Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Republik Moldau / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Türkei / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Korea / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 4 Beitragstragung

Für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt ändert sich an der Beitragstragung nichts. Auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzubringen. Die für das fiktive Arbeitsentgelt zu entrichtenden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge trägt der A...mehr

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USA / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Chile / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Indien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Uruguay / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

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Kanada / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Tunesien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist bei Selbstständigen für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Nordmazedonien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Montenegro / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Marokko / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E...mehr

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Australien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Uruguay / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Bosnien und Herzegowina / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA.mehr

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Albanien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Serbien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Brasilien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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China / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig.mehr

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Japan / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Türkei / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert.mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.6 Kein Solidaritätszuschlag bei Pauschsteuer von 2 %

Wird die Lohnsteuer für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen Beschäftigung mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % erhoben, ist kein Solidaritätszuschlag zusätzlich zur Pauschsteuer zu berechnen. In dem einheitlichen Pauschsteuersatz ist der Solidaritätszuschlag bereits mit einem Anteil von 5 % enthalten.[1] 5,5 % Solidaritätszuschlag bei Lohnsteuerpauschalierung mit...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 2 Rentenhöhe

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbezogene Leistungen. Daher ist die Höhe der Rente u. a. von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Da Rentenversicherungsbeiträge nur vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen sind, ergeben sich bei einer Vergütungsoptimierung auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer Minderung des Bruttogehalts m...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 9 Bezug von Krankengeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Aufgrund einer längerer Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gewährt. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnismehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.5.3 Altersteilzeit

Auch das bei Personen in Altersteilzeit zugrunde zu legende fiktive Arbeitsentgelt wird für die Berechnung der Umlage nicht berücksichtigt. Wird während der Altersteilzeit Mehrarbeit geleistet, kann es vorkommen, dass die Vergütungen hierfür durch die vorrangige Anrechnung des fiktiven Arbeitsentgelts für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge wegen Überschreitens de...mehr

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Beschäftigungsort / 7 Selbstständig Tätige

Für selbstständige Tätigkeiten gelten die vorstehend aufgezeigten Vorschriften über die Bestimmung des Beschäftigungsorts nach § 11 SGB IV entsprechend. Ist für den selbstständig Tätigen eine feste Betriebsstätte nicht vorhanden, gilt der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des selbstständig Tätigen als Tätigkeitsort. Besteht für den selbstständig Tätigen Rentenvers...mehr

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Altersteilzeit / 4.8 Übergangsbereich

Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen führt ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR sowohl in der Ansparphase als auch in der Entsparphase zur Anwendung des Übergangsbereichs. Dies gilt auch dann, wenn das vor Beginn der Altersteilzeit erzielte Arbeitsentgelt außerhalb des Übergangsbereichs lag. Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung im Übergangsbereich b...mehr

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Flexirentengesetz: Beschäft... / 1.4 Altersvollrente nach Regelaltersgrenze (Verzichtsmöglichkeit)

Bezieher einer Altersvollrente sind mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei. Von daher müssen diese beschäftigten Rentenbezieher keine Rentenversicherungbeiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil allerdings weiterzahlen. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze können seit 1.1.2017 weitere Rentenanwartschaften ...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.10 Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; das Arbeitsentgelt ist demnach auch Bemessungsgrundlage der Insolvenzgeldumlage. Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV. Die in der Rentenversicherung zu beachtende Mindestbemessungsgrundlage von zurzeit 175 EUR monatlich wird hier nicht herangezogen. Bei schwankend...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 2 Hauptbeschäftigung und 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt eine lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (Entgelt 4.000 EUR monatlich) bei Arbeitgeber A aus. Daneben ist er zusätzlich bei Arbeitgeber B für 450 EUR monatlich beschäftigt. Ab 1.6.2026 wird er zusätzlich bei Arbeitgeber C für 100 EUR monatlich tätig. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsr...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 6.2.3 Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Regelaltersrente

Beitragsanteil zur Rentenversicherung Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmer, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, als Bezieher einer Vollrente wegen Alters, als Versorgungsbezieher, wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze wegen einer ...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.2 Privat Krankenversicherte

Sachverhalt Eine Aushilfe erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Entgelt von 520 EUR. Die Tätigkeit wird neben einer Haupttätigkeit ausgeübt. Die Aushilfe ist privat krankenversichert und beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wie ist die Aushilfsbeschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als g...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 3 Beschäftigung im Übergangsbereich

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und beläuft sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR, kann der Ferienjob als Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) beurteilt werden. Der Midijobber ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / 6 Beitragsberechnung bei Arbeitsunfähigkeit während der Altersteilzeit

Tritt in der Arbeitsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell Arbeitsunfähigkeit ein, besteht für diese Zeit nach der Entgeltfortzahlung Altersteilzeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies gilt nur, wenn hierfür – neben der sog. Basispflichtversicherung – Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zahlt ein Arbeitgeber für nicht fö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / Zusammenfassung

Begriff Durch Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht werden. Gegenwärtig ist ein Anspruch auf Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr gegeben. Gleichwohl ist die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialversicherungsfreie Be... / 3.1 Versicherungsfreiheit durch anderweitige Absicherung

Versicherungsfrei sind Personengruppen, deren Altersversorgung bereits anderweitig gesichert ist und die deshalb einer Sicherung durch die Rentenversicherung nicht bedürfen. Hierzu gehören: Beamte Richter, Berufssoldaten sowie sonstige Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorsc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 6 Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Eine von der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge abweichende Regelung gilt für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt wird also nicht für die Umlageberechnung herange...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 8 Höhe der Erstattung

Beiträge werden grundsätzlich in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat. Wurde Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten erstattet. Hat ein Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge z. B. für Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt und hat der Versicherte die Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entsendebescheinigung / 3.3.3 Zuständigkeit der DVKA

Entsendebescheinigungen Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DVKA ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Bosnien- und Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Schweiz (bei Dritt...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberanteil / 3 Nicht versicherungspflichtige Personen

Lohnsteuerfrei sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine private Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land abschließt. Unter der Voraussetzung, dass ein Arbeitnehmer von der Versicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vorsorgepauschale / 2 Teilbetrag für Rentenversicherung

Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind[1], wird im Rahmen der Vorsorgepauschale ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt. Dieser Teilbetrag beträgt 2025 – unter Beachtung der Beitragsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 10 Bezug von Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit fällt die Hälfte der Altersteilzeitarbeit aus, sodass sich sein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit auf 1.000 EUR reduziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt beträgt ebenfalls 1.000...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1 Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung

Bei Arbeitnehmern, die nach dem Altersteilzeitgesetz Aufstockungsbeträge erhalten, gilt mindestens ein Betrag i. H. v. 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit als beitragspflichtige Einnahme. Allerdings dürfen 80 % des Regelentgelts den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt nicht überschreiten. Das Reg...mehr