Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

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Übergangsbereich / 9.2 Insolvenzgeldumlage

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Dies bedeutet, dass die Insolvenzgeldumlage aus dem für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags reduzierten Arbeitsentgelt zu berechnen ist.mehr

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Beitragserstattung / 3.1 Für die Erstattung zuständige Versicherungsträger

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind grundsätzlich von dem Versicherungsträger zu erstatten, der diese Beiträge erhalten hat.mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.2 Zuständigkeit der gesetzlichen Rentenversicherungsträger

Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die deutsche Rentenversicherung Bund oder die DVKA zuständig. Die deutsche Rentenversicherung Bund ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Albanien, Australien, Brasilien, Chile, China, Indien, Japan, Kanada, Quebec, Korea,...mehr

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Vorsorgepauschale / 2 Teilbetrag für Rentenversicherung

Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind[1], wird im Rahmen der Vorsorgepauschale ein Teilbetrag für die Rentenversicherung berücksichtigt. Dieser Teilbetrag beträgt 2025 – unter Beachtung der Beitragsb...mehr

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Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr

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Altersteilzeit / 4.8 Übergangsbereich

Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen führt ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR sowohl in der Ansparphase als auch in der Entsparphase zur Anwendung des Übergangsbereichs. Dies gilt auch dann, wenn das vor Beginn der Altersteilzeit erzielte Arbeitsentgelt außerhalb des Übergangsbereichs lag. Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung im Übergangsbereich b...mehr

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Beitragserstattung / 11 Ausschluss der Erstattung verjährter Rentenversicherungspflichtbeiträge

Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten unter bestimmten Voraussetzungen als zu Recht entrichtete Beiträge.[1]mehr

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Menschen mit Behinderung / 4.2.1 Berechnung

Das Mindestarbeitsentgelt für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge beträgt 80 % der maßgeblichen Bezugsgröße (2026: 3.164 EUR; 2025: 2.996 EUR).[1] Da der Beitragsberechnung fiktive Arbeitsentgelte zugrunde gelegt werden, finden die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs [2] keine Anwendung.mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3 Lohnsteuerpauschalierung mit 20 %

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 20 % des Arbeitsentgelts erheben, wenn er auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale verzichtet, für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge entrichtet[1] und das Arbeitsentgelt die sv-rechtliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Der Solidaritätszuschlag...mehr

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Entsendebescheinigung / 3.3.3 Zuständigkeit der DVKA

Entsendebescheinigungen Werden keine Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung entweder die DVKA oder die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Die DVKA ist für die Ausstellung der Entsendebescheinigung für Entsendungen nach Bosnien- und Herzegowina, Israel, Kosovo, Marokko, Moldau, Montenegro, Schweiz (bei Dritt...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2 Umlagepflichtiges Arbeitsentgelt

Für die Insolvenzgeldumlage gilt das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen wird. Für die Berechnung der Umlage werden nur Bezüge herangezogen, die laufendes oder einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellen. Achtung Berücksichtigung...mehr

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Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

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Beitragserstattung / 8 Höhe der Erstattung

Beiträge werden grundsätzlich in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat. Wurde Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten erstattet. Hat ein Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge z. B. für Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt und hat der Versicherte die Beiträge ...mehr

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Altersteilzeit / 3 Voraussetzungen der Altersteilzeit

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss gemäß § 3 AltTZG eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden sein. Achtung Kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen...mehr

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Insolvenzgeldumlage / 2.2.10 Geringfügig Beschäftigte

Geringfügig entlohnt Beschäftigte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig; das Arbeitsentgelt ist demnach auch Bemessungsgrundlage der Insolvenzgeldumlage. Maßgebend ist das tatsächliche Arbeitsentgelt i. S. v. § 14 SGB IV. Die in der Rentenversicherung zu beachtende Mindestbemessungsgrundlage von zurzeit 175 EUR monatlich wird hier nicht herangezogen. Bei schwankend...mehr

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Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.5 Altersteilzeit

Der steuer- und beitragsfreie Aufstockungsbetrag ist nicht zu den (ggf.) beitragspflichtigen Arbeitgeberzuschüssen und sonstigen Einnahmen während einer Entgeltersatzleistung zu zählen.[1] Unabhängig davon, ob während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen zusätzliche Arbeitgeberleistungen i. S. d. § 23c Abs. 1 SGB IV gewährt werden, sind der Aufstockungsbetrag und die zusätz...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.2.6 Beitragszahlung bei nachträglich festgestellter Versicherungspflicht

Wird die Versicherungspflicht nachträglich festgestellt, sind rückwirkend ab Aufnahme der versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit die Beiträge nachzuzahlen.[1] Selbst wenn strittig gewesen ist, ob es sich bei der Tätigkeit als Lehrer/Erzieher um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt, sind die Rentenversicherungsbeiträge vom Begi...mehr

