Unterhaltsvorschussreform 2017
Trotz Personalaufbau und obwohl der Bund mit der Bund-Länder-Finanzreform zusagte, sich stärker an den Kosten zu beteiligen, scheint es mit den Ressourcen noch zu hapern.
Schleppende Bearbeitung, monatelanges Warten
Im Berliner Jugendamt Marzahn-Hellersdorf kamen von Juli bis Dezember 2017 aufgrund der Gesetzesänderung 3690 Anträge neu hinzu. Davon waren Anfang Januar 1950 Anträge bearbeitet.
Noch schleppender geht es im Landkreis Zwickau voran. Ca. vier Monate dauert ein Bewilligungsverfahren. Bis zum Stichtag 30. November wurden ca. 3000 gestellt. Bewilligt wurden bis Ende Januar ca. 650. Die Personalprobleme beruhen nach Auskunft des Zwickauer Landrats auch auf der (offensichtlich unrealistischen) Bedarfsprognose der Bundesregierung, als die Gesetzesreform in Kraft trat.
In manchen Fällen bewirkt die Reform eine finanzielle Verschlechterung
Für Alleinerziehende mit wenig Gehalt, die bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, erhielten, wirkt sich die Reform beim Unterhaltsvorschuss u.U. sogar anspruchsmindern aus, da der Unterhaltsvorschuss, wenn er die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen bewirkt, dies nicht in manchen Fällen ausgleichen kann.
Der Unterhaltsvorschuss wird auf den Kinderzuschlag voll angerechnet, was zu einem Wegfall der Leistung führt. Beim Wohngeld zählt er zum anspruchsrelevanten Einkommen. Entfallen beide Sozialleistungen, ist automatisch auch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für die betroffenen Kinder gestrichen.
Unterhaltsvorschussreform: schleppende Gesetzgebung, schleppende Umsetzung
Am 1.6.2017 hat der Bundestag das für die Reform benötigte Geld, das zur Verzögerung der Reform um ein halbes Jahr geführt hat, mit der Bund-Länder-Finanzreform gebilligt,
- am 2.6. wurde das Gesetz beschlossen.
- Mit Verzögerung hatte es der Bundespräsident unterzeichnet,
- nun ist es am 18.8. in Kraft getreten, nachdem es am 17.8.2017 im BGBl. 2017 (S. 3122) verkündet wurde.
Nun gibt es keinen Grund mehr für die zuständigen Jugendämter, die sich türmenden Anträge nicht nach neuem Recht zu bearbeiten.
Warum dauerte es so lange?
Nicht nur der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter hatte die langsame Umsetzung des Gesetzes kritisiert.
Nachdem zunächst die Finanzierung und die Personaldecke, insbesondere aus Sicht der Kommunen, verhinderte, dass die Reform zum Jahresanfang in Kraft trat, gab es nun andere Hemmnisse.
Dem Bundespräsidenten wurde die Neuerung erst am 19. Juli im Gesamtpaket mit anderen Neuregelungen vorgelegt. Dies Gesetzespaket prüfte er lange, da er Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer anderen Vorschrift innerhalb des Pakets hatte. Schließlich unterschrieb er, um das Inkrafttreten der anderen 22 Vorschriften, darunter die Neuerung zum Unterhaltsvorschuss, nicht zu verzögern.
Bescheide werden erst nach dem Inkrafttreten bearbeitet, also nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Die #Antragsfrist für den #reformierten Unterhaltsvorschuss ab 1.7. wurde bis zum 30.9. #verlängert.
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Antragsfrist für Unterhaltsvorschuss bis September verlängert
Normalerweise kann Unterhaltsvorschuss nicht rückwirkend beantragt werden.
In diesem Fall reicht aber laut Bundesfamilienministerium auch eine Antragstellung bis spätestens zum 30.9.2017, um Ansprüche rückwirkend ab dem 1.7.2017 geltend zu machen.
Das dürfte nicht zuletzt auch dem Entzerren des Antragsansturms auf die Sachbearbeiter geschuldet sein, aber auch den vielen Verzögerungen, die es berechtigten Eltern erschwert, auf dem Laufenden zu bleiben.
Das zuständige Amt für den Unterhaltsvorschussantrag
Für Erstantragsteller hilfreich: Das zuständige Jugendamt für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist das örtliche Jugendamt. Das ist in einem Stadtkreis die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Landkreis wohnen, das Landratsamt.
Das Antragsformular kann man beim Jugendamt abholen oder es sich zuschicken lassen. Bei manchen Jugendämtern gibt es das Antragsformular auch im Internet.
Was ist neu nach der Unterhaltsvorschussreform 2017?
Mit Zustimmung des Bundesrates hat der Deutsche Bundestag nach langen Beratungen endlich den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet.
Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes soll der wachsenden Kinderarmut gegensteuern und war schon zum Jahresanfang 2017 geplant. Zeitweise war fraglich, ob sie es in dieser Legislaturperiode schafft. Nun ist sie in trockenen Tüchern. Der Unterhaltsvorschuss beträgt:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro
- und nun ab Juli 2017 auch für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss:
Eigener, Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde des Kindes,
Meldebestätigung bzw. Melderegisterauskunft. Bei ehelichen Kindern Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil.
Unterlagen über die gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Bei Kindern über zwölf Jahren:
Der aktuelle Bescheid über Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter-Bescheid)
Bei Kindern über 15 Jahren:
Schulbescheinigung und Einkommensnachweise, sofern vorhanden.
Unterhaltsvorschussreform tritt rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft
Endlich steht die Finanzierung: Der Bundestag billigte 1.6.2017, den mühsam ausgehandelten neuen Finanzpakt zwischen Bund und Ländern.
Rückwirkend ab dem 1.7.2017 besteht dann der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer.
Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, gibt es einschränkende Sonderregelungen.
Unterhaltsvorschussreform im 1. Anlauf an Kommunen gescheitert
Alle waren sich einig, dass es ein sinnvolles Projekt sei, doch die Verwaltung sah sich personell und die Länder sahen sich finanziell überfordert:
- Die Reform scheiterte zum Jahresanfang am Widerstand der Kommunen, die Personalaufwand und Kostenvolumen fürchteten.
- Dann wurde sie auf den 1.7.2017 beschlossen, nachdem der Bund zusagte, sich stärker an den Kosten zu beteiligen (Bund-Länder-Finanzreform).
Für Elternteile, deren Kinder in dieser Zeit über 12 Jahre alt waren, war diese Verzögerung eine herbe Enttäuschung; aber auch die Sozialverbände wie etwa das Deutsche Kinderhilfswerk sparten nicht mit Protesten.
Situation vor dem 1.6.2017: Unsicherheit bei Unterhaltsvorschussreform
Antragssteller mit Kindern über 12 Jahren, die nach neuem Recht leistungsberechtigt würden, wurden bis zur Jahresmitte in manchen Jugendämtern vertröstet und alarmiert.
die Entscheidung über die Änderung wurde verschoben. Wann diese erfolgen soll, ist nicht bekannt.
Eine erneute Verschiebung wäre für viele Betroffene ein Tiefschlag gewesen. Zu früh gefreut, hieß es ja schon Ende 2016 für viele Alleinerziehende. Doch das nötige Geld wurde im Rahmen der umfassenden Bund-Länder-Finanzreform gebilligt: Die geplante Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz kam, erst mit einem halben Jahr Verspätung - und trat nicht rückwirkend zum 1.1.2017, sondern tritt rückwirkend zum 1.7.2017 in Kraft.
Anträge werden erst nach Inkrafttreten bearbeitet
Solange das Gesetz noch nicht veröffentlicht und in Kraft getreten ist, sind Jugendämtern die Hände gebunden und die Änderungen dürfen noch nicht bei Bescheiden und Zahlungen berücksichtigt werden.
Bisherige Rechtslage
Bisher zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss für Kinder eines nicht zahlenden Elternteils bis zum zwölften Lebensjahr und höchstens sechs Jahre lang.
Die Reform regelt vor, dass künftig Kinder solcher zahlungsunwilliger oder leistungsunfähiger Elternteile
- bis zum vollendeten 18. - statt nur bis zum 12. - Lebensjahr Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss haben.
- Auch die Befristung auf 6 Jahre entfällt mit der Reform.
Einschränkungen bei Hartz-IV-Leistungen
Viele #Alleinerziehende erhalten #Hartz-IV-Leistungen und müssen den #Unterhaltsvorschuss damit #verrechnen.
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Die neue Regelung soll einen Anreiz schaffen, durch eigene Verdienste teilweise aus dem Bezug von Sozialleistungen auszusteigen, denn erst ab 600 Euro monatlichem Bruttoeinkommen zahlen Bund und Länder den Vorschuss für ältere Kinder (12.-18. Lebensjahr).
Für Kinder unter zwölf Jahren bleibt das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich.“
Für Kinder unter zwölf Jahren bleibt das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich.“
- Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren wird wirksam, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist
- oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
Für Kinder bis zu 12 Jahren ist der Hartz IV Bezug unerheblich.
Ob diese pädagogische Note dem Sinn des Kindesunterhalts und dem Ziel der Reform, Kinderarmut zu senken, gerecht wird, kann unterschiedlich gesehen werden. Doch das Thema Geld spielt eine große Rolle, da nur etwa 30% des Unterhaltsvorschusses von den eigentlich Unterhaltspflichtigen zurückgeholt werden kann.
Unterhaltsvorschussreform 2017: Stop and Go-Reform
Zwar wurde die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende, den die Kommunen auszahlen, ausdrücklich als wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut begrüßt. Der zügigen Umsetzung der Reform standen aber aus Sicht der umsetzenden Behörden haushaltstechnische und bürokratische Hindernisse im Weg.
