Roher Umgangston ist noch kein Mobbing
Mit dem Umgangston in der Firma kam eine Managerin nicht zureicht. Sie war bei einem Versicherungsunternehmen mit mehreren Vorgesetzten immer wieder wegen Differenzen bei der Arbeit aneinandergeraten. Schließlich war sie krankgeschrieben. Als sie von den Ärzten wieder als arbeitsfähig eingestuft wurde, weigerte sie sich trotz mehrerer Aufforderungen, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Wegen der Umgangsformen der Vorgesetzten müsse sie damit rechnen, wieder krank zu werden, hatte sie argumentiert. Sie werde in der Firma systematisch ausgegrenzt, also gemobbt.
Die Folge war eine fristlose Kündigung wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung". Gegen diese Kündigung setzte sie sich vor Gericht zu Wehr. Jedoch ohne Erfolg.
Laut Urteil der Richter konnte die Frau allerdings nur einen rauen Umgangston der Vorgesetzten und häufige Kritik an ihrer Arbeitsleistung sowie eine hohe Arbeitsbelastung nachweisen. Mobbing liege allerdings erst dann vor, "wenn unerwünschte Verhaltensweisen bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt" werde (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 7 BV 162/12).
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.376
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.27416
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.1906
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.026
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
7552
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
7001
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
668
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6642
-
Was bei Nebentätigkeiten arbeitsrechtlich erlaubt ist
637
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
624
-
Equal Pay Klage endet beim Medianentgelt
17.09.2026
-
Worauf HR bei der Digitalisierung im Arbeitsrecht achten muss
14.09.2026
-
Was es beim Sabbatical zu beachten gilt
11.09.20261
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
10.09.202616
-
Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Führerscheinentzugs
09.09.2026
-
BAG beschränkt Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei Annahmeverzugslohn
07.09.2026
-
Voraussetzungen für Kündigungen auf Verlangen Dritter
03.09.2026
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
02.09.20262
-
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft: Was Arbeitgeber beachten müssen
31.08.20263
-
Kündigung unwirksam – Einwurfeinschreiben per Scan reicht nicht
27.08.2026