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Belästigung und Mobbing im Arbeitsverhältnis

Dr. Peter H. M. Rambach
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Zusammenfassung

 
Überblick

In der Personalpraxis wird man mit den Begriffen der "Belästigung" und des "Mobbing" regelmäßig konfrontiert, und zwar im Zusammenhang mit dem Auftreten von zwischenmenschlichen Konflikten, Schikanen und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Tatbestände im juristischen Sinne.

Belästigung

Die "Belästigung" kann als eine Art Oberbegriff angesehen werden – Beschäftigte fühlen sich von Kollegen belästigt. Um eine Belästigung i.S.d. AGG handelt es sich dann, wenn es mit einem der 8 AGG-Merkmale (Alter, Geschlecht, Behinderung usw.) in Zusammenhang steht.

Ob und falls ja, welche arbeitsrechtliche Folgen dies hat, hängt von der konkreten, der Belästigung zugrunde liegenden Pflichtverletzung und deren rechtlichen Einordnung ab.

Mobbing

Dem "Mobbing"-Begriff entspricht die "Belästigung" i. S. v. § 3 Abs. 3 AGG, jedoch handelt es sich um das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.[1] Zusammengefasst handelt es sich bei Mobbing um wiederkehrende Belästigungen.[2]

Damit hat sich insoweit eine Zweigleisigkeit ergeben: Bei Belästigungen/Schikanen/Mobbing wegen eines der gesetzlich geschützten 8 Merkmale können die Beschäftigten nach dem AGG vorgehen, bei Belästigungen/Mobbing aus anderen Gründen bleibt es bei den allgemeinen, durch die Gerichte entwickelten Grundsätzen. Außerhalb des Arbeitsrechts gibt es mit dem Straftatbestand der "Nachstellung" ("Stalking") unter Strafe gestellte unerwünschte Verhaltensweisen. Bei außerdienstlichem Verhalten von Beschäftigten ist eine Ausnahme vom Grundsatz "privat ist privat" zu machen, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit hat und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers oder anderer Arbeitnehmer beeinträchtig...

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