Die letztlich erfolgte Einigung sieht so aus, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Reform, die auf 350 Millionen Euro geschätzt werden, von 33,5 % auf 40 % erhöhte. Der Start wurde auch auf Mitte 2017 verschoben, um neue Mitarbeiter bei den Jugendämtern für die erwarteten Neuanträge einzustellen. Damit wurde der Forderung der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung getragen. Die frühere Bundesfamilienministerin konnte sich aus diesen Gründen mit der Forderung, die Neuerung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen, nicht durchsetzen.
Kritik von Sozialverbänden
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einigung bei der Reform. Gleichzeitig hofft der Verband, dass im parlamentarischen Verfahren noch weitere Verbesserungen möglich werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen.
"Insbesondere das Inkrafttreten der Reform zum 1. Juli sehen wir skeptisch. Hier hätten wir uns eine Regelung gewünscht, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Den Wegfall der Altersgrenze und der Einschränkungen bei der Bezugsdauer wird von uns vorbehaltlos begrüßt",
betont Holger Hofmann Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Unterhaltsvorschuss 2017 beantragen
Um ab Juli Leistungen zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 30. September gestellt werden. Jugendämter nehmen Anträge ab Juni entgegen, bearbeitet sie aber erst, nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Sinn des Unterhaltsvorschusses
Trennt sich das Elternpaar und zahlt der verpflichtete Ex-Partner keinen (ausreichenden) Unterhalt für die gemeinsamen Kinder (mehr), springt "Vater" Staat nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) ein. Er sichert so die wirtschaftliche Stabilität des Elternteils, der für die Betreuung und Erziehung der Kinder sorgen und anderenfalls für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müsste.
Der Vorschuss wird zurzeit
- nur sechs Jahre lang gezahlt und
- höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag des Kindes (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 UhVorschG).
Dieser Zahlungszeitraum erwies sich, angesichts verbreiteter und oft anhaltender Unterhaltszahlungsverweigerung von Elternteilen und anderen Unterhaltspflichtigen, als nicht ausreichend. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der enormen Belastungen und Leistungen von Alleinerziehenden.
Nun werden von dieser Möglichkeit mit Einschränkungen bei Hartz-IV-Bezug auch Kinder zwischen 12 und 18 Jahren erfasst.
Unterhaltsvorschuss 2017: Höhe berechnen
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich gem. § 2 Abs. 1 UhVorschG i.V.m. § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB nach dem Alter des Kindes und dem sog. Mindestunterhalt.
Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz alle zwei Jahre durch eine „Mindestunterhaltsverordnung“ festgelegt. Von diesem Betrag wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld abgezogen werden (§ 2 Abs. 2 UhVorschG). Danach waren für 2017 folgende Unterhaltsvorschussbeträge geplant.
Mindestunterhalt nach § 1612a BGB (i.V.m. § 1 Mindestunterhalts-verordnung) ab 1.1.2017 | abzüglich des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ab 1.1.2017* | monatlicher Unterhaltsvorschuss ab 2017 | |
für Kinder bis zum 6. Geburtstag | 342,00 EUR | 192 EUR | 150,00 EUR |
für Kinder bis zum 12. Geburtstag | 393,00 EUR | 192 EUR | 201,00 EUR |
Neu: | 460,00 EUR | 192 EUR | 268,00 EUR |
* Das Kindergeld wird ebenfalls zum 1.1.2017 von 190 EUR auf 192 EUR erhöht, endgültig wird dies jedoch erst Mitte Dezember 2017 beschlossen.
Bund trägt nun mehr zum Unterhaltsvorschuss bei
Der Bund trägt bislang ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Das Vorschussgeld, das sich die Kommunen von säumigen Unterhaltspflichtigen wieder zurückholen können (Rückgriff, gelingt aber in der Mehrzahl der Fälle nicht oder nicht vollständig), müssen die Länder wiederum zu einem Drittel an den Bund abführen (§ 8 UhVorschG).
Es wird darüber diskutiert, ob der Bund auf diese Einnahmen zugunsten der Länder verzichtet, damit diese nicht zu stark belastet werden. Denn es wird immerhin geschätzt, dass die Umsetzung der Neuerungen die Länder 530 Millionen EUR kosten.
Behörden wollen strenger gegen zahlungsunwillige Elternteile vorgehen
Der ausgeweitete Unterhaltsvorschuss lenkt den Blick auf die große Zahl säumiger Unterhaltszahler, die die Unterhaltsvorschussleistungen in die Höhe treiben. Hier will man seit langem und nun verstärkt den Druck erhöhenz Fahrverbot für Unterhaltsschuldner?
Ein immer wieder angedachtes Mittel ist das Fahrverbot.
Viele Landkreise und kreisfreien Städte sind verstärkt bemüht bzw. unter Druck, säumige Unterhaltspflichtigen, zumeist Vätern, zur Einhaltung ihrer finanziellen Verpflichtungen anzuhalten.
