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Praxis-Beispiele: Aktivrente / 11 Aktivrentner mit Dienstwagen

Marcus Spahn
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Sachverhalt

Ein 2026 in Teilzeit im Außendienst angestellter Vollrentner (Alter 68) erhält neben einem Monatsgehalt von 1.500 EUR einen Dienstwagen mit einem Listenpreis von 50.000 EUR. Eine erste Tätigkeitsstätte liegt nicht vor. In welchem Umfang kann der Arbeitslohn steuerfrei bleiben?

Ergebnis

Der Beschäftigte erfüllt im Jahr 2026 die Voraussetzungen für die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG. Der Arbeitgeber muss trotz des Rentenbezugs Rentenversicherungsbeiträge abführen. Monatlich kann der Arbeitslohn bis zur Höhe von 2.000 EUR steuerfrei ausgezahlt werden. Begünstigt sind einmalige und laufende Einnahmen, als Barlohn ebenso wie als Sachbezüge. Damit kann auch der Dienstwagen in die Aktivrente einbezogen werden. Bei einem Bruttolistenpreis von 50.000 EUR beträgt der monatliche geldwerte Vorteil nach der 1-%-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) 500 EUR. Insgesamt ergibt sich ein monatlicher Bruttolohn von 2.000 EUR, der komplett steuerfrei bleibt.

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