Auswirkungen von neuen Feiertagen in der Pflegeversicherung

In Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen ist geplant und teilweise schon beschlossen, den Reformationstag am 31. Oktober in einen arbeitsfreien Feiertag umzuwandeln. Die Arbeitgeber fordern in den betroffenen Bundesländern eine Erhöhung des Pflegebeitrags.

Nach Bundesrecht sei «zwingend vorgeschrieben», dass bei einer Erhöhung der Zahl der Feiertage gegenüber dem Stand vor Einführung der Pflegeversicherung 1994 der Pflegebeitrag der betroffenen Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte steigen müsse, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, der «Bild»-Zeitung (10.4.2018).

Erhöhung des Pflegebeitrags nur bei Feiertag der immer auf einen Werktag fällt

Allerdings gilt das nach dem Sozialgesetzbuch XI nur bei einem «Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt» - und dies ist beim Reformationstag nicht der Fall. Deshalb hält etwa der Bremer Senat die Arbeitgeberforderung für abwegig: Da der Reformationstag auch auf einen Samstag oder Sonntag fallen könne, gebe es «keine Ansatzpunkte für eine automatische Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge für die Pflegeversicherung», sagte Senatssprecher André Städler der Zeitung.

Was würde die Arbeitgeberforderung die Beschäftigten kosten?

Die Arbeitgeberforderung könnte die Beschäftigten in den betroffenen Ländern nach Angaben der Zeitung netto bis zu 265,50 Euro im Jahr kosten. Geplant und teilweise schon beschlossen ist die Einführung des arbeitsfreien Feiertags am Reformationstag in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen. In den ostdeutschen Bundesländern ist der Tag bereits seit langem arbeitsfrei.

Steigender Beitrag bei Erhöhung der werktäglichen Feiertage

Bei der Einführung der Pflegeversicherung als neuer Zweig der Sozialversicherung hatte die Wirtschaft 1994 wegen der damit steigenden Lohnnebenkosten auf einer Entlastung bestanden. Deshalb war der Buß- und Bettag als bundesweiter Feiertag abgeschafft worden. Im Gesetz wurde aber auch festgeschrieben, dass der Beitrag der Beschäftigten steigt, wenn die Zahl der werktäglichen Feiertage in ihrem Bundesland über den Stand vor Einführung der Pflegeversicherung erhöht werden sollte.

dpa