Fachbeiträge & Kommentare zu Mobbing

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.4 Keine Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB III

Die Haftungsbeschränkung nach § 105 Abs. 1 SGB VII ist bei Mobbing von Arbeitnehmern durch einen Vorgesetzten nicht einschlägig. Nach dieser Vorschrift sind Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersat...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 3 Darlegungs- und Beweislast

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.2 Deliktische Haftung

Ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung steht dem Arbeitnehmer dann zu, wenn durch das Mobbing ein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB, insbesondere Leben, Gesundheit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht, rechtswidrig und schuldhaft verletzt wird. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch kann sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gege...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1 Begriff

1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als bee...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5 Mitwirkungsrechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

5.1 Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe im Zusammenhang mit Mobbing Der Betriebsrat hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt und alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden.[1]...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1 Belästigung am Arbeitsplatz

1.1 Begriff 1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Op...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.5 Keine Haftungsprivilegierung für Vorgesetzte

Ein Vorgesetzter, der im Rahmen der ihm vom Arbeitgeber übertragenen Weisungsbefugnis seine ihm als Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers mit übertragenen arbeitsvertraglichen Schutzpflichten[1] gegenüber einem ihm unterstellten Arbeitnehmer verletzt, kann sich nicht auf eine Haftungsprivilegierung berufen. Die Haftungsbeschränkung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlasste...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 5.4 Reaktionsmöglichkeiten bei Beschwerden von Mobbingbetroffenen

Der Betriebsrat hat nach § 85 Abs. 1 BetrVG die Pflicht, Beschwerden von Arbeitnehmern über Mobbing entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Hält der Betriebsrat die Beschwerde für begründet, der Arbeitgeber jedoch nicht, so kann der Betriebsrat zur verbindlichen Klärung der Berechtigung der Beschwerde die Einigung...mehr

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Belästigung und Mobbing im Arbeitsverhältnis

Zusammenfassung Überblick In der Personalpraxis wird man mit den Begriffen der "Belästigung" und des "Mobbing" regelmäßig konfrontiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Auftreten von zwischenmenschlichen Konflikten, Schikanen und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Tatbestände im juristischen Sinne. Belästigung Die "Belästigung"...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 4 Maßnahmen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht auf das Wohl der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen; er muss den Arbeitnehmer auch vor Gefahren psychischer Art schützen. Insoweit besteht ein Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und vor schikanösem Verhalten durch Kollegen oder Vorgesetzte, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 278 BGB auch das Verhalten solcher P...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.3 Beschwerde- und Anzeigerecht

Der Gesetzgeber hatte den Beschäftigten, die sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, von Arbeitskollegen oder von Dritten am Arbeitsplatz belästigt fühlen, ursprünglich in § 3 BeschSchG das Recht eingeräumt, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren. Das Beschäftigtenschutzgesetz ist aber mit Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006 außer Kraft getreten. Betriebli...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.4 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, liegt keine Arbeitsverweigerung vor.[1] Während das AGG bei Belästigungen oder sexuellen Belästigungen ein spezielles Leistungsverweigerungsrecht vorsieht[2], ergibt sich für Mobbingbetroffene das Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung aus § 273 Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift gibt dem ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.2 Belästigung als Benachteiligung im Sinne des AGG

Eine gesetzliche Definition der "Belästigung" als besondere Ausprägung einer Benachteiligung von Beschäftigten im Arbeitsverhältnis enthält § 3 Abs. 3 des AGG. Wesentlich dafür ist die Verletzung der Würde der Person durch unerwünschte Verhaltensweisen, insbesondere durch das Schaffen eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.4 Handlungen im außerdienstlichen (Privat-)Bereich

