Diskriminierungen im Arbeitsleben sind weit verbreitet
Laut dem Bericht sind in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 2.511 Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingegangen, die das Arbeitsleben betreffen. Darunter waren am häufigsten Anfragen zu Alter und Geschlecht (je zirka 26 Prozent). Danach folgen Anfragen zu Behinderung (21 Prozent) und ethnischer Herkunft (17 Prozent). Seltener wandten sich Betroffen wegen einer Diskriminierung an die ADS, die sexuelle Identität (drei Prozent) oder Religion beziehungsweise Weltanschauung (acht Prozent) betrafen.
Anfragen zur Diskriminierung vor allem bei der Rekrutierung
Daneben zeigt der statistische Teil des Berichts auf, dass die meisten Anfragen im Arbeitsrecht den Zugang zum Arbeitsleben betreffen (938 Anfragen). Hier wurden häufig ausländische Bildungsabschlüsse nicht anerkannt oder die Kandidaten aufgrund ihres Geschlechts ungleich behandelt. So wandten sich einige Frauen an die ADS, weil sie im Vorstellungsgespräch nach einem Kinderwunsch gefragt und dann nicht eingestellt wurden. Stellenausschreibungen sind noch immer häufig nicht geschlechtsneutral formuliert, belegt der Bericht weiter.
Danach folgen Anfragen zu den Themen "Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen" (778). Hier berichten Betroffene meist von rassistischen, homophoben oder frauenfeindlichen Beschimpfungen durch Vorgesetzte und Kollegen. Vielfach war von Mobbing die Rede.
Den Themenbereich "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" betrafen etwas weniger Anfragen (227). Hier wird von Kündigungen nach vorherigem Mobbing berichtet. Häufig wurden auch Anfragen an die ADS gestellt, die die Befristung von Verträgen betrafen: So wurden Arbeitsverträge aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen oft nicht verlängert.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert nun Arbeitgeber dazu auf, innovative Personalrekrutierungsverfahren einzuführen und die bestehenden Beschwerdestellen in Unternehmen zu stärken und bekannter zu machen.
Über den Bericht zur Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben
Der rund 450-seitige Bericht wurde in Zusammenarbeit mit dem 14-köpfigen Beirat der ADS sowie gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten erarbeitet. Wesentliche Grundlage des Berichts sind drei Expertisen im Auftrag der ADS, die sich mit dem Schutz vor Diskriminierung in der Schule und dem Forschungsstand zu Diskriminierung im Bildungsbereich sowie Beispielen guter Praxis zum Abbau von Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben beschäftigen.
Der komplette Bericht ist im Internet als Download zugänglich: www.antidiskriminierungsstelle.de.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
653
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
579
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
428
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
306
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
295
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
230
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
213
-
Mitarbeiterfluktuation managen
2044
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
181
-
Warum Offboarding an Bedeutung gewinnt
165
-
Wie Skill-basiertes Recruiting gelingt
10.03.2026
-
Wie Führungskräfte den Wissenstransfer begleiten können
09.03.2026
-
In IT-Berufen stoßen Frauen immer noch an die "gläserne Decke"
09.03.2026
-
Wie sehr KI bei der Leistungsbewertung menschelt
06.03.2026
-
Understanding migration: Challenges and delay in the integration process
06.03.2026
-
Sechs Bausteine für ein ganzheitliches Verständnis von Leistung
06.03.2026
-
Meilensteine der Frauenförderung
05.03.2026
-
Teilzeit und Fürsorgearbeit als Hürden für mehr Gleichstellung
05.03.2026
-
Warum mehr Tools oft zu mehr Aufwand führen
05.03.2026
-
Wenn Chat GPT die Bewerbung schreibt
04.03.2026