Aufstiegs-BAföG soll attraktiver werden
Mit dem am 15. Juli 2026 beschlossenen Gesetzentwurf zum geänderten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) versucht die Bundesregierung, die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung zu stärken. Die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sollen deutlich gesenkt werden. Dadurch soll die Teilnahme an Fortbildungen attraktiver werden und mögliche Hürden für die Inanspruchnahme sollen abgebaut werden.
Aufstiegs-BAföG: Höhere Förderleistungen, großzügigerer Darlehenserlass
Die Gesetzesänderung sieht vor, die maximale Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro anzuheben. Die Materialkosten für eine fachpraktische Arbeit sollen künftig mit maximal 4.000 statt bisher 2.000 Euro gefördert werden. Die Quote des Darlehenserlasses bei bestandener Fortbildungsprüfung soll von 50 auf 60 Prozent erhöht werden.
Von den Arbeitgebern geleistete Zuschüsse zu den Maßnahmenkosten sollen nicht mehr auf den Maßnahmenbeitrag angerechnet werden. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 150 auf 160 Euro pro Monat und Kind angehoben werden.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz: Entbürokratisierung durch gesetzliche Klarstellungen
Um die Inanspruchnahme von Förderleistungen nach dem AFBG einfacher zu machen, soll nicht nur auf die Anrechnung von Arbeitgeberzuschüssen verzichtet werden. Zudem sollen gesetzliche Klarstellungen zum Anwendungsbereich des AFBG, zur Definition, wer Träger von Fortbildungsmaßnahmen ist, sowie zur angemessenen Anzahl von Unterrichtsstunden vorgenommen werden.
Der Gesetzentwurf muss zunächst im Bundestag beraten werden. Beabsichtigt ist, dass die Gesetzesänderung mit Beginn des neuen Fachschuljahres am 1. August 2027 in Kraft treten soll.
Das könnte Sie zum Thema "Berufliche Weiterbildung" auch interessieren:
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
1.441
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
1.37916
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
1.2396
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
1.144
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
8262
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
710
-
Wann Arbeitnehmende Anspruch auf Teilzeit haben
6921
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6622
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
657
-
Was Arbeitgeber bei Bewerbungen von Schwerbehinderten beachten müssen
6562
-
Worauf HR bei der Digitalisierung im Arbeitsrecht achten muss
14.09.2026
-
Was es beim Sabbatical zu beachten gilt
11.09.20261
-
Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnen
10.09.202616
-
Kündigung eines Außendienstmitarbeiters wegen Führerscheinentzugs
09.09.2026
-
BAG beschränkt Auskunftsanspruch des Arbeitgebers bei Annahmeverzugslohn
07.09.2026
-
Voraussetzungen für Kündigungen auf Verlangen Dritter
03.09.2026
-
Wie wird die Urlaubsabgeltung richtig berechnet?
02.09.20262
-
Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft: Was Arbeitgeber beachten müssen
31.08.20263
-
Kündigung unwirksam – Einwurfeinschreiben per Scan reicht nicht
27.08.2026
-
Muss bei einer Abmahnung der Betriebsrat informiert werden?
26.08.2026