Wie ein Arbeitnehmer sein Privatleben einrichtet, geht den Arbeitgeber im Grundsatz nichts an. Der Arbeitnehmer hat seine private Lebensführung nicht an den Interessen des Arbeitgebers auszurichten. Die Verpflichtungen des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber enden grundsätzlich dort, wo sein privater Bereich beginnt.[1] Nach § 241 Abs. 2 BGB ist jede Partei eines Arbe...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.6 Pflichten von Arbeitgebern im Fall von Belästigungen

Auch bei den Pflichten, die Arbeitgeber im Fall von Belästigungen gegenüber Arbeitnehmern treffen, kommt es auf die Art der Belästigung an. Für unter das AGG fallende Belästigungen ergibt sich die Pflicht zur Prävention, zum Beispiel durch Schulung der Beschäftigten zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen[1], aber auch die Pflicht, geeignete, erforderliche und ange...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.2 Formen der Belästigung

Belästigendes Verhalten kann sowohl verbaler als auch nonverbaler Art sein. Hierunter können z. B. unerwünschte Anrufe, unerwünschte Briefe oder sonstige Nachrichten, z. B. über elektronische Medien, Beobachten, Auflauern und Auskundschaften von Kollegen, Ausfragen von und Kontaktaufnahme über Dritte, abwertende Äußerungen, Beleidigungen, Anfeindungen, Verleumdungen, Drohungen und kör...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.1 Kein einheitlicher Rechtsbegriff

Der Begriff der "Belästigung" ist kein allgemeiner und einheitlicher Rechtsbegriff. Er umfasst ein breites Spektrum von Verhaltensweisen. Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Menschen auf einen oder mehrere Menschen, wobei grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgeno...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.3 Erheblichkeit

Belästigungen können Teil von Mobbingkontexten sein.[1] In der Praxis problematisch ist immer wieder die Abgrenzung einer Belästigung von bloßen Unhöflichkeiten und Taktlosigkeiten. Für die Belästigung im Sinne des AGG sind in der Gesetzesbegründung lediglich geringfügige Eingriffe in die Würde der betroffenen Person ausgeschlossen.[2] Die Verletzung muss in der Wirkung mehr...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.5 Möglichkeiten von betroffenen Arbeitnehmern

Die Möglichkeiten betroffener Arbeitnehmer, gegen Belästigungen vorzugehen, richten sich insbesondere danach, welcher Art die Belästigung ist. In Betracht kommt eine Beschwerde beim Arbeitgeber und/oder beim Betriebsrat.[1] Von Belästigungen betroffene Arbeitnehmer können auch berechtigt sein, die Arbeitsleistung zurückzuhalten (sog. Leistungsverweigerungsrecht).[2] Außerdem...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.1.3 Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot

Aufgrund des für ein Arbeitsverhältnis geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben ist dieses nicht lediglich nur ein Austauschverhältnis ("Geld gegen Arbeit"), sondern eine besondere, auf Vertrauen basierende Vertragsbeziehung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind als Parteien des Arbeitsvertrags deshalb auch verpflichtet, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Vertrags...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.2.4 Krankheit

Rz. 44 Als Berufskrankheiten kann der Verordnungsgeber alle bekannten Erkrankungen bezeichnen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 66). Auch seelische Leiden (z. B. Mobbing) sind als Listenberufskrankheiten keinesfalls ausgeschlossen. Zum Krankheitsbegriff des Unfallversicherungsrechts vgl. Rz. 26.mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.4 Kasuistik

Rz. 73 Anerkannt wurden nach Abs. 2: Bronchialkarzinom bei einem Straßenbauarbeiter (LSG Niedersachsen, Urteil v. 17.3.1994, L 3 U 131/92), chronisch-atrophische Rhinitis einer Versicherten, die im Leichenkeller der Anatomie einer Universitätsklinik in hohem Maße der Einwirkung von Formaldehyd ausgesetzt war (LSG für das Saarland, Urteil v. 18.2.2009, L 2 U 61/05), Hypothenar-H...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesunde Führung / 2.1 Gestaltung von Arbeitsbedingungen: Partizipation und Wertschätzung

Gestaltung von Rahmenbedingungen Aufgrund von Regelungen und Vorgaben sowie durch die Festsetzung von Verfahrenswegen wirken Führungskräfte in dieser Funktion als Gestalter der Arbeitsorganisation und der Arbeitstätigkeit. Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, auf ihre Arbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen, um Reaktanz (= Abwehrreaktion auf psychischen Druck) zu vermeide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.3 Mobbing

Beitrag zu einer "Mobbing"-Selbsthilfegruppe und die Aufwendungen für Fahrten zu den Gruppenabenden der Mobbing-Selbsthilfegruppe können Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit sein, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht, dass er sich in einer schwierigen Arbeitssituation befand und sich durch Maßnahmen seines Arbeitgebers grundlos schikaniert sah....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Schadensersatzleistungen an Arbeitnehmer

Nur bestimmte Entschädigungen sind steuerfrei Eine Schadensersatzzahlung stellt nur insoweit eine steuerpflichtige Entschädigung dar, als sie an die Stelle nicht erzielter Einnahmen tritt. Nicht steuerpflichtig und damit auch nicht ermäßigt zu besteuern sind Entschädigungen als Ersatz für steuerfreie Einnahmen oder als Ausgleich für einen privaten Vermögensschaden (Schmerzen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Becker, Soziales Entschädigungsrecht – Bestand, Grundsätze, Neuordnung, Monographie, 2018. Bischofs, Der Anspruch der Opfer von Gewalttaten im Lichte des neuen SGB XIV – eine Annäherung, SGb 2022, 21. Bittner, SGB XIV – Ausblick auf die kommenden Veränderungen, MEDSACH 2023, 68. Grühn, Schutz des Kindes im Sozialen Entschädigungsrecht – vom vorsätzlichen, rechtswidrigen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Beschwerdegegenstand

Rz. 9 Nach dem weit gefassten Gesetzeswortlaut liegt ein tauglicher Beschwerdegegenstand bereits dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer beeinträchtigt fühlt. Ausreichend ist daher schon das subjektive Empfinden des Arbeitnehmers.[1] Dagegen ist eine objektive materielle Berechtigung der Beschwerde nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss in seiner Beschwerde aber deutlich mac...mehr

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Ausschlussfristen: Einzelfälle / 2.17 Schadensersatzansprüche

Ausschlussfristen erfassen grundsätzlich beiderseitige Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Dies gilt auch, wenn das schadensbegründende Ereignis eine unerlaubte Handlung[1] darstellt.[2] Aus diesem Grund können auch Ansprüche aus Verkehrsunfällen unter weit gefasste Ausschlussfristen fallen, wenn diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu z...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 3.2.5 Inhaltliche Rahmenbedingungen tariflicher Ausschlussfristen

Wie bereits aus den unterschiedlichen Formulierungen tariflicher Ausschlussfristen ersichtlich wird, kann es eine Rolle spielen, ob nur "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder daneben auch "solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen", von der Ausschlussfrist erfasst sind. Ausgeschlossen sind damit jedenfalls immer solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhäl...mehr

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Gewalt am Arbeitsplatz / 10.3 Maßnahmen auf personeller Ebene

Hier ist präventiv an die Information und Qualifikation der Beschäftigten zu denken. In Unterweisungen/Sicherheitsgesprächen ist auf die Gefahr von potenzieller physischer und psychischer Gewalt durch Kunden hinzuweisen. Auch Führungskräfte sind diesbezüglich zu informieren. In Gewaltpräventions- und Deeskalationsseminaren zur Bewältigung schwieriger und bedrohlicher Situation...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 10.2 Maßnahmen im arbeitsorganisatorischen Bereich

Im Bereich der Arbeitsorganisation bieten sich an: Die Vorhaltung geringer Bargeldbestände sowie die Nutzung bargeldloser Alternativen. Die Vermeidung von Einzelarbeitsplätzen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Fluchtwege offen zu halten oder der Kontakt zu Nachbarbüros durch offene Türen zu ermöglichen. Büromaterial (Locher, Tacker …) oder sonstige Gegenstände, die als Waff...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 4 Wer übt Gewalt aus?

