Fachbeiträge & Kommentare zu Mobbing

Beitrag aus Personal Office Premium
Vorgesetztenbeurteilung zie... / 6 Grundsätzliche Problematik der Mitarbeiter- und Vorgesetztenbeurteilung

Beurteilt wird immer, wenn Menschen einander begegnen, miteinander kommunizieren oder zusammenarbeiten. Sie beobachten einander und bewerten ihre Beobachtungen. Dies geschieht öfter unbewusst als bewusst. Meist erfahren die Beurteilten aber das Ergebnis nicht. Vielleicht ziehen sie auch aus dem Verhalten des anderen und aus seinen Reaktionen richtige oder falsche Schlüsse. D...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.2 Ansprüche des Arbeitnehmers

Unter eine nicht weiter eingeschränkte Ausschlussklausel können beispielsweise folgende Ansprüche des Beschäftigten fallen: Zahlung von Entgelt, Entgeltbestandteile, Entgeltersatz, [1] Sonderzahlungen, [2] Annahmeverzugslohn [3] oder alternative Verrechnungen, z. B. Arbeitszeitkonten[4] (siehe aber Punkt 3.2.2.3). Dazu zählt auch die Feststellung von Zeiten als Arbeitszeit,[5] An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 2.3 Emotionales Feedback oder Mobbing?

Klare Regeln verhindern Konflikte und erleichtern deren Lösung. Bei einer transparenten Bewertung durch Kollegen sind gleichwohl verschiedene Konfliktszenarien denkbar: Es kann zu einer sozialen Erwünschtheit bezüglich der Rückmeldung kommen. Denkbar sind auch sogenannte Sympathieeffekte, sodass z. B. extrovertierte, kontaktfreudige Menschen in bestimmten Situationen viellei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 2.4.2 Entwicklung von Beurteilungsgrundsätzen

Bei der Aufstellung von Regeln im Rahmen der Beurteilung von Mitarbeitern kann ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 94 Abs. 2 BetrVG bestehen. Nach § 94 Abs. 2 BetrVG bedarf die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze der Zustimmung des Betriebsrats.[1] Beurteilungsgrundsätze sind stets auf die Person eines oder mehrerer bestimmter Arbeitnehmer bezogen. Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 20 Ist lediglich die Vermittlung der Leistungen Dritter geschuldet – etwa bei der Kommission, der Spedition oder bei der Tätigkeit als Handelsvertreter – sind diese Dritten keine Erfüllungsgehilfen des Schuldners (Huber Leistungsstörungen I 681f). Das kann anders sein, wenn ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von Vermittler und Leistungserbringer vorliegt (s BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit.

Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druckkündigung‹ – von Bedeutung), wird in der Rspr nicht einheitlich beurteilt (dagegen: LAG Hessen BeckRS 06, 41360 Rz 36; offengelassen: BAG NJW 99, 164, 165 f; NZA 07, 1167 [BAG 18.01.2007 - 8 AZR 234/06] Rz 11; 14, 1023 Rz 26). Die Literaturmeinung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag § 291 BGB 6 Mahnbescheid § 286 BGB 15 Mahnkosten § 280 BGB 28 Mahnung Vor §§ 116 ff BGB 7; § 116 BGB 7; § 117 BGB 7; § 281 BGB 13; § 1958 BGB 14; § 2024 BGB 6; § 2039 BGB 11 angekündigte Leistungsverspätung § 286 BGB 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe § 286 BGB 15 Begriff § 286 BGB 12 Betriebsausfall § 286 BGB 23 Datum § 286 BGB 17 einstweilige Anordnung §...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Diversity und Selbstbestimm... / 2.3.4 Verhinderung von Diskriminierung im Arbeitsumfeld

Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und non-binäre Mitarbeitende nicht aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Dies umfasst auch den Schutz vor Mobbing oder unangebrachten Fragen zur Geschlechtsidentität. Dieses Erfordernis erfolgt auch bereits aus § 12 AGG.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entfaltungsschutz.

Rn 47 Er ist gg Behinderungen der Entfaltung der Persönlichkeit in unzulässiger Weise gerichtet, zB Freiheitsberaubung, Kidnapping, Verlust des Arbeitsplatzes durch Mobbing (BAG NZA 07, 1154 [BAG 16.05.2007 - 8 AZR 709/06] Rz 70 ff; Brose Jahrbuch junger Zivilrechtswissenschaftler 2011, S 289; Jansen/Hartmann NJW 12, 1540; zum Cybermobbing s Giebel NJW 17, 977), Vereitelung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Sonstige Pflichten.

