Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

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Sauer, SGB II Einführung / 8 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir... mehr

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Japan / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DRV stellt die Bescheinigung ebenfalls in Papierform aus. mehr

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Japan / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Marokko / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Marokko / 4.1.2 GKV-Spitzenverband, DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung der GKV-Spitzenverband, DVKA zuständig. Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung für eine beschäftigte Person ist vom Arbeitgeber ausschließlich elektronisch an den GKV-Spitzenverband, DVKA zu übermitteln. Bei Zustimmung wird die Bescheinigung vom GKV-S... mehr

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Beitragszahlung der Agentur... / 3 Erstattung freiwillig gezahlter Rentenversicherungsbeiträge

Bei der Berechnung der höchstmöglichen Beitragszahlung ist bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld von 80 % des der Leistungsbemessung zugrunde liegenden, max. auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung limitierten Arbeitsentgelts auszugehen. Multipliziert mit dem auch in 2026 gültigen Beitragssatz von 18,6 % resultiert daraus seit 1.1.2026 ein Höchstb... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.4 Leistungen zur sozialen Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers

Tz. 803 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Beherrschende Ges-GF sind idR nicht sozialversicherungspflichtig. Soll die Kap-Ges dennoch Aufwendungen für die Kranken- und/oder Altersvorsorge des Gesellschafters tragen, ist hierüber eine vorherige Vereinbarung erforderlich; s Urt des BFH v 11.02.1987 (BStBl II 1987, 461). Entspr gilt für den Abschluss einer Direktversicherung. Sofern die... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.2 Ehrenamt für Körperschaften des öffentlichen Rechts

§ 163 Abs. 4 SGB VI regelt die Besonderheiten bei Personen, die aufgrund einer ehrenamtlichen Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind und für das Kalenderjahr vor Aufnahme dieser Beschäftigung freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Die Regelung gilt für versicherungspflichtige ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. E... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.1 Höhe des beitragspflichtigen Entgelts

Es gilt für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts folgende Rangfolge: tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt (insbesondere des von Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die wegen des ausschließlichen und unmittelbaren Dienstes für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit sind, erzielten Entgelts), durch die ehr... mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1.2 Antrag für Beitragsberechnung aus ausgefallenen Entgelten

Der ehrenamtlich Tätige kann einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen, wenn er von der Beitragsberechnung aus ausgefallenem Entgelt Gebrauch machen möchte. Dieser Antrag ist nur möglich für laufende und künftige, nicht aber für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume. Ausnahmsweise kann dem Antrag auch nach Ablauf des Entgeltabrechnungszeitraums entsproc... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 2.5 Wanderungsausgleich (Abs. 6)

Rz. 9 Abs. 6 normiert die Verpflichtung der Träger der allgemeinen Rentenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Wanderungsausgleich zu zahlen, der sich an der Veränderung der Zahl der knappschaftlich Versicherten im Vergleich zum 1.1.1991 orientiert (Versichertenverlust). Der sachliche Grund für den mit dem SGB VI eingeführten Wanderungsaus... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.2.3 Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung nach Abs. 2 Nr. 5

Rz. 25 Schließlich erklärt Abs. 2 Nr. 5 die Regelungen über die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für anwendbar, also § 335 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 SGB III. Durch den Verweis ist den Grundsicherungsträgern die Rückforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung vom Leistungsberechtigten möglich. Wichtig ist, dass durch die Rückforderung d... mehr

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Jansen, SGB VI § 223 Wander... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 223 ist am 1.1.1992 durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 sowie die Überschrift sind mit Wirkung zum 1.1.1992 durch Art. 1 Nr. 41 des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ergänzt worden (Art. 1 Nr. 41 RÜG), sodass auch Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe in ... mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.1 Zuständigkeit der deutschen Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.3 Zuständigkeit der DVKA

Entsendebescheinigungen Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DVKA ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Bosnien- und Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Schweiz (bei Dritt... mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die deutsche Rentenversicherung Bund oder die DVKA zuständig. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Quebec, Korea,... mehr