Gewalt kann von Betriebsfremden (= Gewalt von außen) oder von Betriebsangehörigen (= Gewalt von innen) ausgehen. Externe Gewalt wird von Kunden, Besuchern, Patienten, Bürgern (im Folgenden kurz "Kunde" genannt) ausgeübt, interne Gewalt wird durch Kollegen, andere Mitarbeitende und Vorgesetzte initiiert.[1]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 8.3 Negative Auswirkungen für die Gesellschaft

Gewalt am Arbeitsplatz hat weitreichende negative Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Aggression, Diskriminierung, Mobbing oder Machtmissbrauch am Arbeitsplatz fördern eine Kultur der Gewalt, in der Gewalt auch in anderen Bereichen der Gesellschaft eher toleriert und als normal betrachtet wird. Wirtschaftliche Folgen entstehen durch Krankheitsausfälle, geringere Produktivi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 7.2 Ökonomischer Druck

Die Ursache für interne Gewalt, also Gewalt, die von Betriebsangehörigen gegenüber anderen Betriebsangehörigen ausgeübt wird, kann auch ökonomischer Druck sein, der auf Betrieben und seinen Mitarbeitenden lastet. Aus der Mobbing-Forschung ist bekannt, dass aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz oder bei geplantem Stellenabbau in der Abteilung, "überflüssige" Mitarbeitende weg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gewalt am Arbeitsplatz / 2 Formen der Gewalt

Beim Thema Gewalt wird häufig zunächst an körperliche Gewalt gedacht. Diese äußert sich in tätlichen Übergriffen, Schlägen, körperlichen Misshandlungen, Bedrohungen mit Waffen oder sexuellen Übergriffen. Auch das Werfen von Gegenständen und Randalieren fallen darunter, ebenso wie Gewaltsituationen, die das Einschreiten der Polizei erforderlich machen. Neben dieser physischen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Schulungsinhalt

Rz. 50 Der Anspruch in Abs. 6 besteht für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Voraussetzung ist also stets, dass eine Schulung Kenntnisse vermittelt, die sich auf die Aufgaben des Betriebsrats und deren Durchführung im Betrieb beziehen. Hinweis Maßgebend ist, ob die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 1.2 Absentismus

Zu den bereits genannten Formen von Fehlzeiten, stellt der sog. Absentismus eine weitere bedeutende Form dar.[1] Absentismus beschreibt bewusste oder unbewusste Abwesenheiten vom Arbeitsplatz, die nicht zwingend medizinisch begründet sind. Die Gründe von Absentismus sind dabei nicht nur im privaten Bereich zu finden, beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer von seinem Partner ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitsrisiko / 1.2 Psychosoziale Gesundheitsrisiken

Psychosoziale Gesundheitsrisiken umfassen Gefährdungen, welche die psychische Gesundheit beeinträchtigen können, z. B.: Stress durch hohe Arbeitsbelastung, Zeitdruck, mangelnde Unterstützung oder unklare Anforderungen, Konflikte im Team oder zwischen Führungskräften und Mitarbeitern, mangelnde Work-Life-Balance oder fehlende Autonomie[1], Mobbing, Diskriminierung, emotionale Bela...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 9.2.1 Mobbing – was bedeutet das?

