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Mobbing / 1 Grundlagen

Prof. Dr. jur. Tobias Huep
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Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in die Alltagssprache integriert und wird hier häufig vollkommen konturlos verwendet.

 
Hinweis

Mit Mobbing verwandte Erscheinungsformen

Gleiches gilt auch für verwandte Erscheinungsformen wie "Bossing", "Staffing" (als Schikanierung von Vorgesetzten durch untergebene Mitarbeiter), "Straining" (systematischer Entzug von Arbeitsaufgaben, Abschneiden von Kommunikation, Isolierung)[3], "Gas-Lightning" (psychische Manipulation mit dem Ziel der Verunsicherung und Desorientierung) oder "Cybermobbing".

Der Vorwurf des Mobbings wird auch in der Arbeitswelt bei jeglicher betrieblicher Auseinandersetzung (zu) schnell erhoben. Andererseits stellt das soziale Phänomen, das mit dem Begriff Mobbing pauschal erfasst werden soll, ein konkretes Problem der Arbeitswelt, insbesondere auch des Arbeitsschutzes, dar.[4]

Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Gerichte, einen zu inflationären Gebrauch zu verhindern und neben den Besonderheiten des Einzelfalls die systematische Einbindung zu beachten.

Auf der Ebene des EU-Rechts[5] findet sich eine Legaldefinition in Art. 12a des Beamtenstatuts der EU[6]: "Als Mobbing wird ungebührliches Verhalten bezeichnet, das über einen längeren Zeitraum, wiederholt oder systematisch in Verhaltensweisen, mündlichen oder schriftlichen Äußerungen, Handlungen oder Gesten zum Ausdruck kommt, die vorsätzlich begangen werden und die Persönlichkeit, die Würde oder die physische oder psychische Inte...

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