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Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

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Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 8 Sozialversicherung der Leistungsbezieher nach dem SGB II

Der Bezug von Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II begründet grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.[1] Die Beiträge sind pauschaliert, werden allein vom Jobcenter getragen und an den Gesundheitsfonds gezahlt. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld. In...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

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Handwerker / Zusammenfassung

Begriff Handwerker betreiben einen Gewerbebetrieb als Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks gemäß Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO). Der Betrieb muss handwerksmäßig betrieben werden und das Gewerbe vollständig umfassen bzw. in der Ausübung von Tätigkeiten bestehen, die für dieses Gewerbe wesentlich sind. Die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mehrfachbeschäftigung / 7 Übungsleiterfreibetrag

Handelt es sich bei dem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis um eine Nebentätigkeit als Übungsleiter (z. B. Sporttrainer), Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder um eine vergleichbare Tätigkeit, um eine künstlerische Nebentätigkeit oder um eine nebenberufliche Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen, so bleiben von den hierfür erhaltenen Vergütungen 3.300 EUR (...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 8.1 Meldesachverhalte, -schlüssel und Arbeitszeit

Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel Für geringfügig entlohnte Beschäftigte gilt grundsätzlich das Meldeverfahren, das auch für versicherungspflichtig Beschäftigte gilt. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Minijobber in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind mit dem Personeng...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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Rentner / 4.5 Rentner in Minijobs

Geringfügige Beschäftigungen von Rentnern sind grundsätzlich versicherungsrechtlich nach den allgemein gültigen Grundsätzen zu beurteilen. Wie bei allen geringfügig entlohnt Beschäftigten sind ggf. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen. Eine Anrechnung des Arbeitsentgelts auf die Rente erfolgt nicht. Die nachfolgende Übersicht stellt die Auswirkungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsständische Versorgung / 2 Besteuerung der Versorgungsbezüge

Für Renten aus berufsständischen Versorgungswerken gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Renten unterliegen seit dem Jahr 2005 der nachgelagerten Besteuerung.[1] Im Rahmen einer Übergangsregelung erfolgt die nachgelagerte Besteuerung bis 2040 gleitend. Dies gilt auch für unselbstständige Bestandteile der Rent...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.3 Abfindung bei Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge und im Insolvenzverfahren

Arbeitnehmer können eine der Höhe nach unbeschränkte Abfindung verlangen, wenn ihnen die Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind.[1] Ebenso möglich bleibt die Abfindung eines während eines Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanspruchs, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3 Abfindung

Mit dem Recht auf Übertragung der Versorgungsanwartschaften wurde die Abfindung in § 3 BetrAVG eingeschränkt. Das grundsätzliche Abfindungsverbot gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusagenerteilung für alle ab dem 1.1.2005 gezahlten Leistungen und zu diesem Zeitpunkt bestehenden gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der bAV. Einzig laufende Leistungen sind aus Vertrauenssc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5 Rentenversicherungspflicht trotz Selbstständigkeit

Hat der Auftraggeber den Versicherungsstatus des Auftragnehmers gewissenhaft geprüft und gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei diesem um einen Selbstständigen handelt, fallen für den Auftraggeber keine Sozialversicherungsbeiträge an. Praxis-Tipp Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Um das Auftragsverhältnis nicht zu belasten, sollte der Auftragnehmer darauf hingewi...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.6 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bei Tod des Versicherten

Hat ein Verstorbener bis zu seinem Tode die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt, sodass kein Anspruch auf Rente wegen Todes besteht, werden die von dem Verstorbenen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet. Halbwaisen haben aber nur dann einen Anspruch auf Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden ist. Mehreren Waisen steht d...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5 Erstattung zu Recht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge

Selbst wenn Beiträge zu Recht entrichtet worden sind, besteht oftmals weder ein Anspruch auf freiwillige Versicherung noch auf Rente. In diesen Fällen sieht das SGB VI die Erstattung der Versichertenanteile der Rentenversicherungsbeiträge sowie der vollen Höherversicherungsbeiträge – gleichgültig, wer diese getragen hat – vor. Hinweis Zeitpunkt der Antragstellung Die Erstattung...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 2 Erstattung von Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Ersatzanspruchs

Der Arbeitgeber hat der Bundesagentur für Arbeit (BA) die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu erstatten, wenn die Agentur für Arbeit zunächst Arbeitslosengeld zahlt und sich anschließend herausstellt, dass der Arbeitgeber für den gleichen Zeitraum noch Arbeitsentgelt zu zahlen hat.[1] Der Anspruch auf dieses Arbeitsentgelt ist auf die Agentur fü...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.3 Beanstandungsschutz für Rentenversicherungsbeiträge

Ein Beanstandungsschutz für zu Unrecht gezahlte Pflichtbeiträge für abhängig Beschäftigte ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV. § 26 Abs. 1 Satz 3 SGB IV fingiert darüber hinaus Pflichtbeiträge nach Ablauf einer 4-jährigen Frist als zu Recht entrichtete Beiträge. Dieser sog. Beanstandungsschutz gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer auf die Wirksamkeit der Beitr...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.5 Regelaltersgrenze erreicht und kein Erfüllen der allgemeinen Wartezeit

Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit (60 Monate) nicht erfüllt haben, erhalten auf Antrag die entrichteten Rentenversicherungsbeiträge erstattet. Wird nach Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze erneut eine Beschäftigung aufgenommen, ist diese Beschäftigung rentenversicherungsfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.3 Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten zahlen den von ihnen zu tragenden Anteil am Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an die Künstlersozialkasse.[1] Diese zahlt den Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeitrag an die zuständige Krankenkasse. Soweit Arbeitseinkommen in der Krankenversicherung als beitragspflichtige Einnahme heranzuziehen ist, zahlen die Versicherten di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 2.6 Unternehmer und Selbstständige

Unternehmer zahlen die Beiträge zur Unfallversicherung für die eigene Versicherung[1] und für die Versicherung der Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft, sobald der Beitragsbescheid erteilt ist.[2] In der Rentenversicherung zahlen versicherungspflichtige Selbstständige den Rentenversicherungsbeitrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem in der Beitragszahl...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.1 Leistungsinanspruchnahme für Erstattungszeitraum

Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung[1] ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer der Anspruch auf eine später zu erbringende Leistung, n...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.4 Kein Erstattungsanspruch für Ausländer nach Rückkehr ins Heimatland

Für die Prüfung des Rechts auf freiwillige Versicherung ist auch eine Pflichtversicherung aufgrund von Rechtsvorschriften eines der übrigen Mitgliedstaaten der EU zu berücksichtigen. Somit kann auch ein in der Bundesrepublik beschäftigter Ausländer nach der Rückkehr in sein Heimatland unter Umständen freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung leisten, auch wenn er...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.3 Ausschluss der Erstattung

Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn während einer Versicherungsfreiheit oder Befreiung von der Versicherungspflicht von dem Recht der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht wurde oder solange Versicherte als Beamte oder Richter auf Zeit oder auf Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst versicherungsfrei oder nur befristet von der Versicheru...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.7 Höhe des Erstattungsbetrags

Die zu Recht entrichteten Rentenversicherungsbeiträge werden in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat.[1] Dabei ist durchaus eine prozentuale Errechnung des Erstattungsbetrags nach der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zulässig. War mit dem Arbeitnehmer ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird dem Arbeitnehmer nur der vom Arbeitgeber getragen...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.2 Allgemeine Wartezeit durch Versicherungsfreie/-befreite wird nicht erfüllt

Beiträge werden auf Antrag auch Versicherten erstattet, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Dies gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit versicherungsfrei sind.mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 9.2 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Für die Bearbeitung des Antrags auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Rentenversicherungsbeiträge ist der Rentenversicherungsträger zuständig, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: Seit Beginn des Erstattungszeitraums sind Leistungen (zur medizinischen Rehabilitation bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Rente) beantragt, bewilligt oder gewährt worden. Die Bei...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 10 Verzinsung der Beitragserstattung

Die Rentenversicherungsbeiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben.[1] War mit dem Versicherten ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten jedoch erstattet. Anlässlich der Beitragserstattung wird oftmals die Frage nach dem durch die irrtümliche Beitragsentrichtung entstandenen Zi...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.1 Erstattung bei Wegfall der Versicherungspflicht

Versicherte, bei denen die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entfällt, ohne dass das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht (z. B. Beamte), können die Erstattung der Beiträge beantragen. Der Grund für den Wegfall der Versicherungspflicht ist unerheblich (z. B. Aufgabe der Beschäftigung, Rückkehr ins Ausland, Übernahme ins Beamtenverhältnis). Es...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 7 Fehlversicherung in der Rentenversicherung

Eine "Fehlversicherung" liegt vor, wenn die Rentenversicherungsbeiträge an die knappschaftliche Rentenversicherung gezahlt wurden, obwohl sie für die allgemeine Rentenversicherung bestimmt waren. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall. Diese Fehlversicherung zwischen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung wird in der Weise berichtigt, ...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.2 Ausschluss der Erstattung verjährter Rentenversicherungs-Pflichtbeiträge

Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten als zu Recht entrichtete Beiträge, wenn sie – trotz fehlender Versicherungspflicht – bei einer Betriebsprüfung nicht beanstandet wurden. Eine Erstattung ist dann nicht mehr möglich. Diese Regelungen sind auch für zu Unrecht entrichtete Beiträge nach Ablauf der für die Erstattung maßgebenden Verjährung...mehr