Unter Mobbing sind nicht die üblichen Konflikte und Reibereien zu verstehen, die zwar ärgerlich und belastend sein können, aber einfach zum Leben dazugehören. Mobbing ist etwas ganz anderes, hier wird Psychoterror ausgeübt, der extreme Formen von Stress zur Folge hat. "Unter Mobbing versteht man also eine feindselige, zielgerichtete Interaktion und Konflikte am Arbeitsplatz,...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 9.2.4 Maßnahmen gegen Mobbing

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die bei bestehendem Mobbing ergriffen werden können, noch sinnvoller ist natürlich die Prävention. Dabei ist darauf zu achten, in welchem Stadium sich der Mobbing-Prozess befindet. In frühen Stadien helfen vielleicht noch Konfliktgespräche mit den Beteiligten, die bei fortgeschrittenem Mobbing dagegen nicht anwendbar sein können. Wegen der mas...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 9.2 Mobbing

Mobbing stellt für Betroffene einen besonders intensiven Stressfaktor dar. Die Auswirkungen von Mobbing innerhalb eines Unternehmens erzeugen oft ein Gefühl von Unsicherheit und Angst. Dies beeinträchtigt das allgemeine Wohlbefinden und die Arbeitsleistung der gesamten Belegschaft. Dies geschieht auch dann, wenn die Beschäftigten nicht direkt betroffen sind, sondern lediglic...mehr

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Psychische Belastung am Arb... / 9.2.3 Folgen

Ebenso wie die Ursachen, lassen sich auch die Folgen auf der Ebene des Unternehmens, der Arbeitsgruppe und des Individuums betrachten. Im Mobbing-Report zeigte sich, dass ca. 44 % der Betroffenen infolge des Mobbings krank wurden, knapp die Hälfte davon länger als 6 Wochen. Nur 13,4 % der Befragten gaben an, keine gesundheitlichen Störungen erlitten zu haben, d. h., bei 86,6...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 9.2.2 Ursachen

Die Ursachen von Mobbing lassen sich auf verschiedenen Ebenen finden: der Organisation, des Teams und der beteiligten Personen. Ursachen in der Organisation können sein: unklare Verteilung der Aufgaben, fehlende Arbeitsplatzbeschreibungen, unvorbereitete Rationalisierungsmaßnahmen, wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, Personalabbau. Wenn die Situation am Arbeitsplatz g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 5 Konfliktmanagement und Problemlösen

Ein Faktor, der stark zum Stresserleben im Beruf beiträgt, sind Konflikte. Konflikte treten nicht nur zwischen Kollegen auf, sondern auch zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften oder mit Kunden. Soziale Konflikte im Arbeitsleben werden von vielen Beschäftigten als starker Stressauslöser erlebt. Gerade Konflikte mit den engsten Kollegen und mit dem eigenen Vorgesetzten kö...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 9 Spezielle problembezogene Maßnahmen

Arbeitgeber können auch spezielle Angebote im Unternehmen etablieren, die sich auf bestimmte Problembereiche beziehen, die entweder die Firma besonders schädigen oder besonders gravierende Folgen für die betroffenen Mitarbeitenden haben. Dazu zählen Burnout, Mobbing und Alkoholismus. 9.1 Burnout Mit Burnout wird eine starke Reaktion auf andauernde Belastungen beschrieben. Dies...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / Zusammenfassung

Überblick Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen steht laut Arbeitsschutzgesetz an erster Stelle, auch wenn es darum geht, die psychische Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern. Doch welche Maßnahmen bieten sich darüber hinaus zum Abbau psychischer Belastung auf der individuellen Ebene der Beschäftigten an? Dafür werden hier einige präventive Maßnahmen v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitsbeeinträchtigung / 2.3 Wirkung von psychischer Belastung auf die Gesundheit

Psychische Belastungen sind zunächst nicht ausschließlich mit negativen gesundheitlichen Folgen zu assoziieren. So bietet Arbeit auch das Potenzial positiv sowie psychisch-stabilisierend auf das Wohlbefinden des Arbeitnehmers zu wirken und ermöglicht Selbstentfaltung sowie Kompetenzentwicklung. Gleichwohl wird in der Übersichtsarbeit iga-Report 32 aufgezeigt, dass sich psychi...mehr