Das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich mit Verfügung vom 26.1.2016 den verfahrensrechtlichen Details zum Zwangsruhen eines Einspruchsverfahrens. Einspruchsführer können sich anhand der Weisung einen guten Überblick über die Abläufe in ruhenden Einspruchsverfahren verschaffen.mehr
Unterbricht ein Gericht das Verfahren, ohne in der Sache zu entscheiden, erhält der Anwalt auch dann keine weitere Verfahrensgebühr, wenn der Fall erst nach zwei Jahren wieder verhandelt und dann entschieden wird. Grund: § 15 RVG greift nicht, denn die Unterbrechung erledigt nur vorübergehend das Verfahren und bewirkt aber keine Erledigung des anwaltlichen Auftrags.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das FA kann die durch Berufung auf ein vorgreifliches Verfahren bewirkte Verfahrensruhe durch einen Vorläufigkeitsvermerk derselben Reichweite beenden.mehr
Die OFD Magdeburg fasst mit Verfügung vom 10.8.2012 die aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung von Erstattungszinsen zusammen und erklärt, wann die Finanzämter eine Aussetzung der Vollziehung gewähren und Einsprüche ruhend stellen.mehr