Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsbeitrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Korea / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Sind keine Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Achtung Antrag an DRV noch in Papierform Der Antrag ist in diesem Fall noch mittels PDF-Fragebogen an die DRV Bund zu stellen. Die Bescheinigung selbst wird dann seitens der DRV Bund ebenfa... mehr

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Kanada / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Sind keine Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Achtung Antrag an DRV noch in Papierform Der Antrag ist in diesem Fall noch mittels PDF-Fragebogen an die DRV Bund zu stellen. Die Bescheinigung selbst wird dann seitens der DRV Bund ebenfa... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3.3 Abfindung bei Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge, im Insolvenzverfahren und bei Liquidation von Pensionskassen

Arbeitnehmer können eine der Höhe nach unbeschränkte Abfindung verlangen, wenn ihnen die Rentenversicherungsbeiträge erstattet worden sind.[1] Ebenso möglich bleibt die Abfindung eines während eines Insolvenzverfahrens erdienten Betriebsrentenanspruchs, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur... mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 3 Abfindung

Mit dem Recht auf Übertragung der Versorgungsanwartschaften wurde die Abfindung in § 3 BetrAVG eingeschränkt. Das grundsätzliche Abfindungsverbot gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Zusagenerteilung für alle ab dem 1.1.2005 gezahlten Leistungen und zu diesem Zeitpunkt bestehenden gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der bAV. Einzig laufende Leistungen sind aus Vertrauenssc... mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.1.1 Wirksam gezahlte Pflichtbeiträge

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten u. a. Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Die Wirksamkeit von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt die Zulässigkeit und eine fristgerechte Beitragszahlung voraus. Fehler hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung (z. B. Zahlung der Beiträge in falscher Höhe bzw. a... mehr

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Philippinen / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Uruguay / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Australien / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Türkei / 4.1.1 Krankenkasse

Sind Rentenversicherungsbeiträge abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. mehr

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Australien / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Sind keine Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Achtung Antrag an DRV noch in Papierform Der Antrag ist in diesem Fall noch mittels PDF-Fragebogen an die DRV Bund zu stellen. Die Bescheinigung selbst wird dann seitens der DRV Bund ebenfa... mehr

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Uruguay / 4.1.2 Rentenversicherungsträger

Sind keine Rentenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse als Einzugsstelle abzuführen, ist für die Ausstellung der jeweiligen Bescheinigung die deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Achtung Antrag an DRV noch in Papierform Der Antrag ist in diesem Fall noch mittels PDF-Fragebogen an die DRV Bund zu stellen. Die Bescheinigung selbst wird dann seitens der DRV Bund ebenfa... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbe) Beiträge des ArbG zu einer ausländischen Pensionskasse nach § 3 Nr 62 S 4 EStG aF (bis einschließlich VZ 2017)

Rn. 2160 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines § 3 Nr 62 S 4 EStG aF (bis einschließlich VZ 2017) befreite Beiträge des ArbG zu einer Pensionskasse, wenn der ArbN bei diesem ArbG nicht im Inland beschäftigt war und der ArbG keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Inland leistete (für die Schweiz s BFH BStBl II 2016, 650). Rn. 2161 Stand: EL 170 – ET: 01/2024... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bca) Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs 1 Nr 1 Buchst a ATG (§ 3 Nr 28 Fall 1 EStG)

Rn. 1095 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 2 ATG bestimmt den begünstigten Kreis der ArbN. Sie müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen: mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 5 Rentenversicherungspflicht trotz Selbstständigkeit

Hat der Auftraggeber den Versicherungsstatus des Auftragnehmers gewissenhaft geprüft und gelangt zu dem Ergebnis, dass es sich bei diesem um einen Selbstständigen handelt, fallen für den Auftraggeber keine Sozialversicherungsbeiträge an. Praxis-Tipp Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Um das Auftragsverhältnis nicht zu belasten, sollte der Auftragnehmer darauf hingewi... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 9 Beschäftigung von früheren Beamten

