Fachbeiträge & Kommentare zu Mobbing

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 1.2 In welchen Formen tritt Gewalt auf?

Gewalt ist facettenreich und kommt in unterschiedlichsten Ausprägungen vor. Jede Form von Gewalt hinterlässt Spuren und kann langfristige Folgen für die Betroffenen haben, sowohl körperlich als auch psychisch. Beispiele für Formen von Gewalt sind: Physische Gewalt Psychische Gewalt Sexualisierte Gewalt Soziale Gewalt Digitale Gewalt Wirtschaftliche Gewalt Häusliche Gewalt Diese Aufzä...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 2 Ursachen und Risikofaktoren

Mit der Verlagerung von einer Produktions- zu einer Dienstleistungsgesellschaft hat die Zahl der Tätigkeiten mit direktem Kunden-, Patienten-, Klienten- oder Publikumsbezug deutlich zugenommen. Wo Beschäftigte unter verbindlichen rechtlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Vorgaben handeln müssen, entstehen Konflikte insbesondere dann, wenn Erwartungen der Kundschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 1.1 Was versteht man unter Gewalt?

Gewalt ist vielschichtig und facettenreich in Bezug auf Form, Ausprägung, Ort und Auswirkungen. Ganz grundsätzlich versteht man unter Gewalt den Einsatz von physischem oder psychischem Zwang gegenüber Menschen, sowie die physische Einwirkung auf Tiere oder Sachen. Dabei kommt es zur Anwendung von physischer oder psychischer Mittel, um einem anderen Schaden zuzufügen, den eig...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.2 ESRS G1-1 – Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung

Rz. 18 Nach ESRS G1.7 haben Unternehmen ihre Konzepte in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung anzugeben sowie zu erläutern, wie es ihre Unternehmenskultur fördert. Mit "Konzepte" wird in der aktuellen Übersetzung "policies" übersetzt, was zunächst "Strategie" hieß. Nach dem Glossar bezeichnet ein Konzept eine "Reihe oder ein Rahmen von allgemeinen Zielen und Management...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Teambuilding / 3.2.3 Entwicklungsfeld 3: Teamleitung

Teambuilding-Maßnahmen planen und umsetzen Gerade zu Beginn der Teamarbeit, wenn sich die Teammitglieder noch nicht kennen, ist es Aufgabe Ihrer angehenden Teamleiter, den Teamentwicklungsprozess mithilfe von Teambuilding-Maßnahmen systematisch zu unterstützen. Diese zielen darauf ab, den Teamgeist und das Vertrauen der Teammitglieder untereinander und zwischen dem Teamleiter...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 2.2 Neue agile Rollen – neue Karrieremöglichkeiten (und deren Eingruppierung)

Agile Rollen (z. B. Product Owner, Scrum-Master, Agile Coach…) bieten die Chance, stets neue Aufgaben wahrzunehmen und damit die Möglichkeit zu einem "side-move". Zwar handelt es sich hier nicht um klassische disziplinarische Führungsaufgaben. Dennoch tragen diese Rollen entscheidend zur Gestaltung einer erfolgreichen agilen Organisation bei. So ist im agilen Kontext "Führun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.4.1.1 Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 67 Eine Förderung ist nach Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ausgeschlossen, wenn zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines anderen Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten. Eine solche Vermutung ist auf Tatsachen zu stützen. Erforderlich ist zunächst, dass die Beendigung eines anderen Beschäftigung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Vorgesetztenbeurteilung zie... / 6 Grundsätzliche Problematik der Mitarbeiter- und Vorgesetztenbeurteilung

Beurteilt wird immer, wenn Menschen einander begegnen, miteinander kommunizieren oder zusammenarbeiten. Sie beobachten einander und bewerten ihre Beobachtungen. Dies geschieht öfter unbewusst als bewusst. Meist erfahren die Beurteilten aber das Ergebnis nicht. Vielleicht ziehen sie auch aus dem Verhalten des anderen und aus seinen Reaktionen richtige oder falsche Schlüsse. D...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neurodiversität am Arbeitsp... / 2.3 Behinderung oder Superkraft?

