Mindestunterhalt für Kindern ab 1.1.2016 vom Steuerfreibetrag entkoppelt
Die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder erfolgt ab 1.1.2016 nicht mehr über den steuerlichen Freibetrag, sondern werden über eine Verordnung an das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum der Kinder geknüpft.
Bisherige Regelung funktionierte nicht
Die bisherige Anbindung anden steuerlichen Freibetrag hat immer wieder zu Zeitverzögerungen in der Festsetzung der Unterhalts-Werte geführt. Das rief heftigste Kritik hervor, da es zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum kam und der Mindestunterhalt dadurch zeitweise unter dem kindlichen Existenzminimum lag. Damit wurde letztlich gegen verfassungsrechtliche Ansprüche und Grundsätze verstoßen.
Alle 2 Jahre Festlegung des Mindestunterhalts per Verordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird künftig, ausgehend vom jeweils letzten Existenzminimumbericht der Bundesregierung,den Mindestunterhalt alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festzulegen. Diese bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Vereinfachte Unterhaltsverfahren soll effizienter werden
Zugleich mit der Bereinigung dieser Problematik wurde das vereinfachte Unterhaltsverfahren entrümpelt, weil es für die betroffenen Eltern zu umständlich war. Anspruch der Neuregelung ist es, das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher zu gestalten. Es wurde auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu wurden insbesondere die Verfahrensrechte der Beteiligten neu geregelt und mehr Wert auf Effizienz des Verfahrens gelegt.
Änderung im FamFG
Es wurden dazu die Regelungen im FamFG zum Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens, zu den Einwendungen des Antragsgegners, zum Formularzwang und zum Übergang in das streitige Verfahren reformiert.
Insbesondere das bisherige Antragsformular ist ohne Rechtskenntnisse kaum auszufüllen und wird mit Geltungs ab 2017 durch ein neueres und verständlicheres Formular ersetzt. Für Verfahren, die bis Ende Dezember 2016 beginnen, sind allerdings weiter die bisherigen Formulare zu verwenden.
Anpassungen im Auslandsunterhaltsrecht
Es wurden außerdem einige Anpassungen im Auslandsunterhaltsrecht, insbesondere über die örtliche Zuständigkeit, vorgenommen, die der Rechtsprechung des EuGH und Anforderungen der Praxis Rechnung tragen.
-
Wie lange müssen Eltern für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen?
1.1752
-
Kein gemeinsames Sorgerecht bei schwerwiegenden Kommunikationsstörungen der Eltern
663
-
Kann das volljährige Kind auf Geldunterhalt statt Naturalunterhalt bestehen?
471
-
Sozialhilfeträger fordert Geld von Angehörigen zurück
301
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
284
-
Auswirkung auf Unterhalt und Pflegegeld, wenn die Großmutter ein Enkelkind betreut
277
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
273
-
Besuchsfahrten zu Ehegatten in stationärer Behandlung: außergewöhnliche Belastung?
249
-
BGH zum Ablauf der 10-Jahres-Frist bei Immobilienschenkung mit Wohnrecht
236
-
Sohn muss Bestattungskosten des Vaters trotz zerrütteter Beziehung zahlen
218
-
Einbenennung eines Kindes nach neuem Recht
12.01.2026
-
Rechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten beim Württemberger Testament gestärkt
16.12.2025
-
Neue Düsseldorfer Tabelle 2026
04.12.2025
-
Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit
24.11.2025
-
Anrechnung eigener Einkünfte des minderjährigen Kindes
24.11.2025
-
Geltendmachung des Anspruchs auf Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Auskunftsansprüche beim Kindesunterhalt
24.11.2025
-
Kindesunterhalt: Rechtsgrundlage, Dauer, Unterhaltsarten und Fälligkeit
24.11.2025
-
Bedingte Erbeinsetzung nur für bestimmten Geschehensablauf
28.10.2025
-
Familiengerichte können Umgangsregelung verweigern
15.10.2025