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Rentenversicherungs-Beitrag... / 6 Reihenfolge der Tilgung

Schuldet der Versicherte dem Träger der Rentenversicherung Auslagen (des Trägers der Rentenversicherung), Gebühren, insbesondere Mahn- und Vollstreckungsgebühren, wie Gebühren zu behandelnde Entgelte für Rücklastschriften, Rentenversicherungsbeiträge, Säumniszuschläge, Zinsen, Geldbußen oder Zwangsgelder, so kann er bei der Zahlung bestimmen, welche Forderung zuerst getilgt werden so... mehr

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Beitragsschuldner / 1 Beschäftigungsverhältnis

Bei pflichtversicherten Beschäftigten ist nur der Arbeitgeber im Außenverhältnis gegenüber der Einzugsstelle Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Das gilt für die zur Zahlung des Vorruhestandsgeldes[1] Verpflichteten hinsichtlich der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entsprechend. Beitragsschuldner der Rentenversicherungsbeiträge im Verfahren ... mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 1 Grundregelung und Geltungsdauer

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften besteht, kann der Arbeitnehmer die Altersteilzeit nicht einseitig fordern oder einklagen. Hinweis Gleichbehandlungsgrundsatz Schließt der Arbeitg... mehr

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Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller... mehr

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Moldawien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Bosnien und Herzegowina / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Israel / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Kosovo / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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USA / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Serbien / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA. mehr

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Tunesien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist bei Selbstständigen für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Rentenversicherung Bund zuständig. mehr

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Quebec / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Korea / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Nordmazedonien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. mehr

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Indien / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Kanada / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Serbien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Chile / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Tunesien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Tunesien / 4.1.3 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Dies gilt für alle Personenkreise außer für selbstständig tätige Personen. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA. mehr

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Moldawien / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung von Ausnahmevereinbarungen erfolgt durch die DVKA. mehr

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Brasilien / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelleabzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Bosnien und Herzegowina / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA. mehr

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Nordmazedonien / 4.1.1 Krankenkasse

Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Kosovo / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA. mehr

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USA / 4.1.2 DVKA

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die DVKA zuständig. Auch die Beantragung der Ausnahmevereinbarung erfolgt ausschließlich über die DVKA. mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 10 Bezug von Kurzarbeitergeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Infolge von Kurzarbeit fällt die Hälfte der Altersteilzeitarbeit aus, sodass sich sein Arbeitsentgelt für die Altersteilzeit auf 1.000 EUR reduziert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt beträgt ebenfalls 1.000... mehr

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Indien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Sind keine Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Achtung Antrag an DRV noch in Papierform Der Antrag ist in diesem Fall noch mittels PDF-Fragebogen an die DRV Bund zu stellen. Die Bescheinigung selbst wird dann seitens der DRV Bund ebenfa... mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen, Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 8.000 EUR. Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis Beträgt das Regelarbeitsentgelt mindestens 90 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (= 7.605 EUR), entfällt die Verp... mehr

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Chile / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Sind keine Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Achtung Antrag an DRV noch in Papierform Der Antrag ist in diesem Fall noch mittels PDF-Fragebogen an die DRV Bund zu stellen. Die Bescheinigung selbst wird dann seitens der DRV Bund ebenfa... mehr

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Brasilien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Sind keine Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Achtung Antrag an DRV noch in Papierform Der Antrag ist in diesem Fall noch mittels PDF-Fragebogen an die DRV Bund zu stellen. Die Bescheinigung selbst wird dann seitens der DRV Bund ebenfa... mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 9 Bezug von Krankengeld

Sachverhalt Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer in der Arbeitsphase der Altersteilzeit ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Aufgrund einer längerer Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld gewährt. Der Aufstockungsbetrag (gesetzlicher Mindestbetrag) beträgt 400 EUR (20 % von 2.000 EUR). Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen? Ergebnis mehr