Neurodivergente Menschen eint, dass ihre Besonderheiten Ausdruck einer abweichenden, anders organisierten Informationsverarbeitung im Gehirn sind. Aus Sicht der Hirnforschung funktionieren die Aufmerksamkeitssysteme bei Neurodivergenten anders als bei der neurotypischen Mehrheit. Diese Andersartigkeit beim Wahrnehmen und Verarbeiten von Reizen – wie auch immer sie sich im Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neurodiversität am Arbeitsp... / 3.2 Klare Haltung

Arbeits- und Gesundheitsschützer, Vorgesetzte und Führungskräfte sollten die folgenden Punkte nicht nur kennen, sondern sie auch in Unterweisungen und ggf. Konfliktgesprächen aktiv vertreten und so ein Bewusstsein i. S. v. Neuro-Awareness schaffen: Neurodiversität ist ein Spektrum, jeder Mensch ist anders. Verschiedenartigkeiten innerhalb einer Belegschaft sind normal und zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neurodiversität am Arbeitsp... / 3.1 Psychische Belastung neurodivergenter Personen

Für bestimmte Ausprägungen von Neurodivergenz können an einzelnen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten erhöhte Verletzungsrisiken bestehen. Davon abgesehen dürften neurodivergente Mitarbeitende in den meisten Fällen eher von psychischen Belastungen betroffen sein als von individuell größeren Unfallgefahren. Experten und Organisationen von Betroffenen sind sich einig, dass neurodive...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Neurodiversität am Arbeitsp... / 3.4 Weitere Maßnahmen

Es gibt einige Grundsätze, die neurodivergenten Mitarbeitenden das Arbeiten in aller Regel erleichtern: Reizüberflutung vermeiden, überflüssige Umgebungsreize entfernen individuelles Arbeiten ermöglichen (Vorgehensweise, Arbeitsumgebung, Arbeitszeiten usw.) psychologische Sicherheit geben durch Akzeptanz, Respekt und Rückzugsmöglichkeiten "unsichtbare" Hindernisse abbauen, bevor...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.1 Definition und Hintergrund

Die Verpflichtung zur Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit leitet sich aus § 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ab: "Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen." Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist also angehalt...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Voraussetzungen für den Antrag

Rz. 2 Die Kündigung oder Versetzung eines Arbeitnehmers kann in 2 Fällen verlangt werden. Der Arbeitnehmer muss sich gesetzwidrig verhalten haben. Als gesetzwidriges Verhalten kommen vor allem Verstöße gegen Gesetze oder Verordnungen in Betracht, die strafbewährt sind, wie z. B. üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung oder Verstoß...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Personalbetreuung

Begriff Die Personalbetreuung ist auf alle Einrichtungen, Maßnahmen bzw. Leistungen bezogen, die den Mitarbeitern über das vereinbarte Entgelt hinaus zukommen. Dieser Begriff kann mit dem betrieblichen Sozialwesen gleichgesetzt werden. Es sind zu unterscheiden: - Die Sozialleistungen, z. B. gesetzliche Leistungen (z. B. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) bzw. freiwill...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z.B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der H...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z.B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / I. Feedbackgespräche und Umgang mit Mobbing

Rz. 76 Feedbackgespräche sind in vielen deutschen Unternehmen zur festen Größe geworden und halten in immer mehr Kanzleien ihren Einzug. Das Gespräch soll dabei in erster Linie dazu dienen, die Ist-Situation zu überdenken und Zukunftsprojekte zu entwickeln. I. Solide Vorbereitung Rz. 77 Es ist dabei für Kolleginnen äußerst wichtig, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten und si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / V. Kein Beschwerdeinstrument

Rz. 88 Das Feedbackgespräch soll grds. nicht als Beschwerdeinstrument benutzt werden, da es dazu dienen soll, die Kanzlei und den entsprechenden Mitarbeiter voranzubringen. Eine Stellungnahme über das allgemeine Büroklima ist erlaubt, reden Sie jedoch nie schlecht über Kollegen oder lästern gar. Rz. 89 Eine einzige Ausnahme sei hier erlaubt, wenn Sie Opfer von Mobbing geworden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / III. Gesprächsprotokoll

Rz. 81 Über das Gespräch sollte der Vorgesetzte ein Protokoll schreiben, dass Sie kommentieren können, bevor beide durch Unterschrift ihre Zustimmung signalisieren. Beide Gesprächspartner wissen so nach einem Jahr beim nächsten Feedbackgespräch, was sie vereinbart haben.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Arbeitnehmer umfassend vertraglich und deliktisch für Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis. Dabei wird ihm das Verhalten Dritter (Organmitglieder, sonstige Beschäftigte) in vielen Fällen zugerechnet. Daneben tritt die verschuldensunabhängige Haftung für sog. Eigenschäden des Arbeitnehmers. Eine Haftungserleichterung zugun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / IV. Gesprächsverlauf

Rz. 82 Nach der Gesprächseröffnung sollte zunächst das Feedback des Mitarbeiters an den Chef erfolgen. Infolgedessen könnten einige der nachstehenden Fragen beantwortet werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / II. Zeit nehmen

Rz. 80 Ein weiterer Grundsatz hört sich banal an, ist aber für das Gelingen eines Feedbackgesprächs äußerst wichtig: sich Zeit zu nehmen. Planen Sie für das Feedbackgespräch eine gute Stunde ein und legen es, wenn es in Ihren Möglichkeiten liegt, an einen der nicht ganz so stressigen Tage. Nichts ist schlimmer, als wenn der Chef aus einer "langwierigen Besprechung" mit einem ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.4 Züchtigungsverbot

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG besteht für denjenigen, der Jugendliche beschäftigt oder im Rahmen eines Rechtsverhältnisses gemäß § 1 JArbSchG beaufsichtigt, anweist und ausbildet, ein absolutes Züchtigungsverbot. Der Jugendliche soll in seiner Menschenwürde und in seiner Persönlichkeitsentwicklung geschützt werden. Das Verbot ist beschränkt auf die körperliche Züchtigung....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / I. Solide Vorbereitung

Rz. 77 Es ist dabei für Kolleginnen äußerst wichtig, sich auf dieses Gespräch vorzubereiten und sich ggf. auch zu hinterfragen. Rz. 78 Praxistipp: Beantworten Sie sich selbst die nachstehenden Fragen: Ist- Zustand:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Schmerzensgeld für Kinder

Rz. 51 Kinder werden rechtlich wie Erwachsene geschützt; allerdings muss in der Praxis das Schmerzensgeld bei gleicher Verletzungshöhe immer (!) höher ausfallen. Hintergrund ist, dass Kindermehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jugendschutz (erzieherische... / 1.1 Handlungsfelder

Die jungen Menschen sollen Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit erwerben und zu eigenverantwortlichem und gegenüber Mitmenschen verantwortlichem Handeln befähigt werden. Hierzu sollen entsprechende Kompetenzen vermittelt werden. Mögliche Handlungsfelder bieten sich beispielsweise in folgenden Bereichen: Umgang mit Gewalt, Rechtsextremismus, Pornografie, Mobbing usw. Vera...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2 Wichtige Gründe für eine Arbeitsaufgabe

Wann ein wichtiger Grund für eine Arbeitsaufgabe vorliegt, ist im Gesetz nicht bestimmt. Der unbestimmte Rechtsbegriff "wichtiger Grund" ermöglicht es, einer Vielzahl von Sachverhalten, die die Beendigung einer Beschäftigung rechtfertigen können, Rechnung zu tragen. Die Entscheidungspraxis der Arbeitsverwaltung ist dabei maßgeblich durch die sozialgerichtliche Rechtsprechung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing

Zusammenfassung Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 6 Abwehr gegen Kollegen

Der Arbeitnehmer kann seine Kollegen, von denen das Mobbing ausgeht, persönlich vor dem Arbeitsgericht auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Mobbing" bezeichnet die zielgerichtete Schikane oder Diskriminierung einer bestimmten Person, die oft von mehreren Kollegen gemeinsam, von Vorgesetzten oder sogar vom Arbeitgeber selbst ausgeübt wird. In Betracht kommen Tätlichkeiten, Ehrverletzungen, Demütigungen, Isolierung, unsinnige und schikanöse Arbeitsanweisungen, sachlich unbegründete Ungleichbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 8 Ausschlussfristen und Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mobbing beträgt gemäß §§ 195, 199 BGB 3 Jahre. Zu berücksichtigen ist allerdings der zeitlich gestreckte Tatbestand der Anspruchsentstehung, der sich über einen längeren Zeitraum prozesshaft entwickelt. Aus diesem Grund knüpft die Rechtsprechung für die Bestimmung der Anspruchsentstehung im Sinne ihrer Fälligkeit an...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 5 Betriebsverfassungsrecht

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich im Wege der Beschwerde an den Betriebsrat wenden. § 75 BetrVG konkretisiert die Verpflichtung des Arbeitgebers, auf eine positive Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur freien Persönlichkeitsentfaltung hinzuwirken. Jeder Arbeitnehmer ist aufgrund dieser Regelung nach den "Grundsätzen von Recht und Billigkeit" zu behandeln. Aufgrund von § ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 2 Erscheinungsformen des Mobbings

Die möglichen Erscheinungsformen des Mobbings sind vielfältig. Die Einstufung als mobbing-relevanter Sachverhalt hängt ganz entscheidend von den Gesamtumständen und der auf die Vielzahl von Einzelvorfällen gestützten Gesamtwürdigung ab. Entscheidend ist dabei, ob sich aus der Gesamtbetrachtung ein systematisches Verhalten der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung ableite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 9 Verwirkung

Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings[1] kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes Zuwarten oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen genügt nur dann, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht. In der vorzunehmenden Gesamtabwägung darf nicht auf eventuelle Beweisschwierigkeiten aufse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / Arbeitsrecht

1 Grundlagen Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 7 Beweisprobleme

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Will ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen Mobbing vorgehen, so trägt er die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche mobbin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr