Grundlage für eine ausreichende finanzielle Absicherung im Alter ist das sogenannte "Drei-Säulen-Prinzip". Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung. Sie allein reicht zukünftig nicht mehr aus. Daher werden die zweite und dritte Säule, die betriebliche und private Altersvorsorge für die Arbeitnehmer immer wichtiger. Der Gesetzgeber hat die Besteuerung der Altersbezüge ab dem Kalenderjahr 2005 umgestellt. Schrittweise werden die Renten nachgelagert besteuert , gleichzeitig werden dafür die Rentenversicherungsbeiträge der aktiv Versicherten schrittweise steuerlich befreit .

Arbeitnehmer haben seit dem 1.1.2002 einen verbindlichen Rechtsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung anzubieten und ihnen die Möglichkeit zu geben, zukünftige Gehaltsansprüche umzuwandeln, wenn sie dies verlangen.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet gegenüber der privaten Vorsorge erhebliche Vorteile, die Regelungen sind allerdings sehr komplex.[1]

Wir empfehlen daher Klein- und Mittelbetrieben, soweit sie derartige Leistungen zukünftig gewähren wollen, fachlichen externen Rat einzuholen und auch die Abwicklung ggf. extern durchführen zu lassen.

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