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgeltes auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Er erwirbt dann nicht nur Ansprüche auf Altersrente, sondern auch Ansprüche auf Rehabilitation, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente, vorgezogene Altersrente sowie Rente nach Mindesteinkommen. Rz. 1698...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IV. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 28 Nach § 3 Nr. 28 EStG sind für den Aufstockungsbetrag sowie für den zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag keine Lohn- bzw. Einkommensteuern zu zahlen, sodass diese Beträge auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterfallen. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG), auf den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Abschluss der Alte...mehr

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§ 32 Abwicklung / II. Aushändigung und Berichtigung von Arbeitspapieren

Rz. 24 Die in seinem Besitz befindlichen, ordnungsgemäß fertiggestellten Arbeitspapiere hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem ausscheidenden Arbeitnehmer auszuhändigen. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine Quittung über den Empfang der Arbeitspapiere auszustellen. Der Sozialversicherungsausweis, der Aufenthaltstitel und das Gesundheitszeugnis sin...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.1 Behinderte Menschen in Werkstätten und in einem Inklusionsbetrieb

Rz. 3 Bei behinderten Menschen (Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) sind der Beitragsberechnung als beitragspflichtige Einnahme das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 80 % der Bezugsgröße (Mindestberechnungsgrundlage) zugrunde zu legen (§ 162 Nr. 2). Die Beiträge werden von den Trägern der Einrichtung bzw. den anderen Leistungsanbietern allein getragen, wenn...mehr

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Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.4 Entwicklungshelfer und Auslandsbeschäftigte

Rz. 11 Bei einer Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 für Entwicklungshelfer oder bei im Ausland beschäftigten Mitglieder eines sog. Vertragsstaates werden die Beiträge von den antragstellenden Stellen allein getragen (§ 170 Abs. 1 Nr. 4). Bei der zum 1.1.2012 vorgenommenen Änderung von Abs. 2 Satz 1 handelt es sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.13 Ausschluss von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit

Rz. 35 Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit sind gemäß Abs. 9 (eingefügt durch Art. 6 Nr. 12 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003, BGBl. I S. 2954, mit Wirkung zum 1.1.2005, ergänzt durch Art. 5 Nr. 12 Buchst. c des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003, BGBl. I S. 2848, mit Wirkung zum 1.1....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.3 Übergang von Schadensersatzansprüchen

Rz. 7 Durch den auf Anregung des Bundesrechnungshofs mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 eingefügten Abs. 1a wird sichergestellt, dass in den Fällen einer Drittschädigung, die dazu führt, dass der betroffene Geschädigte nur noch in einer Einrichtung für behinderte Menschen beruflich tätig sein kann, die vom Bund oder dem jeweiligen Kostenträger der Behindertenein...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG bei Bediensteten zwischenstaatlicher Einrichtungen mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland

Leitsatz Wenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes S...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2 Ermittlung der Berechnungsgrundlage

Rz. 11 Für die Ermittlung der Berechnungsgrundlage sind die im Bemessungszeitraum rechtzeitig gezahlten Rentenversicherungsbeiträge maßgebend. Bezüglich der Definition der rechtzeitigen Zahlung wird auf die Komm. zu Rz. 9 verwiesen. Entrichtete der Versicherte in dem für die Übergangsgeldberechnung maßgebenden Kalenderjahr Beiträge z. B. nur für 8 statt für 12 Kalendermonate,...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.1 Das letzte Kalenderjahr als Bemessungszeitraum

Rz. 10 Für die Berechnung des Übergangsgeldes ist laut Gesetzestext als Bemessungszeitraum das letzte Kalenderjahr vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) zugrunde zu legen. Dieser Zeitraum verschiebt sich nicht – und zwar auch dann nicht, wenn überhaupt keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (das Übergangsgeld ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringfügige Beschäftigung im Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (s § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV). Seit dem 01.10.2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch. Sie orientiert sich an dem monatlichen Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Pauschale Beiträge zur Sozialversicherung

Rn. 44a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung hat der ArbG pauschale Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten. Die pauschal abzuführenden Abgaben setzen sich aus 15 % Rentenversicherungsbeiträge, idR 13 % Krankenversicherungsbeiträge und einer einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % (s Rn 44b) zusammen. Hinzu kommen für den ArbG die Umlagen U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Pauschalierung mit 2 %

Rn. 44b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung von 2 % nach § 40a Abs 2 EStG kann nur erfolgen, wenn der ArbG den pauschalen Beitrag zu der gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % entrichtet (R 40a.2 S 1 LStR 2023). Wird eine geringfügige Beschäftigung ausschließlich in privaten Haushalten ausgeübt, kann die Pauschbesteuerung ebenfalls durchgeführt werden, wenn der pa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld als Sonderausgaben

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, sofern sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden. Sachverhalt Die Klägerin war arbeitsunfähig erkrankt und erhielt infolgedessen Krankengeld, von dem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf da...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 23 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d...mehr