Hintergrundinformation
Der Unterhaltsvorschuss wird geleistet
- in Höhe des Mindestunterhalts der ersten oder zweiten Altersstufe nach § 1612a BGB – entsprechend dem Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle in der zutreffenden Altersstufe – (§ 2 Abs. 1 S. 1 UhVorschG)
- oder in Höhe der Differenz zwischen dem gezahlten Unterhalt und dem Mindestunterhalt (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 UhVorschG).
Vom betreuenden Elternteil bezogenes Kindergeld (stets nur in Höhe des geringsten Satzes für ein erstes Kind) oder Kindergeldersatz gemäß § 65 Abs. 1 EStG wird – anders als in § 1612b BGB – in voller Höhe angerechnet (§ 2 Abs. 2 UhVorschG).
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Bettina Schmitz
Wed Nov 08 11:42:42 CET 2017 Wed Nov 08 11:42:42 CET 2017
Kinder scheinen sowieso bei den bisher handelnden Personen im low-interest Bereich zu sein.
Alex Neumann
Tue Nov 07 11:27:01 CET 2017 Tue Nov 07 11:27:01 CET 2017
Hallo,
wann kommt das Geld, ende September ist schon lange vorbei?
jazzblue
Tue Oct 31 14:39:59 CET 2017 Tue Oct 31 14:39:59 CET 2017
habe auch am 01.07. meinen Antrag abgegeben. Alle Unterlagen komplett. Bis heute noch keine Auszahlung. Ist dieses Jahr überhaupt noch damit zu rechnen?
Sara
Fri Sep 22 21:08:42 CEST 2017 Fri Sep 22 21:08:42 CEST 2017
Frage wenn eine 16 jägrige Unterhaltsvorschuss bekommt...darf sie sich dann noch als Schülerin einen mimi-Job neberbei machen?
Gabriele Waldeck
Fri Sep 22 21:05:46 CEST 2017 Fri Sep 22 21:05:46 CEST 2017
Meine Papiere sind schon lange beim jugendamt und alle Anträge habe aber bis heute noch kein geld oder antwort....frage warum dauert das so lange?
jazzblue
Tue Oct 31 14:35:27 CET 2017 Tue Oct 31 14:35:27 CET 2017
ja das würde mich auch interessieren.
Wed Sep 20 08:29:56 CEST 2017 Wed Sep 20 08:29:56 CEST 2017
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
Wed Sep 20 08:47:41 CEST 2017 Wed Sep 20 08:47:41 CEST 2017
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
Michael Wiese
Mon Sep 11 12:06:16 CEST 2017 Mon Sep 11 12:06:16 CEST 2017
Meine Tochter hat zwei Söhne im Alter von 12 und 16 Jahren.
Der Vater hat nie Unterhalt gezahlt.
Er hat keinen Wohnsitz mehr in Deutschland.
Sein Wohnsitz im Senegal ist unbekannt.
Kann meine Tochter Unterhaltsvoschuß beantragen?
DK
Thu Aug 31 15:22:25 CEST 2017 Thu Aug 31 15:22:25 CEST 2017
Die zahlungpflichtigen Elternteile müssen Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der ersten Ausbildung zahlen (wenn die Kinder beispielsweise studieren). Die Kinder die keinen Unterhalt vom Zahlungspflichtigen Elternteil bekommen sind also noch lange nicht gleichgestellt. Der Unterhaltsvorschuss müsste konsequenterweise also auch bis zum Ende der ersten Ausbildung gezahlt werden. Bafög gibt es nur, wenn man nicht mehr bei einem Elternteil lebt.
Manuela Behrens
Tue Aug 29 18:21:11 CEST 2017 Tue Aug 29 18:21:11 CEST 2017
Rückwirkend zum 01.07.2018? Googletext. Bestimmt ein Schreibfehler. Im Übrigen nutzt das denen, die arbeiten, das ist super. Bei Hartz wird der angerechnet. Somit keinen Cent mehr. Nur eine Verschiebung und noch mehr Bürokratie für die, die eh schon im Abseits sind. Freude bei Verkündigung des Gesetzes und Ernüchterung bei der Umsetzung.
Lieber Herr Schulz, das ist keine soziale Gerechtigkeit.
LG aus Berlin
Winke, winke aus Berlin
Wed Aug 23 07:40:35 CEST 2017 Wed Aug 23 07:40:35 CEST 2017
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
Michael Kilimann
Mon Aug 14 18:51:38 CEST 2017 Mon Aug 14 18:51:38 CEST 2017
Ich bin Alleinerziehender Vater von drei Kinder, Berufstätig und steht Pleite. Seit dem der Unterhaltsvorschuss eingestellt wurde ging es Finanziell bergab. Erst bekommt man statt 3 mal Unterhaltsvorschuss nur 1/3 des Geldes als Kinderzuschlag dann wenn man etwas mehr verdient um das auszugleichen fast garnix mehr. Nun ein kleines Licht am ende des Tunnels und dann ist das Gesetz nicht gültig. Das ganze grenzt schon an Betrug. Man könnte fast meinen es sind bald Wahlen. Wozu macht man Publik das es Geld für Unterhaltsvorschuss gibt verschiebt das denn ganz Offiziell von Januar auf Juli damit sich Gemeinden, Bundesländer usw drauf "Vorbereiten" und hat das ganze dann nicht bewilligt bis Juli bzw soll das erst in Jahren kommen ???