Rn 87 IRd Treuepflicht hat der ArbN die im Betrieb bestehende Ordnung zu beachten (zB Rauchverbote) und Kontrollen zu deren Aufrechterhaltung hinzunehmen, soweit sie nicht heimlich erfolgen und entwürdigend sind, Art 2 I iVm 1 I GG (zum Einsatz versteckter Videokameras EGMR NZA, 19, 1697; BAG NZA 17, 112 [BAG 22.09.2016 - 2 AZR 848/15]; 443 [BAG 20.10.2016 - 2 AZR 395/15]; z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entwicklung.

Rn 1 Vor dem SchRModG war in § 253 aF nur der Ausschluss des immateriellen Schadens vom Geldersatz geregelt, wohingegen das Schmerzensgeld in § 847 aF genannt und daher auf Deliktsansprüche beschränkt war. § 253 führt in I den § 253 aF fort. Dagegen hat er in II das Schmerzensgeld geregelt und dabei zusätzlich die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung aufgeführt. Durch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Abdingbarkeit.

Rn 39 Die verschiedenen unter § 276 zur Anwendung gelangenden Haftungsstandards sind grds dispositiv (s BGHZ 9, 295, 301, 306), insb kann die Haftung durch Vertrag ausgeschlossen, beschränkt und erweitert werden; das zeigt bereits der Wortlaut von § 276 I 1. Haftungsausschlüsse sind im Zweifel eng auszulegen (BGHZ 22, 90, 96; BGHZ 54, 299, 305); für AGB gilt § 305c II (s § 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschlussfrist, Abs 4.

Rn 14 Die tarifoffene Ausschlussfrist ist europarechtskonform, sofern sie genauso günstig ist wie diejenige für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe im Arbeitsrecht, und die Festlegung des Fristbeginns der Wahrnehmung der Rechte aus RL 2000/78/EG nicht entgegensteht (EuGH NZA 10, 869 – Bulicke; BAG NZA 12, 910; DB 10, 618; zur Vereinbarkeit der Frist mit dem europarec...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ordentliche Kündigung: Künd... / 2 Tarifliche Kündigungsfristen

Durch Tarifverträge können Kündigungsfristen vereinbart werden, die zugunsten oder zuungunsten des Arbeitnehmers von den gesetzlichen Regelungen in § 622 Abs. 1–3 BGB abweichen. Das Benachteiligungsverbot in § 622 Abs. 6 BGB hat auch für die Tarifvertragsparteien Geltung. Ausgenommen hiervon sind Stichtags- und Rückzahlungsregelungen. Tarifliche Regelungen, die die gesetzlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Belästigung, Abs 3.

Rn 31 Belästigung (vgl Ziff 3 der Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz v 15.12.06) ist nach dem Gesetzeswortlaut zwar Benachteiligung, jedoch keine Ungleichbehandlung, Vergleichsbetrachtung ist daher nicht erforderlich. Rechtfertigung scheidet, abgesehen von Einwilligung, regelmäßig aus (Einl AGG Rn 5). Rn 32 Unerwünscht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.4 Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das AGG

Eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung kann gegen den in Art. 3 GG statuierten Grundsatz, dass niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seines Glaubens oder einer religiösen oder politischen Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf, verstoßen. Erfolgt eine Kündigung tatsächlich im Hinblick auf diese Merkmale oder Eigenschaften des Arbeitn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entspannung: Bedeutung für ... / 1.4 Psychische Belastungen bei der Arbeit

Psychische Belastungen bei der Arbeit sind ausführlich untersucht und können sehr vielfältig sein. Die verschiedenen Belastungen lassen sich in 5 Merkmalsbereiche einteilen: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen. Diese sind je nach Ausprägung als Gefährdung oder auch als unterstützende Ressource zu werten und...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 3 Prävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Prävention spielt im Arbeitsschutz eine zentrale Rolle. Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz setzt bereits vor dem Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ein. Durch gezielte Unterweisungen lernen die Beschäftigten, Gesundheitsgefahren zu erkennen und ihnen durch ihr Verhalten zu begegnen. Es geht nicht nur um Lärm, dicke Luft oder schlechtes Licht, sondern...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Prävention / 4.2 Wissenschaftliche Evidenz

Der IGA Report 28 "Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Prävention" stellt Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention sowie Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes von 2006 bis 2012 dar. Die gute Nachricht, auch wenn sie nicht gänzlich neu ist (vgl. iga.Reporte 3 und 13): Sowohl für die betriebliche Gesundheitsförderu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3 Spezielle Kündigungsschutzregelungen

Eine Kündigung, die nicht dem Schutz des KSchG oder dem besonderen Kündigungsschutz unterfällt, ist grundsätzlich zulässig und wirksam. Allerdings darf sie nicht gegen Treu und Glauben[1], die guten Sitten[2] oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Eine wegen eines Betriebsübergangs ausgesprochene Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Eine Kündigung ist auch ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz außerhalb ... / 3.6 Tarifliche oder vertragliche Beschränkung des Kündigungsrechts

