Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind seit kurzem dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal einzurichten. Auch auf Meldungen, die den Bereich der Belästigung betreffen, sollten Arbeitgeber vorbereitet sein. Wann sind diese rechtlich relevant? Und wer fällt unter den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes?mehr
Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren, insbesondere durch Vorgesetzte, zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.mehr
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Ein Beamter kann Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen Dienstherrn haben, wenn dieser seine Fürsorgepflicht dadurch verletzt, dass er ein systematisches Mobbing zulässt. Ob dies der Fall ist, kann nur aufgrund einer Gesamtschau der in Rede stehenden Geschehnisse beurteilt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.mehr
Wo steht HR in Unternehmen und Organisationen in Deutschland bei der Digitalisierung? Dazu gab es bislang kaum belastbare Daten. Einblicke in den Status-quo der Digitalisierung der HR-Funktion liefert eine exklusive Benchmarking-Studie des Personalmagazins und der Hochschule Rhein-Main.mehr
Über die Hälfte aller Mobbingfälle in Deutschland findet im Arbeitsumfeld statt. Mit gravierenden Folgen für die Gesundheit und Produktivität der Mobbingopfer. Um das wirksam zu unterbinden, müssen Unternehmen präventiv vorgehen – Führungskräfte haben hier eine Schlüsselrolle.mehr
So skurril das Gerichtsverfahren um einen im Internet als „Drachenlord“ bekannten Webvideoproduzenten und Livestreamer anmutet, so tragisch ist es gleichzeitig für den Angeklagten. Die StA hat gegen die aus ihrer Sicht zu milde Verurteilung in zweiter Instanz Revision beim BayObLG eingelegt.mehr
Wo Menschen zusammenkommen, entstehen Konflikte – kleine Missverständnisse, großer Streit oder Meinungsverschiedenheiten. Am Arbeitsplatz verbringen die meisten so viel Zeit, dass Auseinandersetzungen fast unausweichlich sind. Wie und ob sich solche Konflikte lösen lassen, hängt von vielen Faktoren ab.mehr
Ein Arbeitnehmer, der Mobbing am Arbeitsplatz ausgesetzt war, erkrankte darüber so sehr, dass sich daraus ein Schwerbehindertenstatus ergab. Vergeblich kämpfte er darum, dass seine psychische Erkrankung auch vom Unfallversicherer als Berufskrankheit anerkannt wird. Das Gericht sah insbesondere keine Anhaltspunkte dafür, dass auf Kirchenangestellte vermehrte Ursachen für psychischen Erkrankungen einwirken.mehr
Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die der Arbeitnehmer auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Bayern keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) dar.mehr
Mobbing am Arbeitsplatz ist weit verbreitet: Eine aktuelle Umfrage von Statista zeigt, dass 29 Prozent der Befragten schonmal am Arbeitsplatz gemobbt wurden. Grundsätzlich ist bei diesem Thema auch der Arbeitgeber gefordert. Ein Überblick, wie man Mobbing erkennt und was bei einem Fehlverhalten arbeitsrechtlich droht.mehr
Nicht jede Auseinandersetzung, Meinungsverschiedenheit oder nicht gerechtfertigte Maßnahme eines Arbeitgebers stellt „Mobbing“ dar. Auch langandauernde, aber übliche Konfliktsituationen im Arbeitsleben begründen nicht zwingend einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Arbeitnehmers.mehr
Bei dem Begriff "Mobbing" handelt es sich nicht um einen Tatbestand im juristischen Sinn. Es ist vielmehr ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von im Regelfall arbeitsvertragswidrigen Verhaltensweisen, die je nach Sachlage des Betroffenen gesundheitliche, wirtschaftliche und rechtliche Auswirkungen haben können.mehr
Der Betriebsleiterin eines Offenburger Freizeitbades war gekündigt worden, weil sie zu Unrecht Mobbingvorwürfe gegen ihren vorgesetzten Geschäftsführer erhoben haben soll. Das Arbeitsgericht Freiburg erklärte die ausgesprochenen Kündigungen jedoch für unwirksam.mehr
Spricht ein Arbeitgeber gegenüber einem seiner Arbeitnehmer in größerer Anzahl Abmahnungen aus, wird dies von dem Betroffenen häufig als „Mobbing“ empfunden. Arbeitsrechtlich bedarf die Annahme von Mobbing allerdings einer (hinreichend schweren) Verletzung des Persönlichkeitsrechts beim Arbeitnehmer.mehr
Gegenüber Mobbing kann nur eines gelten: eine klare Null-Toleranz-Haltung. Trotzdem kann es am Arbeitsplatz zu Konflikten kommen. Mit neutraler Unterstützung können sie manchmal geklärt werden.mehr
Beim Thema Mobbing sollte niemand wegschauen. Jedenfalls verpflichtet hinzusehen, sind der Arbeitgeber bzw. der Führungsvorgesetzte und der Betriebsrat. Idealerweise werden Vorgaben zur Mobbingbekämpfung in eine Betriebsvereinbarung und in Unternehmensregeln aufgenommen und auch durch ein Compliancesystem überwacht.mehr
Beschäftigte haben bei Diskriminierung einen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Wird ein Mitarbeiter wegen seiner ostdeutschen Herkunft gemobbt, begründet dies keinen solchen Anspruch, urteilte das Arbeitsgericht Berlin. mehr
Mobbing ist in Unternehmen und Institutionen ein schwieriges Thema, das die Gesundheit und den Arbeitsplatz der Betroffenen gefährdet, dass Betriebsklima vergiftet und die Arbeitsleistung aller Beteiligten senkt. Welche Rechten und Verpflichtungen hat hier der Betriebsrat.mehr
Wenn ein Vorgesetzter eine Beamtin nicht amtsangemessen beschäftigt und schikaniert, kann dies zu Schmerzensgeldansprüchen wegen einer Persönlichkeitsverletzung und Schadensersatzansprüchen führen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden.mehr
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat zwei EU-Beschäftigten, die Opfer von Mobbing durch ihre Vorgesetzte wurden, Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht hat in seinem Urteil zur Definition von Mobbing und der Frage, wann Vorgesetzte handeln müssen, Stellung genommen.mehr
Wenn zwei sich streiten, freut sich der dritte? Nicht, wenn das der Arbeitgeber ist. Denn Konflikte am Arbeitsplatz kommen Unternehmen teuer zu stehen, auch wenn das den wenigsten bewusst ist.mehr
Ist ein Arbeitnehmer faktisch arbeitslos, weil er sich infolge Mobbings zur Arbeitsleistung nicht mehr in der Lage sieht, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitgeber ihm keinen angemessenen Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung stellt.mehr
Wer sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an seinem angestammten Arbeitsplatz weiterhin tätig zu sein, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten.mehr
Welche Bücher aus den Jahren 2015 und 2016 sollten Weiterbildungsprofessionals lesen? Mit diesen Buchtipps finden Sie u.a. heraus, welche Organisationskonzepte derzeit zu den Unternehmen passen, was der moderne Begriff „Digital Leadership“ uns eigentlich sagen will, wie wir von Philosophen lernen können und wie man ohne Stress, aber möglichst schnell viele neue Ideen produzieren kann.mehr
Worte können einen nerven, kränken und verletzen. Gesprächspartner können einen mit Worten angreifen und zu Gegnern werden. Ist die Kommunikation geprägt von Aggression, Drohung oder Macht, ist sie gewalttätig.mehr
Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch: Das BAG hat Mobbing definiert als das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Immer deutlicher werden Gründe solcher Angriffe.mehr
Wird ein Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten gemobbt, so kann er Schmerzensgeld fordern. Wartet er jedoch zwei Jahre mit einer Klage, so ist sein Anspruch verwirkt, entschied das LAG Nürnberg bereits 2013. Dem widersprach nun das BAG und hob das Urteil auf.mehr
Trotz weitgreifender Präventionskonzepte bleibt Mobbing an Schulen ein großes Thema. Lehrer fordern die Einrichtung von Klassenlehrerstunden um sozialen Problemen auch im Alltag Raum geben zu können. Das Kultusministerium sieht das jedoch anders.mehr
Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird und zwei Jahre wartet bis er Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhebt, verwirkt seinen Anspruch. Nach einer solchen Zeit muss der Arbeitgeber nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einer Entscheidung die allerdings nicht rechtskräftig ist. Der Kläger hat gegen die Entscheidung Revision beim BAG eingelegt.mehr
Wer sich ungerecht behandelt oder gar gemobbt fühlt, sollte dies sofort ansprechen. Formulieren Sie zurückhaltend und höflich, aber suchen Sie das Gespräch mit dem mobbenden Kollegen.mehr
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde vor sieben Jahren geschaffen. Doch noch immer sind Diskriminierungen in der Arbeitswelt weit verbreitet. Zudem mangelt es an unabhängigen Beratungsangeboten für Betroffene. Das zeigt der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).mehr
Hier finden Sie 10 News, Veranstaltungshinweise, Rechtsänderungen und andere Dinge, die Sie letzte Woche nicht verpassen durften.mehr
Anfeinden, schikanieren, diskriminieren - Mobbing hat viele Gesichter. Für den Betroffenen ist es der reine Psychoterror. Äußerst problematisch ist es, wenn die Schikanen vom Vorgesetzten ausgehen. Dann spricht man auch von "Bossing". Aussitzen ist hier die falsche Strategie.mehr
Die dauerhafte Verletzung der Persönlichkeit eines Arbeitnehmer kann als Mobbing einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen. Bei der Bewertung ist das Gesamtbild ausschlaggeben, dass sich durch die einzelnen Handlungen ergibtmehr
Ist Mobbing auch eine Frage des kulturellen Hintergrunds? Eine Studie hat untersucht, in welchem Maß die Schikane am Arbeitsplatz in verschiedenen Teilen der Welt akzeptiert wird. Sie gibt außerdem Aufschluss darüber, in welchen Kulturen häufiger gemobbt wird - und warum.mehr
Die Problematik des Mobbing hat sich verlagert: Statt Hänselei auf dem Schulhof oder Schikanen am Arbeitsplatz laufen wahre Hetzkampagnen in der virtuellen Welt des Internets.mehr
Eine behauptete Schlechtleistung eines Oberarztes konnte nicht bewiesen werden. Die Folge: 53.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings.mehr
Bloße Unhöflichkeiten von Vorgesetzten oder ein harscher Tonfall sind noch kein Mobbing und deshalb kein Grund, die Arbeit niederzulegen.mehr
Benehmen ist Glückssache und auch im Arbeitsleben hat man nicht immer das Glück, einen Vorgesetzten zu haben, der etwas von gutem Benehmen versteht. Welche Umgangsformen hat der Chef gegenüber seinen Mitarbeitern zu wahren und wann ist die Schwelle vom unangenehmen Zeitgenossen zum rechtlich relevanten Mobbing überschritten?mehr
Der Ex-Chef der France Telekom muss sich wegen einer Selbstmordserie von Mitarbeitern vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Das Management habe bewusst ein krankmachendes System geschaffen, um Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu ekeln. Wir haben nachgefragt, wie dies aus Sicht des AGG zu beurteilen ist.mehr
Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch: Das BAG hat Mobbing definiert als das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Immer deutlicher werden Gründe solcher Angriffe. Doch was sind Gegenmaßnahmen?mehr
Beim Thema Mobbing ist regelmäßig auch der Betriebsrat im Boot, sei es, dass sich gemobbte Mitarbeiter an ihn wenden oder dass mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Thema geschlossen wird. Was kann er bewirken?mehr