Alles was man im Netz findet sind Berichte das es ab Juli eine Änderung geben soll, Nirgends steht das es eine Änderung ab Juli gab! Warum nur ? Wenn man nach Gesetzen sucht findet man nur das Gesetzespaket wozu das ganze zählt: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/789/78938.html und das Gesetz heißt: "Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Wow bitte sagt mir jetzt nicht das man jetzt betragen soll und 2020 die Nachzahlung bekommt.
Michael Kilimann
Sat Aug 19 19:18:30 CEST 2017 Sat Aug 19 19:18:30 CEST 2017
Gesetztesblatt ist veröffentlicht am 17.08. Gesetz vom 14.08 https://www.bgbl.de unter aktuelles Gesetz zu 2020 und dann Artikel 23
Michael Kilimann
Tue Aug 15 18:49:21 CEST 2017 Tue Aug 15 18:49:21 CEST 2017
Es tut sich wohl was, nach dem Bericht des WDR: Zitat: "Am Montagnachmittag teilte das Bundespräsidialamt mit, dass Steinmeier das Gesetzpaket unterschrieben habe. Zugleich erteilte das Staatsoberhaupt "den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt". Somit ist der Weg bald frei für die Auszahlung in den Kommunen." http://www1.wdr.de/nachrichten/antragsstau-jugendaemter-unterhaltsvorschuss-100.html
Sylvi
Mon Aug 14 09:09:13 CEST 2017 Mon Aug 14 09:09:13 CEST 2017
Hallo,
meine Tochter wird diese Woche 12 Jahre alt und habe auch rechtzeitig den Unterhaltsvorschuss beantragt.
Was ich sehr verwirrend fand, dass ich vom Jugendamt ein Bescheid über die Zusage der Weiterzahlung erhalten habe. Wurde erst unsicher, als ich kein Geld überwiesen bekommen habe. Erfuhr nach Telefonat dann auch, dass die große Unterschrift noch fehlt. Ich find es unmöglich (da werde ich ja nicht die Einzige sein), dass Bescheide versendet werden und man mit diesem Geld plant und nichts kommt. Sehr fragwürdig....
Alex Neumann
Tue Aug 08 12:19:42 CEST 2017 Tue Aug 08 12:19:42 CEST 2017
Hallo, Schade, werklich schade! das ist das Grund warum 97% Eltern kein kindern wünschen!
ErikZabel81
Tue Aug 08 04:44:04 CEST 2017 Tue Aug 08 04:44:04 CEST 2017
Überschreitet der Umgang die 1/3 Regelung
ErikZabel81
Tue Aug 08 04:42:58 CEST 2017 Tue Aug 08 04:42:58 CEST 2017
Hallo,
leider gibt es zur Änderung des UVG seitens Gesetzgebers noch ein paar Änderungen mit 'on Top' dazu:
z.B wird jetzt genauer geprüft, wie lange sich das Kind beim nichtzahlenden Elternteil aufhält. Überschreitet der Umgang die 173 Regelung kann es schon Komplikationen geben. Beispiel: ist das Kind wöchentlich Die. und Do. 2-3 Stunden beim nichtzahlenden Elternteil, werden diese Tage voll angerechnet, auch wenn es sich nur um Stunden handelt. Kommen dann noch Tage an den Wochenenden dazu, wird es eng. Bei all der Euphorie gibt es also wieder Stolpersteine für die alleinerziehenden Mütter und Väter obwohl man die ganzen Kosten an der 'Backe' hat und das andere Elternteil keinen Cent für die Unterhaltskosten ausgibt. Da muss man dann das Umgangsrecht individuell und ggf. schriftlich regeln, um dies beim Jugendamt auch detailiert 'Beweisen' zu können.
Im SInne der Teilhabe der vielen Kinder, welche keinen oder keinen vollen Unterhalt bekommen, kann man nur hoffen, dass der GG dies nochmal überarbeitet oder man wird gezwungen, die Angaben bei Antragstellung im Interesse der Kinder zu relativieren, sodaß der Antrag dann doch passt.
BG
Uwe Dietrich
Mon Aug 07 11:40:50 CEST 2017 Mon Aug 07 11:40:50 CEST 2017
Doch leider sieht die Realität mal wieder ander aus.
Am 27.6.2017 Unterhaltsvorschuss beantragt, 2 Tage später Post das die Gehaltsbescheinigung fehlt, diese sofort persönlich abgegeben und heute auf telefonische Nachfrage erfahren "das Gesetzt ist ja noch nicht durch, unsere Chefin hat noch kein o.k. zur Bewilligung der Anträge ab dem 1.7.2017 gegeben"
Hurra Deutschland!!!!
Alex Neumann
Wed Aug 02 13:44:30 CEST 2017 Wed Aug 02 13:44:30 CEST 2017
Hallo, ich bin Alleinerziehende Vater von 2 kindern, die Muter ist verstorben.
ich habe ein Unterhaltsvorschuss Antrag gestellt am 05.06.2017
es wird immer noch geprüft, ob wohl ich habe vorhin schon 6 Jahre lang bekam Unterhaltsvorschuss. wahrscheinlich muss in kurzem einen neue Gesetz in Kraftretten mit bestimmten Begrenzungen und Haftungen.?
MfG
1m7h5
Mon Jul 03 09:50:24 CEST 2017 Mon Jul 03 09:50:24 CEST 2017
Hallo,
meine Tochter wird 11 und ich habe die 6 Jahre Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen. Der Kindsvater zahlt jetzt Unterhalt so gut er kann. Kann ich jetzt trotzdem wieder Unterhaltsvorschuss beantragen?
MfG
MeVp
Sun Jun 25 18:23:58 CEST 2017 Sun Jun 25 18:23:58 CEST 2017
Nachtrag unterstehende Frage .Wir waren nicht verhairatet 17.Jahre in einer Lebensgemeinschaft er bekam auch nur Sozialhilfe und die Eltern leben auch nicht mehr wie ich es so lesen konnte .Das man an die Eltern des verstorbenen prüfen müsse lg .MeVp
MeVp
Sun Jun 25 17:56:39 CEST 2017 Sun Jun 25 17:56:39 CEST 2017
Hallo ,ich habe eine Frage .Ich habe für meine Kinder Unterhalt bezogen da der Vater nicht zahlungsfähig war .2009 verstarb mein Mann meine Kinder bekamen längstens 6Jahre bzw.bis zum 12 Lebensjahr Unterhalt vom Jugendamt Da meine Kinder nun aber bereits 13 ,14 und gerade 18 geworden sind und Halbweisenrente von gerade pro Kind 39 Euro beziehen. Frage, kann wieder Unterhalt beantragen ?der Unterhalt ist mittlerweile ca.4 Jahre weg gefallen und ich bin allein erziehende Mutter mit EU -Rente .Wüede meinen Kindern Unterhalt wieder zustehen und wie ist es mit der Rückwirkenden Zahlung gemeint ?? Über eine Anwort wäre ich dankbar Lg .
Jule B.
Mon Jun 26 13:15:26 CEST 2017 Mon Jun 26 13:15:26 CEST 2017
Hallo. Ja, Sie können beantragen, habe gleiche Situation, hab in der Ministerium angerufen, und da haben die mir bestätigt, einzige es wird die Rente abgezogen, oder so. Und die Beantragung nur für die Personen, die keine ALG2Leistungen bekommen.
RoHO
Mon Jun 19 23:24:56 CEST 2017 Mon Jun 19 23:24:56 CEST 2017
wie hier zu lesen war, haben die Kommunen eine Änderung zum 01.01.2017 bzw. eine rückwirkende Leistung verhindert.
Am 01.06 ging es durch den Bundestag und am 02.06.2017 durch den Bundesrat. Heute ist der 19.06.2017 und der Bundespräsident hat es offensichtlich immer noch nicht unterschrieben. Alle Politiker klopfen sich auf die Schulter, aber die Anspruchsberechtigten hängen in der Luft.
MaRa
Thu May 18 18:14:59 CEST 2017 Thu May 18 18:14:59 CEST 2017
Auf Nachfrage, wann ich den Antrag für Unterhaltsvorschuss (Kind 13 Jahre) stellen könne, erhielt ich die Antwort:"die Entscheidung über die Änderung wurde verschoben. Wann diese erfolgen soll, ist nicht bekannt." Ich war der Meinung, dass ab Juli mit dem Unterhaltsvorschuss zu rechnen sein müsste. Kann das Datum oder womöglich das ganze Gesetz noch gekippt werden???
Renate Mikus
Tue May 23 13:26:13 CEST 2017 Tue May 23 13:26:13 CEST 2017
Hallo, ich habe im Bundesfamilienminister nachgefragt. Mir wurde gemailt, das Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sich am Donnerstag dem 18.5. zur Einigung über die Reform der Bund-Länder-Finanzen und zum Unterhaltsvorschuss geäußert habe. Zitat: Ich begrüße die Einigung. Damit ist auch die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses gesichert. Das ist eine gute Nachricht für alle Alleinerziehenden. Auch wenn das Bund-Länder-Finanzpaket nun erst Mitte Juli in Kraft treten kann, ist der Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli gewährleistet, denn er wird rückwirkend an die Alleinerziehenden gezahlt.
Die 2./3. Lesung steht nun an und damit auch die Verabschiedung des Gesetzes, sodass die neuen Regelungen bald in Kraft treten können. Mit freundlichen Grüßen Renate Mikus
Renate Mikus
Mon Apr 24 13:09:22 CEST 2017 Mon Apr 24 13:09:22 CEST 2017
Hallo, wir dürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz leider keine Rechtsauskünfte geben, zumal wir die Details des Sachverhaltes auch nicht kennen.