Sachverhalt Eine im November 2026 neu eingestellte Fachkraft im Alter von 68 Jahren war im früheren Berufsleben bis zur Frühpensionierung bei der Stadt X verbeamtet beschäftigt. Er erhält einen Monatslohn von 2.000 EUR. Kann die steuerfreie Aktivrente in Anspruch genommen werden? Ergebnis Ja, die frühere Beamtentätigkeit ist kein Ausschlusskriterium für die steuerfreie Aktivre... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 1 Zwölftelung

Sachverhalt Ein Beschäftigter, der im April die Regelaltersgrenze erreicht hat, nimmt ab Mai 2026 eine neue Beschäftigung auf. Er erhält einen monatlichen Arbeitslohn von 2.000 EUR. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge. Ergebnis Der neue Beschäftigte erfüllt ab Mai 2026 die Voraussetzungen für die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Monatlich... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 11 Aktivrentner mit Dienstwagen

Sachverhalt Ein 2026 in Teilzeit im Außendienst angestellter Vollrentner (Alter 68) erhält neben einem Monatsgehalt von 1.500 EUR einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 50.000 EUR. Eine erste Tätigkeitsstätte liegt nicht vor. In welchem Umfang kann der Arbeitslohn steuerfrei bleiben? Ergebnis Der Beschäftigte erfüllt im Jahr 2026 die Voraussetzungen für die Aktivrente nac... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 13 Aktivrente mit Nachtzuschlägen

Sachverhalt Ein Beschäftigter hat die Regelaltersgrenze erreicht und wird von einem Unternehmen als Wachmann an mehreren Tagen ausschließlich nachts (zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens) eingesetzt. Er erhält einen Stundenlohn von 20 EUR zzgl. 25 % Nachtzuschlag. Im Mai 2026 kommt der Beschäftigte auf 100 Arbeitsstunden. Der Arbeitgeber führt für den Beschäftigten Rente... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 2 Neueinstellung im laufenden Monat

Sachverhalt Am 16.3.2026 wird eine 67-jährige Fachkraft mit langjähriger Berufserfahrung befristet neu angestellt. Vereinbart ist ein Monatslohn von 4.000 EUR, der im März zur Hälfte ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber entrichtet auf den Arbeitslohn Rentenversicherungsbeiträge. Übermittelt werden ELStAM mit der Steuerklasse I. Wie ist die Lohnsteuer für März/April 2026 zu ermit... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 8 Gehaltsoptimierung bei Aktivrentnern

Sachverhalt Einer in Teilzeit weiterbeschäftigten Vollrentnerin (Regelaltersgrenze erreicht) werden im Jahr 2026 zusätzlich zu ihrem Monatsgehalt von 2.000 EUR ein Job-Ticket für die Wege zur Arbeit und ein seniorengerechtes Smartphone, auch zur privaten Nutzung, überlassen. Zudem führt der Arbeitgeber weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für die Beschäftigte ab. In welcher... mehr

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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 10 Altersentlastungsbetrag und Geschäftsführer

Sachverhalt Ein Geschäftsführer (nicht am Unternehmen beteiligt) wird auch im Rentenalter weiterbeschäftigt und erhält im Jahr 2026 einen Arbeitslohn von 4.000 EUR monatlich. Sein 64. Lebensjahr hat er in 2022 vollendet. Ergebnis Auch ein Geschäftsführer erfüllt grds. die Voraussetzungen für die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Monatlich kann der Arbeitslohn bis zur Höhe von 2... mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.4 Aufgrund der Entgeltersatzleistungen zu entrichtende Beiträge

Rz. 13 Die aufgrund der Zahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld usw. angefallenen Sozialversicherungsbeiträge sind in voller Höhe vom eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger zu erstatten und fließen somit in voller Höhe in den Erstattungsbetrag ein. Der Grund: In der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bunde... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aktivrente / 1.4 Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung

Weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Arbeitgeber für diese Leistungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten hat. In Betracht kommen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (und bei denen die Beiträge von den Versicherten und von den Arbeitgebern je zur Hälfte getragen werden)[1], Beschäftigte im sog. Übergangsbereich (i... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Aktivrente / Zusammenfassung

