Rz. 25

Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703.

Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292.

Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 314.

Erkelenz, Nachversicherung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI: Rentenversicherungsrechtlicher Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften "ähnlichen Gemeinschaften" – Anm. zu: BSG, Urteil v. 22.3.2021 – B 13 R 20/19 R, jurisPR-SozR 19/2021 Anm. 3.

Freudenberg, Neues zu Minijobs und Nebentätigkeiten in der Sozialversicherung, B+P 2018, 704.

Füssel, Rentenversicherungspflicht von Rechtsreferendaren in der Anwalts- und Wahlstation, DB 2010, 728.

Hauner, Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten – Teil 2 –, Die Beiträge 2022, 1.

Hauner, Die versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten – Teil 3 –, Die Beiträge 2022, 37.

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Entscheidung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg, GABl BW 2023 S. 160.

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Entscheidung des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg über die Erstreckung der Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach § 5 Abs 1 Satz 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg auf weitere Beschäftigungen, GABl BW 2023 S. 162.

Latzel, Zeitgeringfügige Beschäftigung und Berufsmäßigkeit – Insbesondere zur Sozialversicherungspflicht ausländischer Saisonarbeiter, NZS 2022, 281.

Marburger, Neuregelungen bei kurzzeitig geringfügig Beschäftigten – Zum 1. Januar 2019 ändern sich sozialrechtliche Vorschriften, SuP 2018, 411.

Marburger, Beschäftigte Altersrentner, DÖD 2017, 127.

Ministerium des Innern und für Sport Hessen, Versicherungsfreiheit der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und sonstigen Beschäftigten im Land Hessen in der Sozialversicherung und Allgemeine Gewährleistungsentscheidung, StAnz HE 2022, 1414.

Naumann, Wenn der Minijob plötzlich kein Minijob mehr ist – Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, ZM 2019 Nr. 11, 42.

Schlegel, Geringfügige Beschäftigung, Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts 2021, 1167 (Festschrift für Ulrich Preis zum 65. Geburtstag).

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, SVLFG-Information 031/2022.

Zähle, Verhältnis von Beamtenversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung, NZS 2019, 41.

 

Rz. 26

Die bloße Ausübung der mit dem Wahlamt des Bürgermeisters in der kommunalen Selbstverwaltung verbundenen Aufgaben als Organ erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Beschäftigung; besteht jedoch die Verpflichtung zur Wahrnehmung weisungsgebundener Verwaltungsaufgaben und erhält der Bürgermeister eine pauschale Aufwandsentschädigung, die normativ die Grenze einer ehrenamtlich eingeordneten Tätigkeit überschreitet, liegt Beschäftigung vor:

BSG, Urteil v. 27.4.2021, B 12 R 8/20 R.

Der rentenversicherungsrechtliche Begriff der mit geistlichen Genossenschaften oder Diakonissengemeinschaften "ähnlichen Gemeinschaften" beschreibt einen Typus und erfasst Gruppen von Personen, die durch gemeinsame Anschauungen religiöser oder weltanschaulicher Art untereinander verbunden sind und die zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen religiösen bzw. weltanschaulichen Ziele ein Leben führen, das mit demjenigen in geistlichen Genossenschaften und Diakonissengemeinschaften weitgehend übereinstimmt:

BSG, Urteil v. 22.3.2021, B 13 R 20/19 R.

Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus:

BSG, Beschluss v. 12.12.2018, B 12 KR 32/18 B.

Zur Versicherungsfreiheit zeitgeringfügiger Beschäftigungen:

BSG, Urteil v. 5.12.2017, B 12 R 10/15 R.

Versicherungsfreiheit sog. Ehrenbeamter:

BSG, Urteil v. 23.9.1980, 12 RK 41/79.

Versicherungsfreiheit ehemaliger Berufssoldaten, die nach dem Personalstärkegesetz in den Ruhestand versetzt worden sind:

BSG, Urteil v. 22.2.1996, 12 RK 3/95.

Vereinbarkeit der Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung mit EG-Recht, obwohl von dieser Regelung erheblich mehr Frauen als Männer betroffen sind:

EuGH, Urteil v. 14.12.1995, C-444/93; EuGH, Urteil v. 14.12.1995, C-317/93.

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