Altersversorgung

Senioren sitzen auf Geldmünzen
Senioren sitzen auf Geldmünzen
BFH

Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan

Zahlungen aus einem pension plan nach Section 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Codes sind, soweit sie vor dem 1.1.2025 erfolgt sind, aufgrund der Anerkennung der strukturellen Vergleichbarkeit durch die Bundesrepublik Deutschland mit den in § 1 Abs. 1, § 1b Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung genannten Durchführungswegen nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG zu versteuern.




Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt
Bundesarbeitsgericht

Betriebliche Invaliditätsrente setzt Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis voraus

Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).


Planet Erde Weltkugel Europa
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BFH

Anwendung des Abzugsverbots des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG

Wenn ein Bediensteter einer zwischenstaatlichen Einrichtung, der seinen Wohnsitz und Beschäftigungsort im Inland hat, von der Einrichtung Arbeitslohn bezieht, der aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Organisation einkommensteuerfrei ist, können die damit in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden, an ein eigenes Sozialversicherungssystem der Einrichtung gezahlten Vorsorgeaufwendungen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.





Hammer eines Richters
Hammer eines Richters
Bundesarbeitsgericht

Abbau einer Überversorgung beim Ruhegehalt

Liegt ein Fall der planmäßigen Überversorgung vor, können im öffentlichen Dienst die Anforderungen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung die Anpassung von Versorgungsregelungen, wie etwa die Einführung einer sog. Nettolimitierung, rechtfertigen. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit können die Änderung einer Anpassungsregelung stützen, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung.