Fachbeiträge & Kommentare zu Mobbing

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.3 Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing

In zahlreichen Betrieben haben Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam Maßnahmen und Regelungen zum Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz entwickelt und in Form einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt. Solche "Anti-Mobbing-Vereinbarungen" enthalten i. d. R. eine Definition des Mobbingbegriffs, einen detaillierten Katalog von Maßnahmen und Sanktionen zur Mobbingbekämpfun...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.4 Mobbing als "wichtiger Grund" für Aufgabe des Arbeitsplatzes

Mobbing des Arbeitgebers kann einen wichtigen Grund für die Aufgabe der Beschäftigung des Arbeitnehmers gemäß § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III darstellen, mit der Folge, dass eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld entfällt.[1]mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.2 Mobbing als Berufskrankheit?

Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die der Versicherte auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen keine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) dar, da Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet nicht ausdrücklich in der Berufskrankheite...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall

Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet.[1] Unfälle ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2 Mobbing

2.1 Begriff Bei dem Begriff "Mobbing" handelt es sich nicht um einen Tatbestand im juristischen Sinne, sondern um einen Sammelbegriff von Verhaltensweisen, die je nach Sachlage des Betroffenen rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6.3 Mobbing und Opferentschädigungsgesetz

Die Klage eines Mobbingbetroffenen auf Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ist vom Bundessozialgericht[1] in letzter Instanz abgewiesen worden. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass nach § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG nur derjenige einen Anspruch auf Versorgung hat, der infolge eines vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine o...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1] Neben dieser Überwachungsaufgabe obliegt dem Betriebsrat nach § 75 A...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.1 Begriff

Bei dem Begriff "Mobbing" handelt es sich nicht um einen Tatbestand im juristischen Sinne, sondern um einen Sammelbegriff von Verhaltensweisen, die je nach Sachlage des Betroffenen rechtliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Mobbing "das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminie...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.6 Sozialrechtliche Ansprüche

2.6.1 Mobbing als Arbeitsunfall Arbeitnehmer, deren Gesundheit durch einen Arbeitsunfall geschädigt worden ist, haben nach Maßgabe der §§ 26 ff. SGB VII einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztenrente). Ein Arbeitsunfall liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer bei der versicherten Tätigkeit ein...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / Zusammenfassung

Überblick In der Personalpraxis wird man mit den Begriffen der "Belästigung" und des "Mobbing" regelmäßig konfrontiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Auftreten von zwischenmenschlichen Konflikten, Schikanen und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Tatbestände im juristischen Sinne. Belästigung Die "Belästigung" kann als eine ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.2 Teilnahme an Mobbingschulungen

Damit der Betriebsrat in der Lage ist, sich effektiv für Mobbingbetroffene im Betrieb einzusetzen und mit dem Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Lösung von Mobbingkonflikten beraten kann (z. B. den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gegen Mobbing am Arbeitsplatz), benötigt er u. a. nähere Kenntnisse über die Entstehung und den Verlauf von Mobbing, dessen psychische, sozia...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5 Schadensersatzansprüche

Eventuelle Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche auf der Grundlage einer Belästigung wegen eines der durch das AGG geschützten 8 Merkmale sind speziell in § 15 AGG geregelt. Ansprüche auf Ersatz mobbingbedingter Schäden wegen anderer, nicht vom AGG erfasster Merkmale können sich aus Vertrag oder unerlaubter Handlung ergeben. 2.5.1 Vertragshaftung Betreibt der Arbeitgebe...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.1 Vertragshaftung

Betreibt der Arbeitgeber aktiv Mobbing gegen einen Arbeitnehmer, so steht diesem ein vertraglicher Schadensersatzanspruch auf der Grundlage der allgemeinen Regelung des § 280 Abs. 1 BGB zu. Mobbt dagegen ein Vorgesetzter ihm unterstellte Mitarbeiter, so kann dieses Fehlverhalten dem Arbeitgeber nach § 278 BGB zugerechnet werden bzw. der Arbeitgeber als Geschäftsherr selbst h...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.4 Keine Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB III

Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 SGB VII ist bei Mobbing von Arbeitnehmern durch einen Vorgesetzten nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersat...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 3 Darlegungs- und Beweislast

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.2 Deliktische Haftung

Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung steht dem Arbeitnehmer dann zu, wenn durch das Mobbing ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere Leben, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gege...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1 Begriff

1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als bee...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1 Belästigung am Arbeitsplatz

1.1 Begriff 1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Op...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5 Mitwirkungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1]...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

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Belästigung und Mobbing im Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick In der Personalpraxis wird man mit den Begriffen der "Belästigung" und des "Mobbing" regelmäßig konfrontiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Auftreten von zwischenmenschlichen Konflikten, Schikanen und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Tatbestände im juristischen Sinne. Belästigung Die "Belästigung"...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.5 Keine Haftungsprivilegierung für Vorgesetzte

Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers mit übertragenen arbeitsvertraglichen Schutzpflichten[1] gegenüber einem ihm unterstellten Arbeitnehmer verletzt, kann sich nicht auf eine Haftungsprivilegierung berufen. Die Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasste...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.4 Reaktionsmöglichkeiten bei Beschwerden von Mobbingbetroffenen

Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, Beschwerden von Arbeitnehmern über Mobbing entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für begründet, der Arbeitgeber jedoch nicht, so kann der Betriebsrat zur verbindlichen Klärung der Berechtigung der Beschwerde die Einigung...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 4 Maßnahmen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht auf das Wohl der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen; er muss den Arbeitnehmer auch vor Gefahren psychischer Art schützen. Insoweit besteht ein Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und vor schikanösem Verhalten durch Kollegen oder Vorgesetzte, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 278 BGB auch das Verhalten solcher P...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebl...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.4 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, liegt keine Arbeitsverweigerung vor.[1] Während das AGG bei Belästigungen oder sexuellen Belästigungen ein spezielles Leistungsverweigerungsrecht vorsieht[2], ergibt sich für Mobbingbetroffene das Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung aus § 273 Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift gibt dem ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.2 Formen der Belästigung

Belästigendes Verhalten kann sowohl verbaler als auch nonverbaler Art sein. Hierunter können z. B. unerwünschte Anrufe, unerwünschte Briefe oder sonstige Nachrichten, z. B. über elektronische Medien, Beobachten, Auflauern und Auskundschaften von Kollegen, Ausfragen von und Kontaktaufnahme über Dritte, abwertende Äußerungen, Beleidigungen, Anfeindungen, Verleumdungen, Drohungen und kör...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.4 Handlungen im außerdienstlichen (Privat-)Bereich

Wie ein Arbeitnehmer sein Privatleben einrichtet, geht den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Der Arbeitnehmer hat seine private Lebensführung nicht an den Interessen des Arbeitgebers auszurichten. Die Verpflichtungen des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber enden grundsätzlich dort, wo sein privater Bereich beginnt.[1] Nach § 241 Abs. 2 BGB ist jede Partei eines Arbe...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.2 Belästigung als Benachteiligung im Sinne des AGG

Eine gesetzliche Definition der "Belästigung" als besondere Ausprägung einer Benachteiligung von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis enthält § 3 Abs. 3 des AGG. Wesentlich dafür ist die Verletzung der Würde der Person durch unerwünschte Verhaltensweisen, insbesondere durch das Schaffen eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.6 Pflichten von Arbeitgebern im Fall von Belästigungen

Auch bei den Pflichten, die Arbeitgeber im Fall von Belästigungen gegenüber Arbeitnehmern treffen, kommt es auf die Art der Belästigung an. Für unter das AGG fallende Belästigungen ergibt sich die Pflicht zur Prävention, zum Beispiel durch Schulung der Beschäftigten zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen[1], aber auch die Pflicht, geeignete, erforderliche und ange...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff

Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgeno...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.3 Erheblichkeit

Belästigungen können Teil von Mobbingkontexten sein.[1] In der Praxis problematisch ist immer wieder die Abgrenzung einer Belästigung von bloßen Unhöflichkeiten und Taktlosigkeiten. Für die Belästigung im Sinne des AGG sind in der Gesetzesbegründung lediglich geringfügige Eingriffe in die Würde der betroffenen Person ausgeschlossen.[2] Die Verletzung muss in der Wirkung mehr...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.5 Möglichkeiten von betroffenen Arbeitnehmern

Die Möglichkeiten betroffener Arbeitnehmer, gegen Belästigungen vorzugehen, richten sich insbesondere danach, welcher Art die Belästigung ist. In Betracht kommt eine Beschwerde beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat.[1] Von Belästigungen betroffene Arbeitnehmer können auch berechtigt sein, die Arbeitsleistung zurückzuhalten (sog. Leistungsverweigerungsrecht).[2] Außerdem...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.3 Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot

Aufgrund des für ein Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben ist dieses nicht lediglich nur ein Austauschverhältnis ("Geld gegen Arbeit"), sondern eine besondere, auf Vertrauen basierende Vertragsbeziehung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind als Parteien des Arbeitsvertrags deshalb auch verpflichtet, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertrags...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.4 Krankheit

Rz. 44 Als Berufskrankheiten kann der Verordnungsgeber alle bekannten Erkrankungen bezeichnen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 66). Auch seelische Leiden (z. B. Mobbing) sind als Listenberufskrankheiten keinesfalls ausgeschlossen. Zum Krankheitsbegriff des Unfallversicherungsrechts vgl. Rz. 26.mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.4 Kasuistik