Allerdings gibt das Jugendamt entsprechende Auskünfte und in Zweifelsfällen gibt es auch Beratungshilfe als staatliche Sozialleistung nach dem Beratungshilfegesetz für Geringsverdiener, wenn sie in einer sachlich gerechtfertigen Angelegenheit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtskundigen Rat oder eine anwaltliche Vertretung benötigen. Mit freundlichen Grüßen Renate Mikus
P. H.
Sat Apr 22 10:53:56 CEST 2017 Sat Apr 22 10:53:56 CEST 2017
Guten Tag, mich würde interessieren ob man UVG nach der neuen Reform dann erhält, wenn man dadurch nicht auf Hartz IV Aufstockung angewiesen wäre. Wie es aussieht wenn man unter 100 Aufstockung erhält in einer Bedarfsgemeinschaft, aber zwei Kinder über 12 Jahren dazu gehören?
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Rodowski
Fri Apr 14 00:19:26 CEST 2017 Fri Apr 14 00:19:26 CEST 2017
Habe für meinen Sohn bis Mai 2016 UV erhalten. Bekomme ich nun auch für die Monate Juni2016 bis heute eine Zahlung.?
Renate Mikus
Mon Apr 24 13:10:39 CEST 2017 Mon Apr 24 13:10:39 CEST 2017
Hallo, leider ist es uns nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubt, Rechtsauskünfte zu erteilen, zumal wir die Details des Sachverhaltes auch nicht kennen.
Allerdings gibt das Jugendamt entsprechende Auskünfte und in Zweifelsfällen gibt es auch Beratungshilfe als staatliche Sozialleistung nach dem Beratungshilfegesetz für Geringverdiener, wenn sie in einer sachlich gerechtfertigen Angelegenheit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtskundigen Rat oder eine anwaltliche Vertretung benötigen. Mit freundlichen Grüßen Renate Mikus
Dr. Renate Mikus
Mon Mar 20 10:15:33 CET 2017 Mon Mar 20 10:15:33 CET 2017
Hallo, wir dürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz leider keine Rechtsauskünfte geben, zumal wir die Details des Sachverhaltes nicht kennen. Doch allgemein gilt, da es sich um Unterhaltsvorschuss handelt, der später vom Vater zurückgezahlt werden muss, kommt eine solche Zahlung bei einem verstorbenen Vater nicht in Betracht. Vielleicht sollten aber Ansprüche aus Halbwaisenrente oder Ansprüche gegen die Eltern des Vaters geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen Renate Mikus
Bb136
Sat Mar 18 14:01:08 CET 2017 Sat Mar 18 14:01:08 CET 2017
Hallo, ich hätte mal die Frage wie es aussieht, wenn man als alleinerziehende ist, vollzeit in als Schlosserhelfer (ca. 60 Std/ woche) durchschnittlich verdient und des KV verstorben ist. Mein Sohn ist 14 Jahre alt. Musste mich immen durch kämpfen da der KV nie gezahlt hat. Kann ich da auch mit dem unterhaltsvorschuss rechnen bzw wie würde er da berechnet? gibt es mal wieder eine gehaltsobergrenze ( bei sowas scheitert es meist wegen weniger als 20 euro)
Janina Solmecke
Wed Feb 15 14:57:59 CET 2017 Wed Feb 15 14:57:59 CET 2017
Hallo , ich habe ebenfalls eine Frage hierzu. Ich lebe von dem Vater meines Sohnes getrennt und dieser zahlt keinen Unterhalt. Mein Sohn wird dieses Jahr im Sommer 12. Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen der voll arbeiten geht. Ich habe eine geringfügige Stelle. Verheiratet sind wir nicht. Würde diese neue Regelung auch auf uns zutreffen bzw haben wir eine Chance dafür?
LG Nina
Dr. Renate Mikus
Fri Feb 10 14:38:24 CET 2017 Fri Feb 10 14:38:24 CET 2017
Diese Frage ist wirklich speziell. Eine detaillierte Antwort wäre schon nach dem Rechtsdienstleitungsgesetz unzulässig, weil wir keine von Ihnen beauftragten Anwälte sind. Vielleicht könnten Sie sich auf dem Jugendamt beraten lassen, allerdings fürchte ich, wegen Bezeichnung und Zielrichtung des Gesetzes, dass eine Vorschuss auf die Leistung eines verstorbenen Vaters eher nicht in Betracht kommt. Vielleicht wäre es sinnvoll, sich über die Möglichkeit eines Anspruchs auf Kindesunterhalt von den Eltern des Vaters kundig zu machen. Mit freundlichen Grüßen Renate Mikus
Susanne Gross
Fri Feb 10 13:30:34 CET 2017 Fri Feb 10 13:30:34 CET 2017
Hallo, ich habe eine spezielle Frage zum Unterhaltsvorschuss. Der Vater meiner Kinder ist in diesem Jahr gestorben und sie haben keinen Anspruch auf Halbwaisenrente, da er nicht lang genug in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ich bekomme aber Erziehungsrente. Haben die Kinder dann trotzdem einen Anspruch auf Unterhalsvorschuss, die Aussagen hierzu sind sehr unterschiedlich und verwirrend. Freundliche Grüsse
Dr. Renate Mikus
Mon Feb 06 13:09:38 CET 2017 Mon Feb 06 13:09:38 CET 2017
Um ab Juli Leistungen zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens 31. Juli gestellt werden. Jugendämter nehmen Anträge ab Juni entgegen. Zwar wird von Verbänden das um ein halbes Jahr verzögerte Inkrafttreten kritisiert. Es scheint sich daran aber nichts mehr zu ändern, so dass ein Antrag im Juni oder Juli, je früher desto besser, wegen der zu erwartenden Antragsmengen, Sinn macht. Mit freundlichen Grüße Renate Mikus
iwona wunderliich
Fri Feb 03 15:09:10 CET 2017 Fri Feb 03 15:09:10 CET 2017
Hallo, ich wollte nur fragen, wann sollen wir den Antrag stellen für Unterhaltsvorschuss?
Mfg Iwona
Daniela Brohn
Wed Feb 01 23:15:33 CET 2017 Wed Feb 01 23:15:33 CET 2017
Hallo, ich wollte einfach mal fragen wie das mit den Eltern aussieht die Alleinerziehend sind und Sgb12 beziehen? Ich lebe mit einem Mann zusammen der Dement ist. Wir haben einen 3j Sohn. Aber meine Tochter 12j bekommt keinen Cent von Ihrem Leiblichen Vater. Er will nichts mit ihr zu tun haben. Jetzt war ich beim Amt und habe UVG für Sie beantragen wollen, da bekam ich zu hören. Das es besser wäre wenn meine Tochter kein UVG bekäme. Da beim SGB12 eh alles angerechnet wird. War klar die die am wenigsten haben bekommen alles angerechnet oder erst garnicht ausgezahlt. Als wenn wir es uns ausgesucht hätten. Ich darf und kann nie mehr Arbeiten. Noch nicht einmal in einer WfbM dadurch das ich (37j) an einer Borderline erkrankt bin. Meine Tochter(12j ) hat zu dem ein ADHS und mein Lebensgefährte (35j) hat die Demenz.
Was kann man machen damit auch SGB12 Bezieher die Gelder bekommen? Kindergeld zb. bekomme ich einmal ganz angerechnet und einmal ausgezahlt! Und soll dann noch Sparen um Kinderbett oder sonstige Beschaffungen selber zu bezahlen. Ach so ja meine Tochter und mein Sohn sind beide Chronischkrank und die Medis muss ich auch bezahlen. Wo sind wir hier gelandet?
Lg Daniela
Dr. Renate Mikus
Tue Jan 31 11:57:52 CET 2017 Tue Jan 31 11:57:52 CET 2017
Hallo Frau Seifert, Ihre Verbitterung ist verständlich. Nicht nur die Sozialverbände finden es schwer verständlich, dass dieses Gesetzesvorhaben gegen Kinderarmut aus organisatorischen und Zuständigkeitsgründen um ein halbes Jahr verschoben wurde und trotzdem nicht rückwirkend in Kraft tritt. Mit freundlichen Grüße Renate Mikus
karin Seifert
Mon Jan 30 23:57:54 CET 2017 Mon Jan 30 23:57:54 CET 2017
Ich finde es sehr gut dass dieses UVG Gesetz endlich erweitert wurde , ich finde es aber unmöglich erst damit den Betroffenen Hoffnung zu machen , dass dies Rückwirkend zum 01.01.2017 gilt und jetzt wieder anders ! Meine Tochter hat bis heute keinen Cent Unterhalt vom Kindesvater bekommen , ich selbst bekomme eine Erwerbsminderungsrente , kein Harz 4 und es würde uns wahnsinnig helfen , wenn wir wenigstens die Letzen Monate bis Sie 18 wird noch von diesem Gesetz profiitieren könnten nicht nur die Personen die Kleine Kinder haben ! Kinder mit 17 die noch zur Schule gehen kosten auch Geld !
Dr. Renate Mikus
Fri Jan 20 10:45:38 CET 2017 Fri Jan 20 10:45:38 CET 2017
Hallo Frau Wasser, dies wird auch von Sozialverbänden für den Fall empfohlen, dass das Gesetz, das ja auf den 1.1.2017 geplant war, rückwirkend in Kraft treten sollte. Mit freundlichen Grüße Renate Mikus
Esther Wasser
Thu Jan 19 08:52:58 CET 2017 Thu Jan 19 08:52:58 CET 2017
Wodurch sollte ich mit einem abgelhnten Bescheid in einer besseren rechtlichen Position sein?