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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Dr. Josef Baumüller, Astrid Leben
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Rz. 40

Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den eigenen Arbeitskräften abdecken (ESRS S1.17 f.):

  • Das berichtspflichtige Unternehmen muss jede seiner Richtlinien zusammenfassend beschreiben, die den Umgang mit wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen behandeln, sowie offenlegen, ob diese Richtlinien lediglich spezielle Gruppen oder alle Arbeitskräfte des Unternehmens abdecken (ESRS S1.19).
  • Im Besonderen muss das Unternehmen seine für die eigenen Arbeitskräfte relevanten menschenrechtspolitischen Verpflichtungen, einschl. der Prozesse und Methoden zur Überwachung der Einhaltung der UN Global Compact-Grundsätze[1] und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen[2] offenlegen. Insbes. ist über die Achtung der Menschenrechte, einschl. Arbeitsrecht, die Einbindung betroffener Stakeholder und die Maßnahmen, die Abhilfe bei Menschenrechtsverletzungen schaffen, zu berichten (ESRS S1.20).
  • Außerdem muss das Unternehmen ausdrücklich angeben, ob seine Konzepte mit internationalen Standards in Einklang stehen, einschl. der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (ESRS S1.21).
  • Ebenso ist verpflichtend anzugeben,

    1. ob seine Konzepte in Bezug auf die eigenen Arbeitskräfte ausdrücklich Menschenhandel, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Kinderarbeit adressieren (ESRS S1.22);
    2. ob es über Konzepte zur Verhütung von Arbeitsunfällen oder ein diesbzgl. Managementsystem verfügt (ESRS S1.23).
 

Praxis-Beispiel Daimler Truck[3]

 
Grundsatzerklärung zu sozialer Verantwortung und Menschenrechten bei Daimler Truck
Kategorie Beschreibung
Wichtigste Inhalte

In der Grundsatzerklärung bekennen wir uns zu unserer sozialen Verantwortung und fassen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte zusammen. Sie ergänzt unsere Verpflichtung aus dem Daimler Truck Code of Conduct und beschreibt den Ansatz, die Prozesse und Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte bei Daimler Truck.

Die Grundsatzerklärung orientiert sich an internationalen Standards wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wichtige Inhalte sind:

  • Bekenntnis zu Menschenrechten und guten Arbeitsbedingungen, insbesondere:

    • Ablehnung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Menschenhandel und Bekenntnis zum Einsatz für deren effektive Abschaffung
    • Förderung von Chancengleichheit und die Ablehnung jeglicher Diskriminierung
    • Einsatz für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
    • Förderung von Bildung und Qualifizierung aller Beschäftigten
  • Beschreibung unseres Human Rights Compliance Management Systems (Human Rights CMS), unser systematischer Ansatz zur Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Das Human Rights CMS bezieht sich auf die Konzerngesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen sowie auf unsere Wertschöpfungskette. Es umfasst Risikoanalysen, die Implementierung von Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung und Überwachung.
  • Governance und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung und Überwachung
  • Zugang zu Abhilfe und unserem Hinweisgebersystem SpeakUp
Allgemeine Ziele Bekenntnis zur Wahrnehmung von sozialer Verantwortung und zu unserem Engagement zur Achtung von Menschenrechten. Grundlage für unsere Aktivitäten im Bereich Menschenrechte, die sowohl externen auch als internen Interessengruppen – insbesondere unseren Beschäftigten – eine klare Orientierung gibt.
Bezug zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen Diskriminierung und Verletzung von Menschenrechten können durch die Richtlinie unserer Einschätzung nach vorgebeugt werden, was zusätzlich Reputations- und finanzielle Risiken mindert.
Überwachungsprozess Das Risikomanagement zur Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten – wie in der Grundsatzerklärung beschrieben – wird von dem Menschenrechtsbeauftragten der Daimler Truck-Gruppe überwacht. Zudem können Beschäftigte und externe Dritte weltweit über die Kanäle unseres Hinweisgebersystems SpeakUp auf vermutete Menschenrechtsverletzungen hinweisen.
Anwendungsbereich Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten und Mitglieder geschäftsführender Organe der Daimler Truck Holding AG und aller kontrollierten Konzerngesellschaften.
Verantwortliche Organisationsebene Die Mitglieder geschäftsführender Organe von Daimler Truck sind für die Umsetzung der Grundsatzerklärung verantwortlich, während die lokale Anwendung in der Verantwortung der jeweiligen Standortverantwortlichen liegt. Der Bereich Legal & Compliance der Daimler Truck AG verantwortet in direkter Berichtslinie zum Vorstandsvorsitzenden die übergreifenden Aktivitäten zu Menschenrechten. Der Bereich arbeitet eng mit Fachbereichen zusammen, welche...

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