Die Einschränkung bzw. der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Arbeitgebers über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinaus durch einzelvertragliche oder kollektive Regelungen war bis zum Inkrafttreten des AGG am 18.8.2006[1] rechtlich unproblematisch. In der Praxis sehen zulasten des Arbeitgebers viele Tarifverträge solche "Unkündbarkeitsregeln" ab einem bestimmt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kündigungsschutz außerhalb ... / 1 Unwirksamkeit der Kündigung

Neben einer mangelnden sozialen Rechtfertigung von Kündigungen nach § 1 Abs. 2 KSchG bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Kündigung unwirksam bei Sittenwidrigkeit der Kündigung gemäß § 138 Abs. 1 BGB, bei Verstoß der Kündigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, bei Verstoß gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB, bei Verstoß gegen d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mediation: Methoden und Ges... / 9.3 Physische/psychische Gewalt

Eine klassische Mediation dürfte auch dann nur eingeschränkt in Betracht kommen, wenn zumindest eine der Konfliktparteien Opfer physischer und/oder psychischer Gewalt durch eine oder mehrere der übrigen Konfliktparteien geworden ist, wobei auch das Maß der erlittenen Gewalterfahrung eine Rolle spielen kann. So erfordert beispielsweise die Mediation in Mobbingfällen besondere...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 5.1 Wie entstehen sie und was passiert dabei?

Angst und Neid sind komplexe emotionale Reaktionen, die durch verschiedene Faktoren entstehen, und im Arbeitskontext sowohl von individuellen als auch von organisatorischen Aspekten beeinflusst werden. Bei Angst handelt es sich um eine grundlegende Emotion, die als Reaktion auf eine wahrgenommene Bedrohung oder Gefahr entsteht. Sie aktiviert das autonome Nervensystem, was zu ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Emotionen am Arbeitsplatz: ... / 4.1 Wie entstehen sie und was passiert dabei?

Ärger und Wut sind typischerweise Reaktionen auf wahrgenommene Bedrohungen, Ungerechtigkeiten oder auch Beleidigungen. Sie können ausgelöst werden durch persönliche Interaktionen, Arbeitsereignisse, Ereignisse in der Umgebung oder durch Gedanken und Erinnerungen. Insgesamt ist Ärger eine normale und gesunde Emotion, die hilft, auf Bedrohungen, Ungerechtigkeiten oder Verletzun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 5.3 Beispiele für direkte CSR-Aufgaben des Personalbereichs

Betrachtet man die Vielzahl der Stakeholder, deren Interessen für die Personalarbeit eine Rolle spielen, so erscheint die CSR-Umsetzung in diesem Bereich als besonders herausfordernd. In Deutschland sind viele CSR-Themen bereits gesetzlich geregelt (z. B. Arbeitszeiten, Urlaub, Gleichbehandlung) und daher immer schon Teil der Personalarbeit. Dies gilt allerdings nicht weltwe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wertschätzung: Gesündere Un... / 2.2 Das Gespräch mit Wertschätzung führen

Der eleganteste Weg, die Geschäftsleitung für wertschätzende Maßnahmen zu gewinnen, geht über das eigene Erleben. Eine Geschäftsleitung, die sich wertgeschätzt fühlt, ist ihrerseits großzügiger mit Lob und Anerkennung und aufgeschlossener für Aktionen, die zu mehr Wertschätzung im Betrieb führen. Man sollte daher im Gespräch nicht so tun, als stünde die Leitung auf einer and...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anrufungsbefugnis des Betriebsrats

Rz. 10 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 85 Abs. 2 Satz 1 BetrVG kann nur der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, dagegen steht dem Arbeitgeber und auch dem beschwerdeführenden Arbeitnehmer dieses Recht nicht zu (BAG, Beschluss v. 28.6.1984, 6 ABR 5/83[1]). Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Betriebsrats, insoweit bedarf es eines wirksamen Beschluss...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Abmahnung / 4 Gründe für Abmahnungen

Verletzt der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann er abgemahnt werden. Dabei kann es sich sowohl um Haupt- als auch Nebenpflichten handeln. Allerdings muss ein Fehlverhalten eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten, damit hierfür eine Abmahnung ausgesprochen werden kann. Wann diese erreicht und eine Abmahnung somit rechtlich zulässig ist, ist im R...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Belastung, Beanspruchung / 4 Arbeitsphysiologie und -psychologie

Arbeitsphysiologie und -psychologie erforschen die Auswirkungen von arbeitsbedingten Belastungen und Beanspruchungen auf den Menschen. Die Untersuchungen zur Auswirkung von Lärm, Schmutz, Stäuben, Hitze, Allergenen oder körperlicher Aktivität (Koordination, Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit) auf den Menschen gehören z. B. zu den arbeitsphysiologischen Maßnahmen. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Beteiligung des Betrieb... / 4.2 Ordnungsverhalten

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Interessen in Bezug auf die betriebliche Ordnung und das Verhalten im Betrieb einzubringen und somit sicherzustellen, dass ihre Belange bei der Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers berücksichtigt werden. Der Schutzzweck liegt darin, das Direktionsrecht des Arbeitgebers einzuschränken ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krankheitskosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 BA liegen bei Krankheitskosten nur vor, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder wenn der betriebliche Zusammenhang eindeutig besteht (BFH BStBl II 1980, 639). Genetische Strahlenschäden, die bei den Kindern eines Röntgenarztes auftreten, sind aber nicht beruflich veranlasst, sondern privat (BFH BStBl II 1980, 639). Auch der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.4.3 Befreiung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 18 § 179 Abs. 4 Satz 3 erweitert den Freistellungsanspruch der Vertrauenspersonen hinsichtlich der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, soweit derartige Fortbildungen spezifische Kenntnisse für die Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung vermitteln. Der Freistellungsanspruch ist hierbei ebenfalls eng mit dem Faktor der Erforderlichkeit zur Ausübung des Amtes ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.6 Mobbing

Eine allgemein anerkannte Definition des dem Englischen entstammenden Begriffs "Mobbing" existiert nicht. Wörtlich übersetzt bedeutet es "Anpöbeln". Umgangssprachlich bedeutet Mobbing, dass jemand – zumeist am Arbeitsplatz – fortgesetzt geärgert, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise asozial behandelt und in seine...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.6.1 Maßnahmen

Das Verhältnis zu Kollegen ist eine wertvolle Ressource, die sich jedoch in ihr Gegenteil verkehren kann, wenn Konflikte existieren oder Intrigen und Mobbing Einzelne ausgrenzen und krankmachen. Um Missverständnisse und evtl. entstehende Spannungen auszuräumen, sind daher z. B. Austauschrunden, regelmäßige Teamgespräche über die Arbeit, eigene Ziele und Werte wichtig. Für ei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM und betriebliche Mitbes... / 2.6.2 Mitbestimmung

Mobbing ist ein hochproblematischer Bereich, der wenig Raum für kollektive Maßnahmen bietet. Wichtig ist hier eine positive Unterstützung durch den Arbeitgeber und vor allem eine gute Sensibilisierung von Führungskräften, die es diesen ermöglicht, frühzeitig solche Prozesse zu erkennen und gegenzusteuern.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Psychische Erkrankungen am ... / 1.3 Ursachen psychischer Erkrankungen im Arbeitsleben

Psychische Erkrankungen können meistens nicht monokausal auf eine Ursache zurückgeführt werden. Für die Entstehung werden sowohl biologische Faktoren (z. B. eine genetische Belastung, Stoffwechselveränderungen im Gehirn), familiäre Bedingungen (z. B. Eltern mit einer Depression) als auch belastende Lebenserfahrungen in der Vergangenheit (z. B. Trennungen, der Tod eines wicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.2 Verfahren

Zum Verfahren selbst schreibt das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vor. Es gehören alle Maßnahmen dazu, zu denen der Arbeitgeber zur Vermeidung von Kündigungen verpflichtet ist, wie z. B. die Veränderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen, die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Suche nach einem freien "lei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.6 Folgen bei Verletzung einer Nebenpflicht

Eine Nebenpflichtverletzung durch den Arbeitgeber kann verschiedene (arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen; dazu gehören: Schadensersatzansprüche: Verletzt der Arbeitgeber eine Nebenpflicht und entsteht dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden (z. B. durch Mobbing, Datenschutzverletzung), kann der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Zurückbehaltungsrec...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1 Haftung des Arbeitgebers bei Personenschäden (Nr. 7a)

Rz. 9 § 309 Nr. 7a BGB kann nur dort zur Anwendung kommen, wo § 104 SGB VII nicht greift. Insbesondere ist dies der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Mobbings, bei übermäßiger Beanspruchung des Arbeitnehmers sowie wenn Angehörige im Betrieb des Arbeitgebers einen Schaden erleiden. Bezüglich der Restansprüche aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung wird der verbleibende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2025, Der digitale ... / b. Antinomie zur bisherigen BGH-Rechtsprechung?

Die erste Grundsatzentscheidung zum digitalen Nachlass stellt – wie bereits erwähnt – die Entscheidung des BGH, Urt. v. 12.7.2018 – III ZR 183/17 [88] dar. In dieser Entscheidung war – wie bereits erwähnt – die Vererblichkeit eines Profils bei Facebook strittig. 2012 war eine 15-jährige Berlinerin im U-Bahnhof Schönleinstraße von einem Zug überrollt worden. Der Verdacht der E...mehr