Das sagt das Arbeitsschutzgesetz über Mobbing
Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch.
Ab wann spricht man von "Mobbing"?
Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach unten, gelegentlich aber auch von unten nach oben. Mobbinghandlungen können Angriffe, Ausgrenzungen oder Verletzungen sein.
Da wird z. B. ein Kollege mundtot gemacht oder alle verlassen den Raum, wenn ihn der Kollege betritt, oder jemand wird ständig als Versager bezeichnet. Auch Attacken gegen die Lebenssituation – hier spielen z. B. Homosexualität oder gesundheitliche Einschränkungen immer wieder eine Rolle – gehören dazu.
Mobbing: Das sagt das Arbeitsschutzgesetz
In Deutschland gibt es kein Mobbing-Schutzgesetz wie in Frankreich oder Schweden. Schutz- und Handlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz. Danach stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen und auf eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu achten. Das beinhaltet auch den Schutz vor psychischen Belastungen.
Situation im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Das Grundgesetz bietet weitere rechtliche Grundlagen: Laut Artikel 1 ist die Würde des Menschen unantastbar. Artikel 2 beinhaltet die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Beide Artikel sind im Betriebsverfassungsgesetz umgesetzt. Dort sind die Grundsätze festgelegt, wie Betriebsangehörige zu behandeln sind. So ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu schützen. Er hat folglich dafür zu sorgen, dass in seinem Betrieb nicht gemobbt wird.
Seit 2006 gilt außerdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Auch hier findet sich der Begriff Mobbing nicht wörtlich. Allerdings definiert das AGG, dass eine Belästigung dann eine Benachteiligung ist, "wenn die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird" (§3 Abs. 3 AGG).
Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet einzugreifen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um vor Benachteiligungen zu schützen (§3 Abs. 3 AGG). Experten halten es für sinnvoll, Strategien gegen Mobbing auf mehreren Ebenen im Unternehmen umzusetzen. Dabei sollten allgemeine Maßnahmen mit spezifischen Elementen kombiniert werden.
Auf der organisatorischen Ebene kann z. B. ein Führungstraining zum Umgang mit Mobbing angeboten werden.
Auf der Teamebene haben sich u. a. Angebote zur Förderung von Problem- und Konfliktlösestrategien bewährt.
Zu Stärkung des Individuums empfehlen sich Entspannungs- und Stressbewältigungstrainings und besonders die Verfügbarkeit von kompetenten Ansprechpartnern.
Im Unternehmen sollte klar vereinbart sein, wie miteinander umgegangen wird. Das kann z. B. in Form einer Mobbingvereinbarung geschehen. Informationsveranstaltungen, ausgebildete Mobbingbeauftragte im Betrieb sowie ein vorbildhafter Führungsstil tragen außerdem dazu bei, das Thema aus der dunklen Welt des "Psychoterrors" herauszuholen und ohne Tabu präventiv dagegen anzugehen.
In den vergangenen Jahren wurden durch Gerichtsurteile die Rechte gemobbter Arbeitnehmer gestärkt und die Pflichten der Arbeitgeber verschärft. Mobbingopfer können sich juristisch wehren. Schwere Mobbinghandlungen, wie Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder Körperverletzung, können strafbar sein. Von Körperverletzung spricht man dann, wenn jemand durch Mobbing krank wird. Dies muss aber von einem Arzt attestiert werden.
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