Rz. 73 Anerkannt wurden nach Abs. 2: Bronchialkarzinom bei einem Straßenbauarbeiter (LSG Niedersachsen, Urteil v. 17.3.1994, L 3 U 131/92), chronisch-atrophische Rhinitis einer Versicherten, die im Leichenkeller der Anatomie einer Universitätsklinik in hohem Maße der Einwirkung von Formaldehyd ausgesetzt war (LSG für das Saarland, Urteil v. 18.2.2009, L 2 U 61/05), Hypothenar-H...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesunde Führung / 2.1 Gestaltung von Arbeitsbedingungen: Partizipation und Wertschätzung

Gestaltung von Rahmenbedingungen Aufgrund von Regelungen und Vorgaben sowie durch die Festsetzung von Verfahrenswegen wirken Führungskräfte in dieser Funktion als Gestalter der Arbeitsorganisation und der Arbeitstätigkeit. Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, auf ihre Arbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen, um Reaktanz (= Abwehrreaktion auf psychischen Druck) zu vermeide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.3 Mobbing

Beitrag zu einer "Mobbing"-Selbsthilfegruppe und die Aufwendungen für Fahrten zu den Gruppenabenden der Mobbing-Selbsthilfegruppe können Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit sein, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass er sich in einer schwierigen Arbeitssituation befand und sich durch Maßnahmen seines Arbeitgebers grundlos schikaniert sah....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Schadensersatzleistungen an Arbeitnehmer

Nur bestimmte Entschädigungen sind steuerfrei Eine Schadensersatzzahlung stellt nur insoweit eine steuerpflichtige Entschädigung dar, als sie an die Stelle nicht erzielter Einnahmen tritt. Nicht steuerpflichtig und damit auch nicht ermäßigt zu besteuern sind Entschädigungen als Ersatz für steuerfreie Einnahmen oder als Ausgleich für einen privaten Vermögensschaden (Schmerzen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Coaching richtig einsetzen / 2 Anwendungsfelder für Einzel-Coaching

Am häufigsten wird Coaching für Führungskräfte eingesetzt, wenn diese sich in einer akuten Weiterentwicklungsphase befinden. Dabei reicht die Palette von Themen der Mitarbeiterführung über fachliche Themen bis zu persönlichen Themen wie Work-Life-Balance oder Diversity im Arbeitsalltag. Die erstmalige Übernahme einer Führungsrolle oder die Entwicklung vom Kollegen zur Führung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Becker, Soziales Entschädigungsrecht – Bestand, Grundsätze, Neuordnung, Monographie, 2018. Bischofs, Der Anspruch der Opfer von Gewalttaten im Lichte des neuen SGB XIV – eine Annäherung, SGb 2022, 21. Bittner, SGB XIV – Ausblick auf die kommenden Veränderungen, MEDSACH 2023, 68. Grühn, Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.5 Inhaltliche Rahmenbedingungen tariflicher Ausschlussfristen

Wie bereits aus den unterschiedlichen Formulierungen tariflicher Ausschlussfristen ersichtlich wird, kann es eine Rolle spielen, ob nur "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder daneben auch "solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", von der Ausschlussfrist erfasst sind. Ausgeschlossen sind damit jedenfalls immer solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhäl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 10.3 Maßnahmen auf personeller Ebene

Hier ist präventiv an die Information und Qualifikation der Beschäftigten zu denken. In Unterweisungen/Sicherheitsgesprächen ist auf die Gefahr von potenzieller physischer und psychischer Gewalt durch Kunden hinzuweisen. Auch Führungskräfte sind diesbezüglich zu informieren. In Gewaltpräventions- und Deeskalationsseminaren zur Bewältigung schwieriger und bedrohlicher Situation...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 10.2 Maßnahmen im arbeitsorganisatorischen Bereich

Im Bereich der Arbeitsorganisation bieten sich an: Die Vorhaltung geringer Bargeldbestände sowie die Nutzung bargeldloser Alternativen. Die Vermeidung von Einzelarbeitsplätzen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Fluchtwege offen zu halten oder der Kontakt zu Nachbarbüros durch offene Türen zu ermöglichen. Büromaterial (Locher, Tacker …) oder sonstige Gegenstände, die als Waff...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 4 Wer übt Gewalt aus?

Gewalt kann von Betriebsfremden (= Gewalt von außen) oder von Betriebsangehörigen (= Gewalt von innen) ausgehen. Externe Gewalt wird von Kunden, Besuchern, Patienten, Bürgern (im Folgenden kurz "Kunde" genannt) ausgeübt, interne Gewalt wird durch Kollegen, andere Mitarbeitende und Vorgesetzte initiiert.[1]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 8.3 Negative Auswirkungen für die Gesellschaft

Gewalt am Arbeitsplatz hat weitreichende negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Aggression, Diskriminierung, Mobbing oder Machtmissbrauch am Arbeitsplatz fördern eine Kultur der Gewalt, in der Gewalt auch in anderen Bereichen der Gesellschaft eher toleriert und als normal betrachtet wird. Wirtschaftliche Folgen entstehen durch Krankheitsausfälle, geringere Produktivi...mehr