Begriff Mit der steuerfreien Aktivrente werden ab 2026 finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter gewährt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, erhält den Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Steuerbefreiung wird neben dem Grundfreibetrag gewährt (2026: 12.348 EUR); es gibt keinen steuererhöhend... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aktivrente / 1.1 Grundsätze

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag. Nach dem ab 2026 in das Gesetz eingefügten § 3 Nr. 21 EStG [1] sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit bis zu einer Höhe von 2.000 EUR monatlich, insgesamt 24.000 EUR im Jahr, steuerfrei. Die Regelung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Gewährung erfolgt regelmäßig bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Begünstigt sind un... mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 2.1 Vorteile

Sozialversicherungsschutz für die Arbeitnehmer bleibt auch während der Freistellungsphase erhalten. Arbeitnehmer erhalten zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge, um die finanziellen Nachteile bei der späteren Altersrente auszugleichen. Mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen umsetzbares, auf viele betroffene Arbeitnehmer skalierbares Modell. Durch die meistens frühzeitige Pl... mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 2 Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht älteren Arbeitnehmern (ab Vollendung des 55. Lebensjahres) einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente. Unter den Rahmenbedingungen des Altersteilzeitgesetzes können Arbeitgeber entsprechende Vereinbarungen in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorsehen. Es gibt verschiedene Modelle, z. B. das Blockmodell (zunäch... mehr

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Beschäftigung: Möglichkeite... / 2.2 Nachteile

Arbeitgeber haben Aufstockungsbeträge auf das gezahlte Arbeitsentgelt von mindestens 20 % des Regelarbeitsentgelts zu zahlen und müssen zusätzlich erhöhte Rentenversicherungsbeiträge finanzieren.[1]. Nur möglich, wenn entsprechende tarifliche/betriebliche Regelungen bestehen und damit im Regelfall auch für einen (zu großen) betrieblichen Personenkreis zugänglich. Die Einrichtu... mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au... mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 2.2 Zahlungsverpflichtung der Künstlersozialkasse

Rz. 5 Die KSK ist gemäß § 169 Nr. 2 Beitragsschuldnerin. Sie ist nach § 175 Abs. 2 zur Zahlung eines Beitrags unmittelbar an den Träger der Rentenversicherung (§ 173) nur insoweit verpflichtet, als der versicherte Künstler oder Publizist seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung nach dem KSVG (§ 15 KSVG) an die KSK gezahlt hat. Eine Zahlungsverpflichtung der KSK besteht a... mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 11 Als Parallelvorschrift in der Arbeitslosenversicherung ist § 349a SGB III i. V. m. § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu nennen. Die Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen werden von den Pflegeleistungsträgern getragen, denn zu den nach dem SGB XI vorgesehenen Leistungen gehören auch die Leist... mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.3 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Rz. 6 Wenn der unständig Beschäftigte lediglich bei einem Arbeitgeber tätig gewesen ist, führt dieser die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab. Ist bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet worden und übersteigt das Arbeitsentgelt insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze, so sind nach Abs. 1 Satz 3 die einzelnen unständigen Beschäftigungen nur anteilig zu berücks... mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.2 Hintergrund und Entwicklung seit 1.4.1999

Rz. 10 Die Auferlegung eines Beitrags i. H. v. zunächst 12 % (ab 1.7.2006: 15 %) für den Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter ab 1.4.1999 (vgl. auch § 172 Abs. 3) beruhte darauf, dass die Belastung der Arbeitgeber, aber auch der Versicherten gegenüber dem früheren Recht nicht erhöht werden sollte. Weil der Arbeitgeber nach dem bis zum 31.3.1999 geltenden Recht eine Pauschal... mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.2 Vereinbarungen nach § 176 Abs. 2

Rz. 4 Das Verfahren über die Zahlung und Abrechnung der Beiträge für Bezieher von Sozialleistungen (nicht nur Krankengeld und Verletztengeld) können die Leistungsträger und die Deutsche Rentenversicherung Bund (bis 31.12.2004: die Träger der Rentenversicherung) gemäß Abs. 2 Satz 1 durch Vereinbarungen regeln. Solche Vereinbarungen haben die Rentenversicherungsträger bislang ... mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.3 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Abs. 1 Nr. 1/§ 20 SGB IV)

Rz. 7 Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leisten, erhalten lediglich freie Kost, Unterkunft und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld (bis zu 6 % der Beitragsbemessungsgrenze, §... mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200... mehr

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Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.1.1995 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 1 Nr. 31 des RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.10.2005 geändert. Rz. 2 § 176a ermächtigt die in ihr genannten Verbände, Vereinbarungen zu treffen über Zahlung und Abrechnung der für die nicht erwerbs... mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 3 Literatur

Rz. 35 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3 ff., 15. Hampel, Die Änderung des Altersteilzeitgesetzes durch... mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention v. 27.6.2017 (BGBl. I S. 2070) mit Wirkung zum 5.7.2017 geä... mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.2 Bezieher von Krankengeld oder Verletztengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 4 Parallelvorschriften sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 1 SGB V (zum Verletztengeld), § 59 Abs. 2, Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 SGB XI und § 347 Nr. 5b SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 RVO, § 112b Abs. 1 Satz 2 HS. 1 AVG und § 130b Abs. 1 RKG Anders als im Rahmen des § 166 unterscheidet das Gesetz in § 170 zwische... mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,... mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 2.2 Abs. 2 bis 4

Rz. 3 Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Betrag zu bestimmen, der vom Bund für Kindererziehungszeiten an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.12.2004: der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) pauschal zu zahlen ist (vgl. § 178 Abs. 3; bis 31.12.2001: § 279g a. F.). Dabei handelt es sich nicht um ech... mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen für Seeleute

Rz. 7 Parallelvorschriften für Seeleute sind für den Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 233 SGB V und für den Bereich der Arbeitslosenversicherung § 344 Abs. 1 SGB III. Nach der Neufassung des Abs. 2 durch Art 6 Nr. 8a des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. ... mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.3 Fiktion der Beitragszahlung (Abs. 3)

Rz. 6 Sofern der Träger der Rentenversicherung gleichzeitig Träger der Rehabilitation ist, gelten gemäß Abs. 3 Satz 1 die Beiträge als gezahlt. Durch diese Fiktion wird eine Beitragszahlung des Rentenversicherungsträgers an sich selbst vermieden, sie ändert aber nichts an der Pflicht zur Beitragstragung, was namentlich Bedeutung hat, wenn der zweitangegangene Rehabilitations... mehr

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Jansen, SGB VI § 175 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 40 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2025 geändert. Rz. 1a Vorg... mehr

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Jansen, SGB VI § 171 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Betroffen von der Vorschrift sind nicht nur diejenigen freiwillig Versicherten, die nach § 7 oder § 232 laufende freiwillige Beiträge zu zahlen berechtigt sind, sondern auch diejenigen Personen, die aufgrund besonderer Vorschriften (§§ 204 bis 207 – gemäß § 208 a. F. bis zum 10.8.2010 auch bei Kindererziehungszeiten – und §§ 284, 285) zur Nachzahlung freiwilliger Beitr... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Minijobs, geringfügige Besc... / 7.1 Pauschale Lohnsteuer von 2 % für Arbeitnehmer mit einem Minijob

Zahlt der Arbeitgeber den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 %, hat er die Möglichkeit, die Lohnsteuer pauschal mit 2 % vom Arbeitsentgelt zu berechnen.[1] Eine individuelle Versteuerung erfolgt dann nicht. Vorteil: In der 2 %igen Pauschalsteuer sind die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und auch die Kirchensteuer enthalten (der 2 %ige Pauschalsteuersatz ist auch... mehr

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Minijobs, geringfügige Besc... / 4 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung

Die monatliche Mindestbeitragsbemessungsgrundlage beträgt 175 EUR. Aufgrund der Rentenversicherungspflicht muss der geringfügig Beschäftigte seine Pauschalbeiträge zum vollwertigen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken. Er trägt dann die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem Mindestbeitrag. Praxis-Beispiel Berechnung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmer... mehr